Das Wichtigste zu den GEMA Gebühren
Wie hoch sind die GEMA Gebühren?
Wie hoch die GEMA Gebühren sind, hängt von der Art der Musiknutzung ab. Im Einzelhandel wird beispielsweise bei der Wiedergabe von Hintergrundmusik bis zu 200 qm Verkaufsfläche eine Gebühr von ca. 25 Euro (netto) pro Monat fällig.
Berechnen Sie auch Ihre GEMA Gebühr mithilfe unseres Preisrechners. Außerdem erfahren Sie auf dieser Seite, in welchen Fällen Sie eine Gebühr zahlen müssen, wann die Gebühr fällig wird und vieles mehr.
Wann muss ich GEMA Gebühren zahlen?
Sie nutzen Musik und fragen sich, ob Sie GEMA Gebühr zahlen müssen und wie viel. Als erste Orientierungshilfe für Sie: Eine Gebühr an uns müssen Sie nur dann entrichten, wenn Sie Musik öffentlich nutzen. Hören Sie die Musik hingegen privat, z. B. auf einer Geburtstagsparty, wird keine Gebühr fällig. Doch was ist öffentlich und was ist privat? Und wie sieht es bei Hochzeiten, Vereins- und Betriebsfeiern aus? All das beantworten wir Ihnen im Folgenden.
Warum muss ich eigentlich GEMA Gebühr zahlen?
Als Verwertungsgesellschaft machen wir keinerlei Gewinn. Unsere Einnahmen schütten wir an die Urheberinnen und Urheber aus, deren Rechte wir vertreten. Abzüglich unserer Verwaltungskosten sowie der Gelder, die wir für soziale und kulturelle Zwecke bereitstellen.
Wann wird die GEMA Gebühr fällig?
Hintergrundmusik
Veranstaltungen
Ein anderer wichtiger Bereich sind öffentliche Veranstaltungen, wie z. B. Konzerte, Karneval oder Fasching, Fest- und Straßenumzüge, Bälle, Tänze, Messen, Sportveranstaltungen, Lesungen, Comedy oder Märkte im Freien. Öffentlich wird eine Veranstaltung, wenn sie Menschen besuchen können, die keine persönliche Verbindung zur Veranstalterin haben bzw. auch untereinander keine Beziehung zueinander pflegen. Persönliche Einladungen – wie etwa bei einer Geburtstagsparty oder einer Hochzeit – sprechen daher für eine nicht-öffentliche Veranstaltung. Flyer, Plakate, Eintrittskarten oder Werbung im Web deuten auf eine öffentliche Veranstaltung hin. Auch Betriebsfeste und Vereinsfeiern sind in der Regel öffentlich, weil die Teilnehmer nicht miteinander befreundet oder verwandt sind, d. h. keine persönliche Verbindung untereinander haben (müssen).
Musik im Internet
Auch für Musik im Web wird eine Gebühr fällig. Beispiele dafür sind Webradios, Podcasts, Apps, E-Mails, Websites oder GEMA Mitglieder-Websites.
Musik auf Tonträgern
Wer Musik in physischer Form festhält, entrichtet ebenfalls einen Beitrag, z. B. für Audio (CD, Vinyl), Hörbücher und mehr.
Wie berechne ich die GEMA Gebühren?
Musik kann auf verschiedene Art und Weise genutzt werden. Beispielsweise als Livemusik in Diskotheken, auf Konzerten oder in Gottesdiensten. Oder mithilfe von Tonträgern in Kneipen, Praxen oder Balletschulen. Es können viele Menschen zuhören oder eher wenige. Um dem gerecht zu werden, gibt es verschiedene GEMA Tarife. Sie können Ihren Tarif und die GEMA Kosten schnell und einfach ermitteln. Zwei Wege stehen Ihnen dabei zur Auswahl:
Sie möchten die GEMA Gebühr berechnen? Nutzen Sie dafür den GEMA Gebühren Rechner.
Suchen Sie eine GEMA Preisliste oder eine GEMA Gebührentabelle? Dann hilft Ihnen unsere GEMA Gebühren-Übersicht weiter.
Was passiert, wenn ich keine Gebühren an die GEMA entrichte?
Wer öffentlich Musik spielt, ohne dafür zu zahlen, begeht eine Straftat. Juristisch gesehen handelt es sich dabei um Diebstahl (an unseren Mitgliedern, den Musikschaffenden). Allein schon deshalb prüfen wir regelmäßig Veranstaltungen und öffentliche Orte. Spielen Sie Musik, die Sie davor nicht bei uns angemeldet haben, wird eine Nachzahlung fällig. Außerdem müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen. Für die finanziellen Mehraufwände, die uns dadurch entstehen, sollen nämlich weder unsere Mitglieder aufkommen noch Musiknutzende, die korrekt ihren Beitrag zahlen.
GEMA freie Musik: Wann muss man keine GEMA Gebühren bezahlen?
Sie müssen dann keine GEMA Gebühren zahlen, wenn Sie Musik nutzen, deren Urheber bzw. Urheberinnen mindestens 70 Jahre tot sind. In dem Fall ist die Musik lizenzfrei (man spricht auch von gemeinfrei oder eben auch von GEMA frei). Das gilt z. B. für viele Werke der barocken, klassischen oder romantischen Musik, aber auch für alte Volkslieder. GEMA freie Musik wird auch im Internet angeboten. Diese können Sie oft kostenlos, manchmal auch kostenpflichtig herunterladen. Allerdings werden diese Stücke in der Regel von Hobbymusikerinnen und -musiker geschrieben und sind qualitativ meist nicht mit den Werken professioneller Komponistinnen und Textdichter zu vergleichen, die von ihrer Arbeit leben müssen.
Was ist mit dem GEMA Pauschalvertrag gemeint?
Organisationen, größere Vereine oder Verbände können sich mit uns, der GEMA, auf eine pauschale Vergütung einigen, wenn sie urheberrechtlich geschützte Musik nutzen. Die Details einer solchen Übereinkunft, sprich Geltung, Umfang der Meldepflichten sowie die Höhe der jährlich zu zahlenden Vergütung werden dabei individuell, aber basierend auf den gültigen GEMA Tarifen ausgehandelt. Der Vorteil: Die einzelnen Veranstaltungen und Musiknutzungen müssen nicht mehr bei uns vorangemeldet und genehmigt werden. Es reicht in der Regel aus, wenn die Musiknutzungen im Nachhinein gemeldet werden.