Vom 22. bis 24. Mai 2017 fand in München die jährliche Mitgliederversammlung der GEMA mit vielen Neuerungen statt.
Mit der Hauptversammlung am 24. Mai 2017 ging die diesjährige Mitgliederversammlung der GEMA in München zu Ende. Rund 700 Komponisten, Textdichter und Verleger diskutierten und verabschiedeten wichtige Regelungen, die vor allem Fragen der künftigen Verteilung der Tantiemen betrafen. Entsprechend den Vorgaben des VGG hatten die Mitglieder erstmals die Möglichkeit, ihre Stimme im Vorfeld per E-Voting abzugeben oder sich in der Mitgliederversammlung vertreten zu lassen. Zudem konnten Mitglieder nach vorheriger Anmeldung die Versammlung ihrer Berufsgruppe sowie die Hauptversammlung per Live-Stream verfolgen. Die Premiere von Stellvertretung und digitaler Partizipation ist gelungen, ohne dass damit aber das bewährte Modell der persönlichen Teilnahme infrage gestellt wäre: „Unsere Versammlung ist in diesem Jahr ähnlich gut besucht wie in den letzten Jahren. Das zeigt also, dass es trotz der neuen Möglichkeiten attraktiv ist, direkt vor Ort dabei zu sein“, begrüßte Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, die Mitglieder. Er sieht in E-Voting, Live-Stream und Stellvertretung aber eine gute Ergänzung, um sich an der Gestaltung der GEMA aktiv zu beteiligen und betont: „Es ist wichtig, dass jeder seine Meinung einbringen kann. Das stärkt unsere Binnendemokratie. Und das macht die GEMA als Verein gerade aus.“
Gerichtliche Entscheidungen aus dem letzten Jahr hatten die Beteiligung von Musikverlagen in der GEMA in Frage gestellt und für Rechtsunsicherheit gesorgt. Nachdem der Gesetzgeber bereits korrigierend eingeschritten war, bestand in der Mitgliedschaft der GEMA unter den Autoren und Verlegern große Einigkeit, dass nur eine gemeinsame Beteiligung den Interessen aller Berufsgruppen gerecht wird. So befürworteten die Komponisten, Textdichter und Verleger nahezu einmütig die Neuregelung der gemeinsamen Beteiligung von Urhebern und Verlegern in der GEMA. Die Ausschüttungen der GEMA an Verleger sind damit wieder auf eine verlässliche rechtssichere Grundlage gestellt. Auch Dr. Heker betonte in seiner Rede ausdrücklich: „Autoren und Verleger sind sich seit Jahrzehnten darüber einig, dass beide wirtschaftlich an den Einnahmen durch die Rechteeinräumung partizipieren sollen. Wenn der Urheber den Verleger als Gegenleistung für die verlegerische Tätigkeit entlohnen möchte, ist diese Beteiligung legitim.“
Dr. Harald Heker konnte auf das erfolgreichste Ertragsjahr der GEMA zurückblicken: 2016 wurde erstmals die Milliarden-Euro-Marke überschritten. Dies ist unter anderem auf den Vertragsschluss zur Lizenzierung von YouTube im letzten Jahr zurückzuführen. Dr. Heker bekräftigte gegenüber den Mitgliedern in diesem Zusammenhang noch einmal: „Wir setzen uns weiter dafür ein, dass Online-Plattformen in die Verantwortung genommen werden.“ Denn solange diese grundsätzlich keine rechtliche Verpflichtung zur Vergütung der Rechteinhaber treffe, seien Verhandlungen auf Augenhöhe letztlich nicht möglich und führten zu einem Wertetransfer zu Lasten der Urheber, der gestoppt werden müsse.
Prof. Dr. Enjott Schneider, seit 2012 Vorsitzender des Aufsichtsrats der GEMA, kündigte in der Hauptversammlung an, für dieses Amt nicht wieder kandidieren zu wollen: „Die zunehmenden Komponier- und Konzertverpflichtungen, verbunden mit Reisen quer durch Europa und rund um den Erdball u.a. nach China, Russland, Amerika, Brasilien, haben zu permanenten Terminkollisionen geführt und eine Entscheidung erforderlich gemacht. Trotz aller Liebe zur GEMA-Arbeit habe ich mich ,für die Musik‘ im künstlerischen Sinne entschieden.“ Die in München versammelten Mitglieder der GEMA dankten Prof. Schneider, der weiterhin Aufsichtsratsmitglied bleibt, mit lang anhaltendem Beifall. Zu seinem Nachfolger wählte der Aufsichtsrat Dr. Ralf Weigand aus der Berufsgruppe der Komponisten.