Fernsehwiedergabe der Fußballweltmeisterschaft in Betrieben ist lizenzpflichtig - GEMA veröffentlicht Sondertarife.
Aus Anlass der bevorstehenden Fußballweltmeisterschaft in Deutschland bietet die GEMA Sondertarife für die öffentliche Wiedergabe der Musik bei den Sportereignissen an. Denn viele Gastronomen möchten ihre Gäste in den Genuss der Fußballspiele kommen lassen und stellen zu diesem Zweck Fernsehgeräte oder Großbildschirme auf. Die während der Sportübertragungen gespielten Lieder, wie z. B. der WM-Song und Nationalhymnen, sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt. Diese öffentliche Wiedergabe der Musik im Betrieb muss bei der GEMA angemeldet werden. Auch die Kommentare der Reporter sind urheberrechtlich geschützt. Im Auftrag der VG WORT nimmt die GEMA diese Rechte ebenfalls wahr. Damit hier kein „Foul“ an den Urhebern begangen wird, muss der Gastronom die nötigen Lizenzen bei der GEMA erwerben.Für die Zeit der Fußballweltmeisterschaft vom 9. Juni bis 9. Juli 2006 bietet die GEMA die Nutzung dieser Rechte zu einem günstigen Sondertarif an (inkl. 26 Prozent im Auftrag der Gesellschaft für Leistungsschutzrechte und 20 Prozent der VG WORT):
&nb
DEHOGA-Mitglieder erhalten auf die genannten Tarife 20 Prozent Gesamtvertragsnachlass. Sofern bereits ein Vertrag für die Wiedergabe von Fernsehsendungen mit der GEMA besteht und keine weiteren Fernseher, Großbildschirme bzw. Leinwände genutzt werden sollen, besteht natürlich keine gesonderte Vergütungspflicht für die Fernsehwiedergabe während der Sportereignisse.Die Lizenzierung erfolgt durch die regionalen GEMA-Bezirksdirektionen.Ansprechpartnerin (Presse):Gaby SchilcherTelefon: 089/48003-419, Telefax: 089/48003-424, E-Mail: gschilcher@gema.deVerantwortlich:Dr. Hans-Herwig GeyerLeiter GEMA-KommunikationTel.: 089/48003-421, Fax: 089/48003-424, E-Mail: hgeyer@gema.deGEMA • Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte • KommunikationRosenheimer Str. 11 • 81667 München • Tel.: (089) 4 80 03-421 • Fax: (089) 4 80 03-424 • pr@gema.de
Vergütung je Fernsehgerät: | Netto EUR 23,94 |
Vergütung bei Großbildschirmen: (über 106 cm Bildschirmdiagonale) | Netto EUR 90,81 |
DEHOGA-Mitglieder erhalten auf die genannten Tarife 20 Prozent Gesamtvertragsnachlass. Sofern bereits ein Vertrag für die Wiedergabe von Fernsehsendungen mit der GEMA besteht und keine weiteren Fernseher, Großbildschirme bzw. Leinwände genutzt werden sollen, besteht natürlich keine gesonderte Vergütungspflicht für die Fernsehwiedergabe während der Sportereignisse.Die Lizenzierung erfolgt durch die regionalen GEMA-Bezirksdirektionen.Ansprechpartnerin (Presse):Gaby SchilcherTelefon: 089/48003-419, Telefax: 089/48003-424, E-Mail: gschilcher@gema.deVerantwortlich:Dr. Hans-Herwig GeyerLeiter GEMA-KommunikationTel.: 089/48003-421, Fax: 089/48003-424, E-Mail: hgeyer@gema.deGEMA • Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte • KommunikationRosenheimer Str. 11 • 81667 München • Tel.: (089) 4 80 03-421 • Fax: (089) 4 80 03-424 • pr@gema.de