Unter www.gema.de/tarifrechner-veranstaltungen können Veranstalter ab sofort ganz einfach die Vergütungssätze für Veranstaltungen aus dem Bereich U-V, also Aufführungen mit Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern, abfragen. Ein weiterer Rechner für Discotheken und Clubs, die in den Bereich der Vergütungssätze M-V fallen, wird in Kürze folgen.
Die am 2. April 2012 in München vorgestellte neue Tarifstruktur der GEMA soll ab 1. Januar 2013 in Kraft treten. Sie sieht eine Vereinfachung der Tariflandschaft vor und führt zu einer deutlichen Entlastung kleinerer Veranstaltungen. Um Veranstaltern hier größtmögliche Transparenz zu bieten, hat die GEMA nun unter www.gema.de/tarifrechner-veranstaltungen einen neuen Tarifrechner zur Verfügung gestellt. Die Vorteile liegen auf der Hand: Ergänzend zum bereits bestehenden Tarifrechner können nun auch für die Tarife aus dem Bereich U-V schnell, unverbindlich und kostenlos Auskünfte eingeholt werden. Planungsdaten für Veranstalter stehen so 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Die Berechnung erfolgt auf Basis der grundsätzlichen Tarif-Parameter, also der Fläche des Veranstaltungsorts und der Höhe des Eintrittsgelds. Eventuelle Zeitzuschläge werden aktuell nicht berücksichtigt, da sie erfahrungsgemäß in diesem Tarifbereich kaum Anwendung finden.
Die wichtigsten Eckdaten der neuen Tarife im Überblick:
• Die neuen Vergütungssätze U-V und M-V bilden die Grundlage für die Lizenzierung von Veranstaltungen mit Live-Musik oder Tonträgerwiedergaben.
• Reine Konzertveranstaltungen sind hier ausdrücklich ausgenommen. Für sie gilt weiterhin der Tarif U-K.
• Die Vergütungen innerhalb dieser neuen Tarife werden an der wirtschaftlichen Größe der Veranstaltungen linear ausgerichtet und beziehen den Umsatz aus dem Eintrittsgeld und die Fläche der Veranstaltung mit ein.
• In Sonderfällen können Veranstalter von einer Angemessenheitsprüfung, der sogenannten Härtefallnachlassregelung, Gebrauch machen. Der Hintergrund:
Mit der Tarifanpassung trägt die GEMA dem Wunsch nach einer Vereinfachung der Tariflandschaft Rechnung. Sie führt in der Folge bei nahezu allen Veranstaltungen mit geringen Raumgrößen und moderaten Eintrittsentgelten zu deutlichen Vergünstigungen. Für größere Veranstaltungen bringt die Tarifanpassung eine höhere Vergütung mit sich. Zu den Zielen der neuen Strategie gehören insbesondere die Ausgewogenheit der Tarifstruktur sowie die Vereinfachung der Tariflandschaft. Beide Ziele werden mit der Neugestaltung der Tarifstruktur für Veranstaltungen mit Live-Musik oder mit Tonträgerwiedergaben ab dem Jahr 2013 umgesetzt. Um eine baldige Eingung mit ihrem Verhandlungspartner, der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V., durch ein geordnetes Schiedsstellenverfahren zu erreichen, hat die GEMA die Tarife bereits bei der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht. Die neuen Tarife der GEMA sind auf www.gema.de/veranstaltungstarife einsehbar und wurden am 13. April 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. Pressekontakt:
Julia Heymann, Ltg. Kommunikation (interim)
E-Mail: jheymann@gema.de, Telefon: +49 89 48003-426 Katharina Reindlmeier, PR-Managerin
E-Mail: kreindlmeier@gema.de, Telefon: +49 89 48003-583
• Die neuen Vergütungssätze U-V und M-V bilden die Grundlage für die Lizenzierung von Veranstaltungen mit Live-Musik oder Tonträgerwiedergaben.
• Reine Konzertveranstaltungen sind hier ausdrücklich ausgenommen. Für sie gilt weiterhin der Tarif U-K.
• Die Vergütungen innerhalb dieser neuen Tarife werden an der wirtschaftlichen Größe der Veranstaltungen linear ausgerichtet und beziehen den Umsatz aus dem Eintrittsgeld und die Fläche der Veranstaltung mit ein.
• In Sonderfällen können Veranstalter von einer Angemessenheitsprüfung, der sogenannten Härtefallnachlassregelung, Gebrauch machen. Der Hintergrund:
Mit der Tarifanpassung trägt die GEMA dem Wunsch nach einer Vereinfachung der Tariflandschaft Rechnung. Sie führt in der Folge bei nahezu allen Veranstaltungen mit geringen Raumgrößen und moderaten Eintrittsentgelten zu deutlichen Vergünstigungen. Für größere Veranstaltungen bringt die Tarifanpassung eine höhere Vergütung mit sich. Zu den Zielen der neuen Strategie gehören insbesondere die Ausgewogenheit der Tarifstruktur sowie die Vereinfachung der Tariflandschaft. Beide Ziele werden mit der Neugestaltung der Tarifstruktur für Veranstaltungen mit Live-Musik oder mit Tonträgerwiedergaben ab dem Jahr 2013 umgesetzt. Um eine baldige Eingung mit ihrem Verhandlungspartner, der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V., durch ein geordnetes Schiedsstellenverfahren zu erreichen, hat die GEMA die Tarife bereits bei der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht. Die neuen Tarife der GEMA sind auf www.gema.de/veranstaltungstarife einsehbar und wurden am 13. April 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. Pressekontakt:
Julia Heymann, Ltg. Kommunikation (interim)
E-Mail: jheymann@gema.de, Telefon: +49 89 48003-426 Katharina Reindlmeier, PR-Managerin
E-Mail: kreindlmeier@gema.de, Telefon: +49 89 48003-583