News (archiviert) / 19. Juni 2020

Mehrwertsteuer-Senkung wird in der Lizenzierung direkt umgesetzt

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In Deutschland wird vom 01. Juli bis 31. Dezember 2020 die Mehrwertsteuer gesenkt. Diese Maßnahme ist Teil des Konjunkturpaketes, das die Bundesregierung vor kurzem zur Belebung der Konsumnachfrage und wirtschaftlichen Erholung des Handels infolge der Corona-Pandemie beschlossen hat. Der aktuelle Mehrwertsteuersatz wird während dieses Zeitraums von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Satz von 7 % auf 5 % reduziert.

Da die Änderung der Umsatzsteuersätze für viele Unternehmen unerwartet und zudem sehr kurzfristig kam, hat das Bundesfinanzministerium am 30.06.2020 eine sogenannte Nichtbeanstandungsregelung erlassen. Das bedeutet, dass die Finanzverwaltung es nicht beanstandet, wenn im Juli 2020 noch der bisherige Umsatzsteuersatz angewandt wird. Die GEMA macht von dieser Nichtbeanstandungsregelung Gebrauch. Der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers ist gesichert.

Zum Thema Mehrwertsteuer-Senkung müssen Sie als Kunde der GEMA nicht selbst aktiv werden. Sie erhalten, sofern erforderlich, entsprechend angepasste Rechnungen  von uns. Alle Informationen stehen Ihnen hier stets aktuell zur Verfügung.

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