GEMA News / 20. März 2020

Live-Streams von Veranstaltungen

Liebe Veranstalter und Musiknutzer, wie auch Sie verfolgen wir sehr genau die Entwicklung rund um die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19). Die Empfehlungen der zuständigen Behörden und Verordnungen in einzelnen Regionen führen dazu, dass geplante Veranstaltungen verschoben oder abgesagt werden müssen. Sollten Sie stattdessen einen Livestream planen, gilt ohne Präjudiz folgendes:

Für Veranstalter mit bestehenden Pauschal- oder Lizenzverträgen
Sie müssen ihre Veranstaltungen wie Konzerte, Gottesdienste, Fitnesskurse, Clubabende etc. aufgrund der aktuellen Lage um den Corona-Virus absagen oder die Location schließen. Wenn Sie an Stelle der ursprünglich geplanten Veranstaltung eine Live-Übertragung derselben stattfinden lassen, dann ist dieser Live-Stream als Ersatz der vertraglich geregelten Veranstaltung vom bestehenden Pauschal bzw. Lizenzvertrag gedeckt. Eine separate Lizenzierung des Livestreams ist nicht notwendig. Bestehende Lizenzverträge müssen Sie nicht kündigen, sondern können weiterlaufen.

Für Nutzung der Social Media Plattformen wie YouTube, Facebook, Twitch, Twitter
Livestreaming über diese Social Media Plattformen ist in den Lizenzverträgen mit den jeweiligen Plattformen inkludiert, insoweit ist eine Einzellizenzierung von Livestreams, die auf diesen Plattformen erfolgen, nicht notwendig.

Für andere Nutzungen von Live-Streams (ohne bestehenden Pauschal- oder Lizenzvertrag, auf der eigenen Website o.ä.)
Sind keine der vorgenannten Sachverhalte für Ihren Live-Stream zutreffend, möchten wir Sie auf unseren Tarif VR-OD 10 für Onlinenutzungen und den Lizenzshop der GEMA aufmerksam machen: Lizenzshop.

Wir bitten Sie, über diesen Lizenzshop eine Lizenzierung vorzunehmen. Sollte diese - auf geringfügige Nutzungen bereits entsprechend abgestimmte  - Vergütung aufgrund und für die Dauer der Corona-Pandemie (zunächst bis Ende April) eine unangemessene Härte für Sie darstellen oder der Tarif aufgrund höherer Abrufzahlen nicht zustimmend sein, teilen Sie uns bitte die tatsächlichen Abrufzahlen mit. Wir werden eine angemessene Lösung in diesen Fällen finden.

Kontakt: online@gema.de