GEMA stellt klar: Die Verhandlungen über einen Pauschalvertrag hat der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) beendet

Der Pauschalvertrag für Veranstaltungen zwischen der GEMA und dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) ist Ende 2023 ausgelaufen. Nach zahlreichen Verhandlungsrunden erklärte der VDD überraschend, dass er die Lizenzkosten für Veranstaltungen mit Musik in katholischen Gemeinden nicht mehr übernehmen werde. Die öffentliche Darstellung der katholischen Kirche, wonach die GEMA gegen die Fortsetzung eines Pauschalvertrags für Veranstaltungen war, ist nicht nachvollziehbar.

Im vergangenen Jahr haben die GEMA und der VDD ihre turnusmäßigen Verhandlungen zur Fortsetzung des Pauschalvertrags ab 2024 aufgenommen. Dieser Pauschalvertrag umfasste die Nutzung von Musik auf Veranstaltungen wie beispielsweise Gemeindefeste, klassische Konzerte oder Seniorenabende. Für Gottesdienste gilt ein eigener Pauschalvertrag, der nach wie vor in Kraft ist.

Der VDD hat den Pauschalvertrag für die Nutzung von Musik bei Veranstaltungen in katholischen Gemeinden beendet

Überraschend erklärte der VDD im September 2023, dass er die Kosten für die Musiknutzung seiner Gemeinden und Gliederungen nicht mehr tragen wolle. Damit entzog der VDD einem zukünftigen Pauschalvertrag die Grundlage. Seit dem 01.01.2024 müssen katholische Gemeinden jede Veranstaltung mit Musik, beispielsweise Gemeindefeste oder Jugendveranstaltungen, einzeln bei der GEMA anmelden.

„Die Entscheidung, ob der VDD für seine Gemeinden und Gliederungen die Vergütungsverpflichtungen übernimmt, obliegt allein dem VDD.“ – Johannes Everding, Direktor Geschäftsentwicklung bei der GEMA

„Leider zwingt uns die katholische Kirche durch ihre Darstellung in den Medien dazu, unser Credo ‚Miteinander sprechen ist besser als übereinander sprechen‘ zu verlassen“, sagt Johannes Everding, Direktor Geschäftsentwicklung bei der GEMA. „Unser Auftrag ist es, eine angemessene Vergütung für unsere 95.000 Mitglieder zu erreichen. Die Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Musikwerke erfolgt auf Basis von Tarifen und Berechnungsgrundlagen. Die Entscheidung, ob der VDD für seine Gemeinden und Gliederungen die Vergütungsverpflichtungen übernimmt, obliegt allein dem VDD. Übrigens hatten die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die GEMA die Verhandlungen im Jahr 2023 einvernehmlich abgeschlossen und es gibt heute mit der EKD einen Pauschalvertrag für Veranstaltungen für das Jahr 2024.“

Musikveranstaltungen rund um die Uhr im Onlineportal der GEMA anmelden

Um die Übergangsphase von der pauschalen Regelung hin zu einer Einzellizenzierung möglichst reibungslos zu gestalten, hat die GEMA ihr Informationsangebot für Kirchengemeinden erweitert. Gemeinden können im Onlineportal der GEMA ihre Veranstaltungen mit Musik rund um die Uhr, unbürokratisch und einfach anmelden. Gut zu wissen: Die bisher im Pauschalvertrag gewährten Vergünstigungen bleiben auch für die Einzellizenzen erhalten.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von über 95.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

 

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