Berlin, 22. April 2008. Die GEMA hat im Jahr 2007 und fortführend auch in 2008 in ihrem nachhaltigen Vorgehen gegen die Internetpiraterie zahlreiche Erfolge erzielt.
Illegale Dienstanbieter, die ihren Nutzern die Möglichkeit boten, beliebige Inhalte – darunter in großem Umfang Musiktitel oder Videos – anonym abzuspeichern und unbegrenzt abzurufen, haben ihre Pforten geschlossen. Betreibern von Videoplattformen konnte erfolgreich untersagt werden, Werke aus dem GEMA-Repertoire unlizenziert zu nutzen.
„Errungene Urteile und einstweilige Verfügungen gegen illegales Vorgehen,“ so Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, „zeigen die rechtliche Bewertung von diesen Dienstangeboten im Internet. Sie sind ein klares Signal für die Rechteinhaber in Deutschland. Die gerichtlichen Entscheidungen verdeutlichen, dass sowohl Betreiber als auch Nutzer sich nicht jeglicher Verantwortung für Verletzungen des Repertoires unserer Mitglieder entziehen können.“
Während beispielsweise die amerikanische Musikindustrie ihren Kampf gegen illegale Musiknutzungen im Usenet erst vor kurzem aufgenommen hat, kann die GEMA ihr bereits Anfang 2007 begonnenes Vorgehen gegen illegale Dienstanbieter im Usenet weiter erfolgreich ausbauen. Dies belegt das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26.10.2007. Es untersagt dem Betreiber den Zugang zu den verfahrensgegenständlichen Werken der GEMA im „Usenet“. Das Usenet wird häufig als Vorgänger des Internet bezeichnet, da es vor dem World Wide Web entstand. Seine Funktionsweise ist mit einem „virtuellen schwarzen Brett“ vergleichbar.
In den vergangenen Jahren wurde das Usenet zunehmend für den kostengünstigen und illegalen Bezug geschützter Inhalte verwendet. Dies haben sich einige Anbieter zunutze gemacht und ihren kostenpflichtigen Zugang mit diesen umfangreichen illegalen Nutzungsmöglichkeiten beworben. „Dieses Urteil ist ein Beispiel von vielen in unserem erfolgreichen Kampf gegen die Musikpiraterie“, so Dr. Harald Heker, „dieser gerichtliche Erfolg zeigt, dass wir weltweit eine führende Rolle bei der Durchsetzung der Rechte der Komponisten, Autoren und Verleger einnehmen.“
Durch Raubkopien und Internetpiraterie entgehen der Kreativwirtschaft in Deutschland jährlich Einnahmen in Milliardenhöhe. Im heutigen Informationszeitalter werden das Urheberrecht und seine Wahrnehmung immer wichtiger. Denn vor dem Hintergrund der Digitalisierung, zunehmender Vermarktung und oftmals kostenfreier Verbreitung von Musikinhalten über das Internet steht der einzelne Künstler ungeschützter denn je vor der Tatsache, dass seine Werke ohne Gegenleistung genutzt werden können.
Die GEMA wird in Zukunft ihren Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vehement weiter führen, wo notwendig, Urteile erwirken und wo möglich, Vereinbarungen treffen zur Nutzung vom Weltrepertoire musikalischer Werke und zum angemessenen Ausgleich für Musikautoren und –verlage, die von der GEMA vertreten werden.
Grundsätzlich können faire Vereinbarungen bei Web 2.0 Diensten für alle beteiligten Seiten getroffen werden. Dies zeigt beispielsweise die Einigung zwischen YouTube und GEMA vom 9.11.2007. Die Vereinbarung berechtigt zur Nutzung des Weltrepertoires musikalischer Werke auf der YouTube Plattform.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
Pressekontakt:
Bettina Müller: bmueller@gema.de, 0172-8509707
Angelika Schindel: aschindel@gema.de, 0171-5220227
„Errungene Urteile und einstweilige Verfügungen gegen illegales Vorgehen,“ so Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, „zeigen die rechtliche Bewertung von diesen Dienstangeboten im Internet. Sie sind ein klares Signal für die Rechteinhaber in Deutschland. Die gerichtlichen Entscheidungen verdeutlichen, dass sowohl Betreiber als auch Nutzer sich nicht jeglicher Verantwortung für Verletzungen des Repertoires unserer Mitglieder entziehen können.“
Während beispielsweise die amerikanische Musikindustrie ihren Kampf gegen illegale Musiknutzungen im Usenet erst vor kurzem aufgenommen hat, kann die GEMA ihr bereits Anfang 2007 begonnenes Vorgehen gegen illegale Dienstanbieter im Usenet weiter erfolgreich ausbauen. Dies belegt das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26.10.2007. Es untersagt dem Betreiber den Zugang zu den verfahrensgegenständlichen Werken der GEMA im „Usenet“. Das Usenet wird häufig als Vorgänger des Internet bezeichnet, da es vor dem World Wide Web entstand. Seine Funktionsweise ist mit einem „virtuellen schwarzen Brett“ vergleichbar.
In den vergangenen Jahren wurde das Usenet zunehmend für den kostengünstigen und illegalen Bezug geschützter Inhalte verwendet. Dies haben sich einige Anbieter zunutze gemacht und ihren kostenpflichtigen Zugang mit diesen umfangreichen illegalen Nutzungsmöglichkeiten beworben. „Dieses Urteil ist ein Beispiel von vielen in unserem erfolgreichen Kampf gegen die Musikpiraterie“, so Dr. Harald Heker, „dieser gerichtliche Erfolg zeigt, dass wir weltweit eine führende Rolle bei der Durchsetzung der Rechte der Komponisten, Autoren und Verleger einnehmen.“
Durch Raubkopien und Internetpiraterie entgehen der Kreativwirtschaft in Deutschland jährlich Einnahmen in Milliardenhöhe. Im heutigen Informationszeitalter werden das Urheberrecht und seine Wahrnehmung immer wichtiger. Denn vor dem Hintergrund der Digitalisierung, zunehmender Vermarktung und oftmals kostenfreier Verbreitung von Musikinhalten über das Internet steht der einzelne Künstler ungeschützter denn je vor der Tatsache, dass seine Werke ohne Gegenleistung genutzt werden können.
Die GEMA wird in Zukunft ihren Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vehement weiter führen, wo notwendig, Urteile erwirken und wo möglich, Vereinbarungen treffen zur Nutzung vom Weltrepertoire musikalischer Werke und zum angemessenen Ausgleich für Musikautoren und –verlage, die von der GEMA vertreten werden.
Grundsätzlich können faire Vereinbarungen bei Web 2.0 Diensten für alle beteiligten Seiten getroffen werden. Dies zeigt beispielsweise die Einigung zwischen YouTube und GEMA vom 9.11.2007. Die Vereinbarung berechtigt zur Nutzung des Weltrepertoires musikalischer Werke auf der YouTube Plattform.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
Pressekontakt:
Bettina Müller: bmueller@gema.de, 0172-8509707
Angelika Schindel: aschindel@gema.de, 0171-5220227