Seit einiger Zeit sorgen die stockenden Verhandlungen zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und dem Internet-Videoportal YouTube für öffentliche Diskussionen in den Medien.
Diese Woche meldete sich Dieter Gorny zu Wort, Vorsitzender des Bundesverbands der Musikindustrie. In einem Interview mit der Financial Times Deutschland fordert er die GEMA dazu auf, Bewegung in die Verhandlungen mit YouTube zu bringen.
Fakt jedoch ist: Die Musiknutzung auf YouTube wird von dem Konflikt mit der GEMA in der Realität nicht beeinflusst. Die Sperrung der Videos – dies ist inzwischen hinlänglich bekannt – ging und geht nicht von der GEMA aus, sondern in der Regel von anderen Rechteinhabern. Lediglich die Sperrung von 12(!) Werken verschiedener Rechteinhaber, die Gegenstand eines von der GEMA angestrengten Musterverfahrens gegen YouTube sind, geht auf eine Initiative der Verwertungsgesellschaft zurück.
Auch ist die wiederholt vorgetragene Behauptung, die GEMA verweigere sich einem Vertragsabschluss mit YouTube, falsch: Seitens des Gesetzgebers ist die GEMA sogar verpflichtet, allen Lizenznehmern, also auch YouTube, die von ihr wahrgenommenen Rechte einzuräumen. Selbst für den Fall, dass zwischen den Parteien Meinungsverschiedenheiten über die angemessene Vergütung bestehen, könnte die GEMA die Nutzung ihrer Rechte nicht verhindern, wenn sich YouTube – wie eine große Zahl anderer Nutzer – an die gesetzlich vorgegebenen Spielregeln (Hinterlegung des umstrittenen Teils der Vergütung) gehalten hätte. YouTube hat sich jedoch dazu entschieden, die von der GEMA wahrgenommenen Rechte ohne jegliche Zahlung von Tantiemen an die GEMA zu nutzen – was aus Sicht der GEMA einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt, der im Fall von Google umso schwerer wiegt, als mit YouTube hohe Werbeeinnahmen generiert werden.
Festzuhalten bleibt: Die GEMA steht bereits seit Jahren mit einer Vielzahl von großen Online-Musikanbietern – wie z. B. iTunes, der Deutschen Telekom mit den Tochterunternehmen T-Online („Musicload“) und T-Mobile, Vodafone sowie Amazon – im Bereich des Music-on-Demand in Lizenzbeziehungen. Auch mit dem IT-Verband BITKOM steht die GEMA in gutem Dialog. Der Vorwurf, die GEMA würde „langsam“ oder gar „abwartend“ agieren, ist vor diesem Hintergrund nicht gerechtfertigt.
Der auch aus Sicht der GEMA überfällige Abschluss der Verhandlungen mit YouTube darf aber kein Argument dafür sein, sich von Lizenznehmern die Konditionen diktieren zu lassen. Zumal die Ergebnisse wegweisend sein werden für die zukünftigen Tarife im Bereich der Musiknutzung im Internet. Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 64.000 Mitgliedern (Komponisten, Text-dichter und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
Pressekontakt:
Bettina Müller, Ltg. Kommunikation & PR
E-Mail: bmueller@gema.de, Telefon +49 89 48003-426
Fakt jedoch ist: Die Musiknutzung auf YouTube wird von dem Konflikt mit der GEMA in der Realität nicht beeinflusst. Die Sperrung der Videos – dies ist inzwischen hinlänglich bekannt – ging und geht nicht von der GEMA aus, sondern in der Regel von anderen Rechteinhabern. Lediglich die Sperrung von 12(!) Werken verschiedener Rechteinhaber, die Gegenstand eines von der GEMA angestrengten Musterverfahrens gegen YouTube sind, geht auf eine Initiative der Verwertungsgesellschaft zurück.
Auch ist die wiederholt vorgetragene Behauptung, die GEMA verweigere sich einem Vertragsabschluss mit YouTube, falsch: Seitens des Gesetzgebers ist die GEMA sogar verpflichtet, allen Lizenznehmern, also auch YouTube, die von ihr wahrgenommenen Rechte einzuräumen. Selbst für den Fall, dass zwischen den Parteien Meinungsverschiedenheiten über die angemessene Vergütung bestehen, könnte die GEMA die Nutzung ihrer Rechte nicht verhindern, wenn sich YouTube – wie eine große Zahl anderer Nutzer – an die gesetzlich vorgegebenen Spielregeln (Hinterlegung des umstrittenen Teils der Vergütung) gehalten hätte. YouTube hat sich jedoch dazu entschieden, die von der GEMA wahrgenommenen Rechte ohne jegliche Zahlung von Tantiemen an die GEMA zu nutzen – was aus Sicht der GEMA einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt, der im Fall von Google umso schwerer wiegt, als mit YouTube hohe Werbeeinnahmen generiert werden.
Festzuhalten bleibt: Die GEMA steht bereits seit Jahren mit einer Vielzahl von großen Online-Musikanbietern – wie z. B. iTunes, der Deutschen Telekom mit den Tochterunternehmen T-Online („Musicload“) und T-Mobile, Vodafone sowie Amazon – im Bereich des Music-on-Demand in Lizenzbeziehungen. Auch mit dem IT-Verband BITKOM steht die GEMA in gutem Dialog. Der Vorwurf, die GEMA würde „langsam“ oder gar „abwartend“ agieren, ist vor diesem Hintergrund nicht gerechtfertigt.
Der auch aus Sicht der GEMA überfällige Abschluss der Verhandlungen mit YouTube darf aber kein Argument dafür sein, sich von Lizenznehmern die Konditionen diktieren zu lassen. Zumal die Ergebnisse wegweisend sein werden für die zukünftigen Tarife im Bereich der Musiknutzung im Internet. Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 64.000 Mitgliedern (Komponisten, Text-dichter und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
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Bettina Müller, Ltg. Kommunikation & PR
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