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Wofür werden die Einnahmen verwendet?

Alle Einnahmen schütten wir nach Abzug der Verwaltungskosten an die berechtigten inländischen und über unsere Schwestergesellschaften an ausländische Musikurheber aus. Außerdem betreiben wir Kulturförderung. Die nicht verteilbaren Einnahmen aus den Rechten i. S. d. § 30 VGG werden wie andere unverteilbare Beträge nach § 30 unseres Verteilungsplans in der von der Mitgliederversammlung 2016 beschlossenen Fassung für soziale und kulturelle Zwecke bereitgestellt. Gewinn erzielen wir übrigens nicht – dies ist nach der Satzung ausgeschlossen.

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