YouTube Deutschland verwirrt zunehmend ausländische Künstler. Anstatt ihrer Videos sehen diese einen irreführenden Hinweistext. Es wird suggeriert, die GEMA würde dafür die Verantwortung tragen. Wie die GEMA schon mehrfach betont hat, entbehrt diese Interpretation jeglicher Grundlage.
Die Einblendung, die seit einiger Zeit von YouTube bei blockierten Videos geschaltet wird, erregt nun auch bei ausländischen Urhebern Aufmerksamkeit. Der Hinweistext „Leider ist dieses Video, das Musik von SME beinhaltet, in Deutschland nicht verfügbar, da die GEMA die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt hat.“ erweckt den Eindruck, die GEMA hätte die Sperrung veranlasst. Dem ist nicht so. Musikvideos werden durch Labels, andere Rechteinhaber oder von YouTube selbst gesperrt – nicht von der GEMA.
Insbesondere blockierte Videos der Künstlerinnen Nina Paley und Joon Wolfsberg erregen die Gemüter. In beiden Fällen scheinen Fragen offen zu sein, die die Abkommen zur gegenseitigen Rechtewahrnehmung mit ausländischen Verwertungsgesellschaften (Gegenseitigkeitsverträge) sowie die Zuständigkeiten der GEMA betreffen. In beiden Fällen soll die GEMA die Nutzungsrechte nicht eingeräumt haben, was jedoch unmöglich ist, da sie auf Grund der deutschen Gesetzgebung dazu verpflichtet ist.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
Pressekontakt:
Bettina Müller, Ltg. Kommunikation & PR
E-Mail: bmueller@gema.de, Telefon +49 89 48003-426
Bettina Müller, Ltg. Kommunikation & PR
E-Mail: bmueller@gema.de, Telefon +49 89 48003-426