Wie jedes Jahr verteilt die GEMA zum 01.04. an ihre Mitglieder und Schwestergesellschaften Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen (GVA) – diesmal für das Geschäftsjahr 2023.
Was sind GVA?
Es handelt sich dabei um Vergütungsansprüche aus privaten Vervielfältigungen, also zum Beispiel das Überspielen von Musik auf einen USB-Stick oder Downloads in Clouds, der Verleih durch Bibliotheken sowie die Nutzung von Musik in Unterricht, Wissenschaft und anderen Institutionen. Die Einnahmen aus GVA werden als Zuschlag verteilt, da für eine nutzungsbezogene Verteilung die hierfür erforderlichen Nutzungsmeldungen nicht ermittelbar sind.
Klingt zu sehr nach kompliziertem GEMA-Sprech? Finden wir auch! Deshalb gibt es jetzt eine eigene Themenseite, auf der einfach und verständlich erklärt wird, was die gesetzlichen Vergütungsansprüche sind und wie diese verteilt werden. Schauen Sie hier gerne mal vorbei.