Musik vermittelt Emotionen, schafft Atmosphäre und trägt zum Gelingen von Veranstaltungen bei – das gilt in der Adventszeit ganz besonders für Weihnachtsmärkte. Musikschaffende schreiben die Lieder, die beim Karneval, beim Tag der offenen Tür der Freiwilligen Feuerwehr oder eben auf dem alljährlichen Weihnachtsmarkt zur Aufführung kommen. Sie haben die Wahrnehmung ihrer Rechte an die GEMA übertragen, um darüber für die öffentliche Nutzung ihrer Werke angemessen vergütet zu werden.
Für die Veranstalterinnen und Veranstalter von Weihnachtsmärkten bedeutet dies, dass sie jedes Jahr die Art der Musiknutzung und die geplante Dauer in Tagen für ihren Markt bei der GEMA anmelden und für die erteilte Lizenz eine Vergütung entrichten. Die GEMA zieht diese Vergütung ein und schüttet sie anteilig als Tantiemen an ihre Mitglieder aus – also an diejenigen, die die Lieder geschrieben haben. Diese Tantiemen machen einen großen Teil des Gesamteinkommens der Komponistinnen und Textdichter aus. Werden Veranstaltungen nicht oder falsch angemeldet, entgeht den Urheberinnen und Urhebern ein Teil der ihnen zustehenden Vergütung.
Georg Oeller, GEMA Vorstandsmitglied, sagt: „Seit 2011 gilt, dass bei Weihnachtsmärkten die gesamte Fläche bei der Anmeldung angegeben werden muss. Der Preis für die Fläche wiederum wurde mit den Branchenverbänden verhandelt und gilt als angemessen. Änderungen gibt es derzeit also nur für jene Märkte, die in den vergangenen Jahren deutlich zu kleine Flächen angemeldet haben. Anstatt aber den Wert der Musik für korrekt gemeldete Flächen zu akzeptieren, wird öffentlich behauptet, es hätte eine Anpassung der Gebühren stattgefunden. Die Debatte wird derzeit leider auf dem Rücken der Komponistinnen und Komponisten sowie der Textdichterinnen und Textdichter ausgetragen. Für sie entsteht sowohl ein wirtschaftlicher als auch ein ideeller Schaden.“
„Änderungen gibt es derzeit nur für jene Märkte, die in den vergangenen Jahren deutlich zu kleine Flächen angemeldet haben.“ – Georg Oeller, GEMA Vorstandsmitglied
GEMA informierte bereits im August
Die GEMA hat bereits im August mit einer Sonderseite „Musik auf Weihnachtsmärkten“ umfassend über die geltenden Bedingungen und Tarife informiert. Mit Webinaren, Erklärvideos, Rechenbeispielen und dem Angebot einer persönlichen Beratung über Rückrufbitten wurden zahlreiche Kontaktmöglichkeiten angeboten, um den richtigen Tarif und die besten Konditionen für den konkreten Fall zu ermitteln. Dieses Angebot wurde sehr gut angenommen. Die Veranstalterinnen und Veranstalter können durch ihre Entscheidung über die Dauer, die Flächengröße und die Anwendung der jeweiligen Tarife durchaus Einfluss auf die Höhe einer Lizenz für einen Weihnachtsmarkt nehmen.
Tarif für Weihnachtsmärkte
Weihnachtsmärkte werden nach dem Tarif für Stadtfeste (U-ST) lizenziert. Der Tarif ist seit Jahren gängige Praxis und als angemessen anerkannt. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2011 gilt: Die GEMA muss für die Musiknutzung auf Stadtfesten, und somit auch auf Weihnachtsmärkten, die gesamte Veranstaltungsfläche heranziehen (Wand zu Wand) und nicht nur die beschallte Fläche vor einer Bühne. Damit sind alle Musiknutzungen auf dem Weihnachtsmarkt, z. B. auch von Schaustellern und Standbetreibern, abgegolten. Im Sinne einer angemessenen Vergütung der Musikautorinnen und Musikautoren ist die GEMA zu einer korrekten Anwendung des Tarifs gesetzlich verpflichtet.
Die GEMA hat die Tarife nicht allein aufgestellt. Im Gegenteil: Sie verhandelt diese mit Branchenverbänden. Für Weihnachtsmärkte ist das die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV), in der auch der Deutsche Städtetag vertreten ist. Als direkte Gesamtvertragspartner der GEMA erhalten die BVMV und ihre Mitglieder von der GEMA für Musiknutzungen einen Nachlass in Höhe von 20 Prozent. Gleichzeitig verpflichten sie sich zur Vertragshilfe, d. h. sie informieren und kommunizieren gegenüber ihren Mitgliedern zu allen Themen rund um die Musiknutzung, auch zur richtigen Anwendung von GEMA Tarifen. Nahezu alle Veranstalterinnen und Veranstalter kennen daher den Tarif, die GEMA ist auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihnen angewiesen.
Wirtschaftsfaktor Weihnachtsmarkt
Der jährliche Weihnachtsmarkt ist ein wichtiger kultureller Höhepunkt für die Gemeinschaft, zugleich aber auch ein erheblicher Wirtschaftsfaktor einer Stadt. Ein Weihnachtsmarkt-Besucher generiert durchschnittlich zwischen 18 und 20 Euro Umsatz. Demgegenüber stehen GEMA Lizenzkosten im einstelligen Cent-Bereich pro Besuch eines Weihnachtsmarkts.
„Musik ist ein wertvolles Gut, und wir sind überzeugt, dass ihre rechtmäßige Nutzung auch auf Weihnachtsmärkten möglich ist, insbesondere dann, wenn sie zur Attraktivität und Beliebtheit einer Veranstaltung beiträgt. Der Trend auf Weihnachtsmärkten geht zu größeren Flächen und mehr Öffnungstagen bis in den Januar hinein. Das zeigt ihren Erfolg, aber auch ihre wirtschaftliche Kraft und Bedeutung für die Kommunen. Dementsprechend müssen die Kostenanteile für die Nutzung von Musik im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen eines Weihnachtsmarktes dargestellt werden“, so Georg Oeller.