GEMA definiert Wünsche an neue Bundesregierung für deutschland- und europaweiten Schutz des geistigen Eigentums

München, 05.10.2009. Vor den anstehenden Koalitionsgesprächen zwischen den Koalitionsparteien CDU/CSU und FDP in dieser Woche formuliert die GEMA ihre Wünsche an die neue Bundesregierung. Zentrale Punkte dabei sind der verbesserte Schutz des geistigen Eigentums und eine angemessene Vergütung schöpferischer Leistungen.
Die GEMA richtet konkrete Wünsche an die neugewählte Bundesregierung, die sich am Dienstag, den 6. Oktober 2009 zu ersten Gesprächen über die Gestaltung der Koalition trifft. Der Schutz des geistigen Eigentums soll nach Vorstellung der GEMA im Regierungsprogramm ebenso fest verankert werden wie die angemessene Vergütung schöpferischer Leistungen – sowohl in Deutschland als auch in Europa.

Hierfür macht die GEMA vier konkrete Handlungsfelder für die Bundesregierung aus:

1. Vor dem Hintergrund der sowohl qualitativ als auch inhaltlich unterschiedlichen und zum Teil widersprüchlichen Rechtsinstrumentarien der Europäischen Kommission zur Lizenzierung von Musikrechten im Online-Bereich, welche bei Rechteinhabern und Nutzern zu großer Verwirrung und Rechtsunsicherheit geführt haben, wünscht sich die GEMA von der zukünftigen Bundesregierung Unterstützung bei der Forderung nach einem europäischen Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften in der EU.

2. Am 16. Juli 2008 hat die Europäische Kommission eine Untersagungsverfügung gegen die GEMA und 23 andere europäische Verwertungsgesellschaften im so genannten CISAC-Verfahren erlassen. Die GEMA hat in der Zwischenzeit vor dem Europäischen Gerichtshof Einspruch gegen diese Entscheidung erhoben. Auch die französische Schwestergesellschaft SACEM hat diesen Rechtsweg eingeschlagen und wird von der französischen Regierung mit einem eigenen Antrag vor dem EuGH unterstützt. Die GEMA wünscht sich von der zukünftigen Bundesregierung eine ebensolche Unterstützung bei ihrer Klage im CISAC-Fall vor dem Europäischen Gerichtshof.

3. Am 1.1.2008 ist das zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (Zweiter Korb) in Kraft getreten. Seither müssen für den Bereich der privaten Vervielfältigung Verwertungsgesellschaften und Verbände der Geräte- und Speichermedienhersteller die Tarife für die Vergütung miteinander aushandeln. Um Zahlungsausfälle während der Verhandlungsphase zu verhindern, hatte der Gesetzgeber in § 27 UrhWG eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen, in der die alten Tarife bis zur vertraglichen Vereinbarung von neuen Tarifen Anwendung finden sollten. Die Industrieverbände haben die damit einhergehende Verpflichtung, Vergütungen in diesem Zeitraum fortzuzahlen, nicht akzeptiert. Von daher wünschen wir uns von der neuen Bundesregierung, dass sie eine Präzisierung und Verlängerung der Übergangsregelung vornimmt oder an den Verhandlungstisch mit Verwertungsgesellschaften und Industrieverbänden zurückkehrt.

4. Der vom Bundeswirtschaftsministerium initiierte Wirtschaftsdialog für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie zielt auf freiwillige Vereinbarungen zwischen der Telekommunikationswirtschaft und den Rechteinhabern zur Bekämpfung von Internetpiraterie. Wir wünschen uns von der zukünftigen Bundesregierung, dass sie dieses Thema zur Chefsache erklärt und ihm damit einen höheren rechts- und gesellschaftspolitischen Stellenwert einräumt.   

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

 

Pressekontakt:

Bettina Müller, Unternehmenssprecherin und Leitung Kommunikation & PR,
E-Mail: bmueller@gema.de, Tel.: 089 / 4 80 03-426

Isabel Palmtag,
E-Mail: ipalmtag@gema.de, Tel.: 089 / 4 80 03-429