GEMA Aufsichtsrat: Bericht über die Sitzung am 7./8. Oktober 2015

In der Mitgliederversammlung der GEMA im Mai dieses Jahres in München ist der Aufsichtsrat neu gewählt worden. Nach einer Strategiesitzung im Juli kamen dessen Mitglieder am 7./8. Oktober im Berliner Haus der GEMA zu ihrer ersten regulären Sitzung in neuer Zusammensetzung zusammen. Wie schon in den letzten Jahren wird der Aufsichtsrat weiterhin in bewährter Weise regelmäßig auf der Website und in den Publikationen der GEMA über seine Arbeit informieren.

Auch in der neuen Amtsperiode werden den Aufsichtsrat eine Reihe von Themen begleiten, mit denen er sich bereits in den letzten Jahren befasst hat. Dazu gehört die besonders enge Kooperation mit den englischen und schwedischen Verwertungsgesellschaften PRS und STIM im Rahmen von ICE, International Copyright Enterprise. Nach der erforderlichen wettbewerbsrechtlichen Klärung durch die Europäische Kommission in Brüssel im Sommer dieses Jahres ist die GEMA zwischenzeitlich Gesellschafterin des vor einigen Jahren gegründeten Unternehmens geworden. Die künftige Zusammenarbeit umfasst die gemeinsame Lizenzierung von Online-Nutzungen, die gemeinsame Verarbeitung von Nutzungsmeldungen hieraus sowie die Schaffung einer gemeinsamen Dokumentationsdatenbank. In den nächsten Jahren wird ICE mit wesentlichen Bereichen von Stockholm nach Berlin umziehen.

Die europäische Ebene ist auch Ausgangspunkt des geplanten deutschen Verwertungsgesellschaftengesetzes. Im Juni hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Referentenentwurf für dieses Gesetz, mit dem das derzeitige Urheberrechtswahrnehmungsgesetz reformiert und insbesondere die Regelungen der EU-Wahrnehmungsrichtlinie von 2014 umgesetzt werden sollen, veröffentlicht und der GEMA ebenso wie anderen betroffenen Verbänden und Institutionen zugesandt. Die GEMA hat dem Ministerium eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Entwurf übermittelt, zudem wurde unter ihrer Federführung ein gemeinsames Positionspapier mit den wesentlichen Anliegen und Bedenken aller deutschen Verwertungsgesellschaften erarbeitet. Bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten des Gesetzes am 10. April 2016 wird die GEMA den Gesetzgebungsprozess weiterhin begleiten und alle Möglichkeiten nutzen, ihre Interessen geltend zu machen. Es ist jedoch bereits absehbar, dass das Gesetz verschiedene Änderungen im Regelwerk der GEMA erforderlich machen und sich Umstellungsbedarf mit Auswirkungen auf die Binnenstruktur und den Geschäftsbetrieb ergeben wird. Erste Entwürfe für aus dem Gesetz resultierende Änderungen der GEMA-Satzung wurden daher bereits in der Aufsichtsratssitzung behandelt und zur Vorlage als Anträge in der nächstjährigen Mitgliederversammlung vorbereitet.

Ebenfalls ausgearbeitet wird zurzeit ein Antrag für eine weitere Neuregelung im Fernsehbereich, nachdem 2014 eine umfassende Reform der Rundfunkverteilung beschlossen worden war. In diesem Kontext werden die bisherige pauschale Aufteilung des Senderinkassos im Fernsehen auf das Senderecht und die mechanischen Rechte im Verhältnis 2:1 überprüft. Aufsichtsrat und Vorstand haben zu diesem komplexen Thema, das auch in der technischen Umsetzung äußerst kompliziert ist, verschiedene Ansätze diskutiert. Wie bei den großen Reformvorhaben der letzten Jahre im Verteilungsbereich (Neuordnung der Verteilung im Live-U-Bereich INKA, Reform der Rundfunkverteilung, Weiterentwicklung und Entfristung des Verteilungsplans für den Nutzungsbereich Online) ist Aufsichtsrat und Vorstand sehr daran gelegen, die Mitglieder frühzeitig in den Diskussionsprozess einzubeziehen. Daher soll noch in diesem Jahr eine Sondersitzung der Verteilungsplankommission des Aufsichtsrats stattfinden, zu der – wie in Vorbereitung der grundlegenden Verteilungsthemen in den vergangenen Jahren – die mit der GEMA verbundenen Berufsverbände eingeladen werden, um den Stand der Überlegungen vorzustellen und mit ihnen zu erörtern.

Bereits in der vergangenen Amtsperiode hatte sich der Aufsichtsrat, bedingt durch verschiedene noch nicht rechtskräftig entschiedene Gerichtsverfahren auf nationaler und europäischer Ebene, mehrfach mit der Frage der Verlegerbeteiligung an Ausschüttungen zu befassen. Seit dem Juni 2012 schüttet die GEMA auf verlegte Werke unter dem Vorbehalt der Rückforderung im Falle eines negativen Ausgangs dieser Rechtsstreitigkeiten aus. Vorstand und Aufsichtsrat sind dabei gehalten, die Sach- und Rechtslage fortlaufend zu überprüfen und die Ausschüttungsfähigkeit der GEMA zu bewerten. Nach erneuter sorgfältiger Prüfung aller relevanten Informationen hat der Aufsichtsrat im intensiven Dialog mit rechtlichen Beratern beschlossen, dass bis auf Weiteres sämtliche Ausschüttungen weiterhin unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet werden. Zur Absicherung etwaiger Rückabwicklungen werden die Verlegermitglieder jedoch in Kürze schriftlich aufgefordert, für sämtliche eventuellen Rückforderungsansprüche seit der Erklärung des Vorbehalts im Juni 2012 auf die Einreden der Verjährung und der Entreicherung zu verzichten. Verleger, die eine solche Erklärung nicht innerhalb der gesetzten Frist abgeben, sollen bis auf Weiteres keine weiteren Ausschüttungen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen, z.B. Speichermedien- und Geräteabgabe, erhalten.

Neben Verteilungs- stehen Tariffragen regelmäßig auf der Agenda von Aufsichtsratssitzungen, immer wieder auch für den Online-Bereich. Hier kann die GEMA mittlerweile auf eine breite und akzeptierte Tarif- und Gesamtvertragslandschaft blicken, nachdem der Aufsichtsrat in der vergangenen Amtsperiode nach intensiven Diskussionen eine Weiterentwicklung der einschlägigen Tarife beschlossen hatte. Damit sollte der überaus heterogenen Natur des Online-Marktes Rechnung getragen und eine breitere Lizenzabdeckung der in diesem Bereich aktiven Anbieter ermöglicht werden. So hat die GEMA mit der Einführung des Tarifs VR-OD 8 auf die Marktentwicklung im Bereich der Streaming-Abonnement Services reagiert und hier eine tarifliche Grundlage für Gesamt- und Einzelverträge geschaffen. Der derzeit bis Ende 2015 befristete Tarif sieht neben einer prozentualen Regelvergütung eine Mindestvergütung pro Abonnent vor. Der bedeutendste Lizenznehmer, für den bislang eine Lizenzierung auf Grundlage dieses Tarifs erfolgte, ist Spotify. Die Erkenntnisse aus dem Lizenzvertrag mit diesem Anbieter, aber auch der internationale Vergleich des GEMA-Tarifs mit den Tarifen anderer europäischer Verwertungsgesellschaften zeigen, dass die GEMA mit dem Tarif VR-OD 8 eine Grundlage für die Lizenzierung des schwierigen Marktes der Abonnement-Streaming Services etablieren konnte. Der Aufsichtsrat hat daher eine Verlängerung des Tarifs beschlossen, jedoch noch einmal befristet auf weitere drei Jahre. Mit dieser neuerlichen Befristung will der Aufsichtsrat deutlich machen, dass – und dies ist seine einhellige Position – generell die Vergütungshöhe und  strukturen für Online-Angebote keineswegs zufriedenstellend für Musikautoren sind. Daher gelte es, sich weiterhin entschlossen für deren angemessene Beteiligung an den stetig wachsenden Online-Umsätzen einzusetzen und sich dabei auch mit dem Verhältnis der Einnahmen, die Urheber einerseits und Labels andererseits im Onlinegeschäft erzielen, auseinander zu setzen.

Des Weiteren stand, wie in jeder Aufsichtsratssitzung, die Entscheidung über Aufnahmeanträge auf der Tagesordnung: Rund 130 Komponisten, Textdichter und Musikverlage werden künftig neu als ordentliches Mitglied geführt. Zu dieser hohen Zahl haben Hinweisschreiben der Mitgliederabteilung an diejenigen Rechteinhaber beigetragen, die die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft erfüllen.

Bereits Anfang Juli hatte der Aufsichtsrat im Rahmen einer Strategiesitzung die Planung der GEMA für die Jahre 2015 bis 2018 diskutiert und verabschiedet. Ein weiteres Thema war dort unter anderem die Reform des Dienstleistungsangebots der GEMA. Im Zuge einer Neuordnung der Serviceleistungen wurde ein Dienstleistungskatalog erarbeitet, der den Mitgliedern einen Gesamtüberblick über das umfangreiche Leistungsangebot gibt. Dieser Katalog ist zwischenzeitlich auf der GEMA-Website veröffentlicht, er liegt auch der aktuellen „virtuos“-Ausgabe als Broschüre bei.