GEMA Aufsichtsrat: Bericht über die Sitzung am 18./19. März 2015

Das Geschäftsjahr 2014 war aus Ertragssicht das erfolgreichste Jahr der GEMA: Die Erträge beliefen sich auf insgesamt 893,6 Millionen Euro. Dieses erfreuliche Ergebnis lag dem Aufsichtsrat vor, als er erstmals in diesem Jahr am 18. und 19. März in Berlin zusammenkam. Da es gelungen ist, die Kosten im Jahr 2014 mit insgesamt 137,6 Millionen Euro – trotz erheblicher Aufwendungen für strategische Maßnahmen in Höhe von 11,7 Millionen Euro – geringer als geplant zu halten, liegt der Kostensatz bei 14,1 Prozent für die operativen Kosten bzw. 15,4 Prozent insgesamt. Damit wird die gesamte Verteilungssumme für 2014 mit 756 Millionen Euro ebenfalls eine bisher unübertroffene Höhe erreichen, und auch die Ausschüttungen an die GEMA-Mitglieder werden mit insgesamt ca. 465 Millionen Euro auf Rekordniveau liegen. Zu diesem bemerkenswerten Abschluss haben alle Inkassobereiche der GEMA mit deutlich besseren als vorherzusehenden Ergebnissen beigetragen, wie der Aufsichtsrat feststellen konnte. Darüber hinaus resultieren erhebliche Einnahmen aber auch aus kumulierten Vergütungen für private Vervielfältigungen auf PCs für die Jahre 2011 bis 2013, die die ZPÜ, ein Zusammenschluss der deutschen Verwertungsgesellschaften, im vergangenen Jahr an ihre Mitgliedsgesellschaften ausgeschüttet hat, sowie aus Nachzahlungen, die auf die Gesamtverträge Fernsehen und Radio, die die GEMA 2013 mit den öffentlich-rechtlichen und den privaten Sendeunternehmen abschließen konnte, zurückzuführen sind. Der Aufsichtsrat sieht sich dadurch bestätigt, dass teilweise langwierige Verhandlungen erforderlich und lohnend sind, um letztlich zufriedenstellende Abschlüsse und damit Vergütungen für die GEMA-Mitglieder zu erreichen. Dies gilt in besonderem Maße für die Online-Lizenzierung, trotz einer erneuten Steigerung der Erträge im vergangenen Jahr auf fast 45 Millionen Euro (nach 26,4 Millionen Euro 2013). Auch dieses Ergebnis kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass schöpferische Leistungen im Online-Bereich nach wie vor keineswegs angemessen vergütet werden – diese Position vertritt der Aufsichtsrat seit langem. Dazu trägt bei, dass Gewinne digitaler Serviceanbieter für werbefinanzierte Gratisangebote ebenso wie für Streaming Abonnement-Modelle weitgehend an den Musikautoren vorbeigehen. Denn, so die Sicht des Aufsichtsrats, in der Vergütungshöhe für Online-Angebote besteht eine grundsätzliche „Schieflage“ zum Nachteil der Urheber gegenüber den Labels. Neben dem umfangreichen vollständigen Jahresabschluss lag dem Aufsichtsrat der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH über die Prüfung für das Geschäftsjahr 2014 vor. Nachdem die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hatte, konnte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 feststellen. Ein Auszug aus dem Geschäftsbericht 2014, in dem die wirtschaftlichen Eckdaten des vergangenen Geschäftsjahres zusammengefasst sind, ist der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung, die vom 5. bis 7. Mai in München stattfindet, beigefügt. Diese Tagesordnung ist seit Ende März auf der GEMA-Website abrufbar, in gedruckter Form wird sie allen Mitgliedern drei Wochen vor der Versammlung zugehen. Aufsichtsrat und Vorstand legen dort eine Reihe von Anträgen zur Satzung, zum Berechtigungsvertrag, zum Verteilungsplan sowie zu den Geschäftsordnungen für das Wertungsverfahren in der Unterhaltungs- und Tanzmusik und das Schätzungsverfahren der Bearbeiter vor. Dazu gehört, wie bereits in der letztjährigen Mitgliederversammlung angekündigt, ein Antrag zur Weiterentwicklung und Neuordnung des Verteilungsplans C für den Nutzungsbereich Online. Derzeit ist die Geltungsdauer dieses Verteilungsplans noch befristet bis einschließlich Geschäftsjahr 2015, zudem wurde aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Jahren bei einer Reihe der derzeit für diesen Bereich geltenden Regelungen Präzisierungs- und Aktualisierungsbedarf gesehen. Des Weiteren werden in der Mitgliederversammlung die Überlegungen von Aufsichtsrat und Vorstand zu einer grundlegenden redaktionellen Überarbeitung des gesamten Verteilungsplans der GEMA vorgestellt. Ein Umsetzungsvorschlag zu einer solchen formalen Neustrukturierung des Regelwerks mit dem Ziel, dessen Verständlichkeit und Transparenz zu erhöhen, soll zur Mitgliederversammlung im kommenden Jahr vorbereitet werden. Den Mitgliedern werden außerdem Einzelheiten zu einem Projekt zur Vergabe vergütungsfreier Lizenzen durch GEMA-Mitglieder präsentiert. Der Aufsichtsrat hat sich grundsätzlich dafür ausgesprochen, dass die GEMA eine solche Möglichkeit – die auch durch die EU-Wahrnehmungsrichtlinie vorgeschrieben ist – im Rahmen eines zunächst zeitlich befristeten Projekts anbietet. Dabei werden auch Erfahrungen anderer Verwertungsgesellschaften herangezogen, die bereits mit entsprechenden Modellen arbeiten. Im vergangenen Jahr hatte die Mitgliederversammlung unter anderem eine grundlegende Neuordnung der Verteilung im Rundfunkbereich (Hörfunk und Fernsehen) beschlossen mit dem Ziel, die Prinzipien der Nutzungsbezogenheit und der kulturellen Förderung in einem ausgewogenen Verhältnis zur Geltung zu bringen. Dazu beinhaltet das neue Modell die Einführung sogenannter Kulturfaktoren für die Verteilung im Hörfunkbereich, mit denen die Relevanz und kulturelle Bedeutung der Musik im Sendekontext mit Rücksicht auf die Inhalte der einzelnen Hörfunkwellen stärker berücksichtigt werden soll als zuvor. Zur Ermittlung, regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der jeweiligen Kulturfaktoren wurde ein Hörfunkausschuss, bestehend aus Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Werkausschusses, eingerichtet. Die vom Hörfunkausschuss für das Geschäftsjahr 2014 ermittelten Kulturfaktoren für die einzelnen Hörfunkwellen hat der Aufsichtsrat in seiner jetzigen Sitzung genehmigt, sie werden in „virtuos“ veröffentlicht. Erneut befasste sich der Aufsichtsrat auch mit der geplanten Kooperation mit den englischen und schwedischen Verwertungsgesellschaften PRS und STIM im Rahmen von ICE, International Copyright Enterprise, zur gemeinsamen Dokumentation von Musikwerken. Außerdem ist vorgesehen, gemeinsam pan-europäische Lizenzen im Online-Bereich zu vergeben und zu verarbeiten. Wie die GEMA mitgeteilt und auch die Fachpresse berichtet hat, werden die Projekte derzeit unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten von der EU-Kommission geprüft. Hierzu haben die GEMA und ihre Partnergesellschaften der Kommission Analysen und Marktdaten präsentiert sowie zugesagt, dass die Kooperation die Beibehaltung des Wettbewerbs auf diesem Dienstleistungsmarkt gewährleisten würde. Der Aufsichtsrat zeigte sich überzeugt davon, dass die geplante Zusammenarbeit zum Vorteil sowohl von Urhebern und Verlagen als auch von kleineren Verwertungsgesellschaften und Anbietern digitaler Musikdienste ist und erwartet daher eine baldige Zustimmung der EU-Kommission zur Umsetzung der Projekte. Auch in dieser Frage zeigt sich die Bedeutung europäischer Institutionen für grenzüberschreitende Aktivitäten von Verwertungsgesellschaften in Europa. Der Aufsichtsrat hält es daher für unbedingt erforderlich, dass die GEMA in einem regelmäßigen Austausch mit Politikern nicht nur in Berlin, sondern auch auf europäischer Ebene steht und dabei ihre Positionen verdeutlicht. In Berlin wie in Brüssel wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen zu erreichen, die Kreativität sichern und fördern, wird auch in der nächsten Amtsperiode des Aufsichtsrats ein wesentliches Anliegen sein. Abschließend konnte der Aufsichtsrat in seiner letzten ordentlichen Sitzung der laufenden Amtszeit eine positive Bilanz der vergangenen drei Jahre ziehen: Dank Initiativen wie der Neuordnung der Verteilung im Live-U-Bereich (INKA), die 2014 erstmals zur Anwendung kam, der Reform der Rundfunkverteilung sowie Tarifmaßnahmen in allen Inkassobereichen wurden wesentliche Grundlagen der GEMA im Interesse der Mitglieder modernisiert.