GEMA Aufsichtsrat: Bericht über die Sitzung am 11./12. Dezember 2019

Es hat Anfang Dezember für Aufsehen gesorgt: Die GEMA hat eine Mehrheitsbeteiligung an der Zebralution GmbH erworben. Die Zusammenarbeit ist naheliegend: GEMA wie Zebralution verfolgen beide das Ziel, zu einer fairen Vergütung der kreativen Leistungen der Musikschaffenden beizutragen, und beide sehen sie es als ihre Aufgabe, die von ihnen jeweils vertretenen Rechte effizient wahrzunehmen sowie die jeweiligen Lizenzvergütungen vollständig und transparent an ihre Mitglieder bzw. Kunden zu verteilen. Dabei werden sich durch die Zusammenarbeit deutliche Synergieeffekte ergeben. Die GEMA erreichten daher zahlreiche wohlwollende Reaktionen, wie der Aufsichtsrat, der sich das ganze Jahr über immer wieder mit dem Kauf des Unternehmens und dessen Modalitäten befasst hatte, in seiner Sitzung am 11./12. Dezember 2019 erfreut zur Kenntnis nehmen konnte. Befürwortende Resonanz gab es beispielsweise von Autoren und ihren Verbänden, auch auf internationaler Ebene, ebenso wie von anderen Marktteilnehmern und von ausländischen Schwestergesellschaften. Dass durch die Beteiligung aber auch Unsicherheiten aufgekommen sind, machten eine Reihe von Fragen an die GEMA deutlich. Daher war es dem Aufsichtsrat ein Anliegen, dass der Fragen- und Antworten-Katalog, der mit Bekanntgabe der Akquisition auf der GEMA-Website veröffentlicht wurde, kurzfristig erweitert wurde. Informationen sollen außerdem im Rahmen einer Roadshow zu aktuellen Themen vermittelt werden, die Anfang 2020 (die genauen Termine stehen noch nicht fest) wie in den Vorjahren für die Mitglieder angeboten werden soll.

Die Beteiligung an Zebralution steht im Kontext der langfristigen Planung der GEMA. Aufsichtsrat und Vorstand befassen sich, wie regelmäßig berichtet, bereits seit längerem damit, welche Trends und Entwicklungen in den kommenden Jahren für die GEMA relevant sein dürften. Auf Grundlage von Analysen wurden, auch mit externer Unterstützung, Handlungsfelder und Initiativen identifiziert, die für die GEMA wichtig sind, um in einem sich stark verändernden Marktumfeld und im Prozess der Digitalisierung, die viele Bereiche des Musikgeschäfts betrifft, weiter erfolgreich zu agieren – Stichwort: Zukunftsfähigkeit. Dazu gehört auch, sich – stets im Sinne des Vereinszwecks der GEMA und damit der Interessen ihrer Mitglieder – aktiv um Wachstum zu bemühen und neue Erlösquellen zu erschließen. Die Digitalisierung voranzutreiben – im Kontakt zu Mitgliedern und Kunden sowie bei internen Prozessen – ist dafür Voraussetzung und unverzichtbar für die GEMA. Ausgerichtet sind alle Aktivitäten an dem Ziel, das Dienstleistungsangebot zu verbessern und auszuweiten. Ein Ergebnis konnte auf der letzten Mitgliederversammlung präsentiert werden: Das Mitglieder-Dashboard. Es soll die zentrale digitale Informationsquelle der Mitglieder zu ihren GEMA-Daten werden und ihnen Zugriff auf eine Reihe von Services bieten. Die Resonanz der Mitglieder auf dieses Angebot ist, wie die letzten Monate gezeigt haben, überaus positiv, sowohl was die Inhalte als auch die Gestaltung angeht. Dies gilt ebenfalls für das neue Kundenportal, über das unter anderem eine schnelle Einreichung und Verwaltung von Musikfolgen möglich ist. Unter kontinuierlicher Einbindung von Mitgliedern und Veranstaltern konzipiert, verbessern sich dadurch Qualität und Effizienz des Lizenzierungsprozesses, wie erste Erfahrungen zeigen. Von besonderer Bedeutung ist dies für die Abrechnungen im Veranstaltungsbereich, wo immer mehr Nutzungsmeldungen auf vielfältigen Wegen und von unterschiedlichen Absendern eingehen. Dies hat bei der Verteilung, in Kombination mit bekannten Sonder-Faktoren wie zum Beispiel der Rückabwicklung der Verlegerbeteiligung, zu spürbaren Auswirkungen bei der Zuordnung von Musikfolgen und deren Abrechnung geführt, da hierdurch nicht alle Musikfolgen von Konzerten zeitgerecht verarbeitet wurden. Begründete Reklamationen werden selbstverständlich berücksichtigt. Der Aufsichtsrat, dessen Mitglieder zu der Thematik verschiedentlich angesprochen wurden, hat deshalb gebeten, dass Erläuterungen dazu und zu den weiteren Planungen für diesen Bereich kurzfristig veröffentlicht werden. Er hat in diesem Zusammenhang allerdings auch erfreut zur Kenntnis genommen, dass, wie es der Marktentwicklung entspricht, die Gesamt-Verteilungssumme in den Sparten des Aufführungsrechts weiter deutlich angestiegen ist und die Ausschüttungssumme für das Geschäftsjahr 2018 (Ausschüttung zum 1.6.2019 und Nachverrechnung zum 1.11.2019) mit insgesamt 85 Millionen Euro in den Sparten U / UD einen neuen Höchststand erreicht hat.

Ebenfalls gegenüber den Vorjahren gestiegen sind die Lizenzeinnahmen, die die GEMA – über das Gemeinschaftsunternehmen ICE, das für die GEMA und ihre englischen und schwedischen Schwestergesellschaften PRS und STIM die Lizenzierung digitaler Musikdienste wahrnimmt – 2019 von YouTube erhält. Allerdings weist der Aufsichtsrat darauf hin, dass die moderate Steigerung auch von einer stetigen Zunahme der Gesamtmusiknutzung auf YouTube begleitet wird und man leider noch lange nicht von einer angemessenen Vergütung im Bereich dieser Online-Musiknutzungen sprechen kann. Da verwertbare Meldungen von YouTube nach wie vor nur für einen Teil der Nutzungen bereitgestellt werden, erfolgt die Verteilung, wie von der Mitgliederversammlung beschlossen, nach einem dualen Verfahren, nämlich zum einen auf der Grundlage von Nutzungsmeldungen, zum anderen als Kompensation für Nutzungen, die von YouTube nicht verwertbar gemeldet werden (errechnet als Zuschlag auf das Aufkommen, das Berechtigte in anderen Sparten erhalten). Die entsprechende Verteilungsquote für Nutzungen auf so genannten Gemischten Online-Plattformen wie YouTube ist jeweils vom Aufsichtsrat festzusetzen. Für Nutzungen auf YouTube bis einschließlich Geschäftsjahr 2018 erfolgte die Verteilung zu 25 % auf Grundlage von Nutzungsmeldungen und zu 75 % als Kompensation (Zuschlag). Nunmehr wurde beschlossen, dass bei der Aufteilung der von YouTube für das Geschäftsjahr 2019 erzielten Einnahmen 30 % auf Grundlage von Nutzungsmeldungen und 70 % als Kompensation verteilt werden. Diese Veränderung ist, unterstützt durch empirische Beobachtungen, dadurch begründet, dass 2019 eine moderate Zunahme des Anteils verwertbarer Nutzungsmeldungen zu verzeichnen sein wird. Dem Aufsichtsrat ist es ein dringendes Anliegen, dass der Anteil an verwertbaren Nutzungsmeldungen weiter steigt; wie dies erreicht werden kann, wird laufend geprüft.

Anknüpfend an Anträge aus den beiden letzten Mitgliederversammlungen bereiten Aufsichtsrat und Vorstand zur Mitgliederversammlung 2020 erneut einen Regelungsvorschlag zur Regelmäßigkeit der Ausstrahlung im Rundfunkbereich vor. Nachdem dazu bereits ein Austausch mit Experten aus der Mitgliedschaft stattgefunden hat, bei dem es grundsätzliche Einigkeit über das Reformvorhaben gab, soll die Kommunikation mit besonders betroffenen Mitglieder-Gruppierungen im Vorfeld der Mitgliederversammlung weiter fortgesetzt werden. Einig war sich der Aufsichtsrat auch darüber, dass es angebracht ist, die historisch gewachsene GEMA-Satzung im Zuge einer rein redaktionellen Überarbeitung, mit der keine inhaltlichen Änderungen verbunden sein werden, transparenter und übersichtlicher zu gestalten. Möglicherweise kann bereits zu nächsten Mitgliederversammlung eine entsprechende Neufassung vorgelegt werden. Zudem wurden in der Sitzung Anträge auf einzelne Regelwerks-Anpassungen in Satzung, Berechtigungsvertrag, Verteilungsplan und Geschäftsordnungen vorbereitet.

Umfangreiche Änderungen des Regelwerks wurden von der Mitgliederversammlung 2017 im Zusammenhang mit der Verlegerbeteiligung beschlossen. Dazu gehörte die Einrichtung der Urheber-Verleger-Schlichtungsstelle (UVS), die seither für Streitigkeiten zwischen Urhebern und Verlegern über die Erbringung verlegerischer Leistungen zuständig ist. Aufsichtsrat und Vorstand hatten zugesichert, das Funktionieren und den Arbeitsanfall des neuen Gremiums zu beobachten. Berichtet wurde nun, dass seit September 2018 insgesamt 18 Anträge zur Anrufung der UVS gestellt wurden, dazu hat die UVS bisher 13 Schlichtungssprüche erlassen. In den anderen Fällen wurden die Anträge zurückgenommen, weil keine Aussicht auf Erfolg bestand oder teilweise Rechtschutzziele angestrebt wurden, die nicht in die Zuständigkeit der UVS fielen wie beispielsweise Vertragsauflösungen. Die Schlichtungssprüche haben erkennbar befriedende Wirkung gezeigt, so dass Aufsichtsrat und Vorstand keinen grundsätzlichen Änderungsbedarf sehen.

Selbstverständlich befasst der Aufsichtsrat sich regelmäßig und umfassend mit der wirtschaftlichen Situation der GEMA. Für 2019 wurde mit Erträgen von 1,025 Milliarden Euro geplant, der Prognose nach wird diese Summe noch übertroffen werden. Dies gilt ebenfalls für die ursprünglich geplante Verteilungssumme von 863 Millionen Euro. In der Planung für 2020, die der Aufsichtsrat verabschiedete, wird sowohl bei den Erträgen als auch bei der Verteilungssumme von einer weiteren leichten Steigerung ausgegangen.

Die strategische Planung – um an den Beginn des Berichts anzuknüpfen – nahm im gesamten Jahr 2019 immer wieder breiten Raum in den Sitzungen des Aufsichtsrats ein, teilweise waren Treffen speziell dieser Thematik gewidmet. Dazu gehört neben wirtschaftlichen und technischen Aspekten beispielsweise die Frage, wie es gelingen kann, jüngere Musikschaffende von der Arbeit der GEMA zu überzeugen und sie für eine Mitgliedschaft zu gewinnen. Als monetären Anreiz beschloss der Aufsichtsrat in seiner Herbstsitzung, dass Urhebern bis zum 30. Lebensjahr, die 2020 in die GEMA eintreten, die Aufnahmegebühr erlassen und zudem ihr Mitgliedsbeitrag für drei Jahre auf 30 Euro reduziert wird. Und auch auf das Aufnahmeverfahren wirkt sich die Digitalisierung aus: Die Mitgliedschaft kann mittlerweile online beantragt werden, wobei Interessenten sich über einen Tantiemenrechner vorab ein Bild davon machen können, inwieweit diese wirtschaftlich für sie ist. Ebenfalls vor allem an jüngere Urheber richtet sich das Showcase-Angebot, eine der Säulen des Mitgliederprogramms. Der Aufsichtsrat begrüßt dessen weiteren Ausbau, auch als Zeichen für das Engagement der GEMA für den musikalischen Nachwuchs.