Dr. Harald Heker zum Diskussionsentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform

In einer Stellungnahme äußert sich Dr. Harald Heker zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform (kurz: DSM-Richtlinie).

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„Der Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Umsetzung der DSM-Richtlinie ist ein ambitionierter Versuch, eine Vielzahl von anstehenden Regelungsvorhaben in eine konsistente Form zu bringen und die Interessen von Kreativen, Verbrauchern und kommerziellen Rechtenutzern auszubalancieren. Erfreulich ist das hohe Maß an konzeptioneller Klarheit, das den Entwurf über weite Strecken auszeichnet. Dennoch sehen wir Nachbesserungsbedarf: Den Interessen der Plattformindustrie wird an zentralen Stellen ein höheres Gewicht zugemessen als der Existenzsicherung der Kreativen.

Denn die wichtigsten rechtspolitischen Fragen sollen im Entwurf dadurch gelöst werden, dass die Kreativschaffenden – deren Interessen die Urheberrechtsrichtlinie primär zugutekommen soll – am Ende die Lasten tragen. Die klare Vorgabe aus Brüssel sieht aber einen Paradigmenwechsel hin zu einem fairen Internet vor. Dieser darf jetzt nicht durch neue haftungsrechtliche Ausnahmeregelungen für Online-Plattformen oder durch einseitig zu Ungunsten der Kreativschaffenden ausgestaltete Schrankenregelungen verwässert oder in sein Gegenteil verkehrt werden.

Es geht um die Umsetzung klarer Regeln. Den Plattformen muss die urheberrechtliche Verantwortung zugewiesen werden, Urheberinnen und Urheber für die Nutzung ihrer Werke fair zu vergüten. Diejenigen, die mit den Inhalten von Kreativschaffenden die Online-Plattformen erst attraktiv machen, dürfen am Ende nicht mit Existenzängsten auf die Gewinne der Internet-Konzerne blicken. Diese wichtige Zielsetzung müssen die politisch Verantwortlichen bei der Umsetzung der DSM-Richtlinie zwingend im Blick behalten.

Wir sind optimistisch, dass die notwendigen Nachbesserungen innerhalb der Ressortabstimmung der Ministerien und im parlamentarischen Verfahren erfolgen werden, um dieses richtungsweisende Gesetzesvorhaben innerhalb der Legislaturperiode zu einem guten Abschluss im Sinne der Kreativschaffenden zu bringen.“