Bis zum 15. Mai können Nominierungsvorschläge eingereicht werden.
Mit dem 16. Deutschen Musikautor*innenpreis möchte die GEMA auch im kommenden Jahr Musikschaffende ehren, die die Musikkultur Deutschlands mit ihren herausragenden Kompositionen und Textdichtungen maßgebend geprägt haben.
GEMA Mitglieder können ab sofort in diesen Preiskategorien andere GEMA Mitglieder für eine Nominierung vorschlagen:
- Komposition Audiovisuelle Medien (Sparte U)
- Komposition Elektronische Musik „Live Elektronik Plus” (Sparte E)
- Komposition Musical (Sparte U)
- Komposition Orchester (Sparte E)
- Komposition Rock/ Pop (Sparte U)
- Text Hip-Hop (Sparte U)
- Text Schlager (Sparte U)
- Nachwuchspreis (Sparte U und Sparte E)
- Lebenswerk (Sparte U)
Bis 15. Mai 2024 können alle rund 94.000 Mitglieder der GEMA Nominierungsvorschläge über das Online-Formular einreichen: www.gema.de/nominierungen
Alle Einreichungsmodalitäten sowie Informationen rund um den Deutschen Musikautor*innenpreis finden Sie unter www.musikautorinnenpreis.de
Über den Deutschen Musikautor*innenpreis
Der Deutsche Musikautor*innenpreis (DMAP) wurde 2009 von der GEMA ins Leben gerufen, um die in der GEMA versammelten Komponist*innen und Textdichter*innen der deutschen Musikbranche für ihre herausragenden Leistungen zu würdigen. Unter dem Motto „Autor*innen ehren Autor*innen“ rückt die GEMA Musikschaffende in den Vordergrund, die oftmals nicht auf der Bühne stehen. Alle Preisträger*innen sowie Nominierte werden als Mitglieder in die Akademie Deutscher Musikautor*innen (ADMA) aufgenommen. Die Fachjury wird jährlich neu von der ADMA gewählt.
Weitere Informationen unter www.musikautorinnenpreis.de und www.adma.de.