GEMA News / 11. Mai 2021

Das GEMA Ausschüttungsjahr 2021

x Pandemiebedingte Einbußen und ein neuer Schutzschirm

Zuverlässig und pünktlich konnten wir trotz der Corona-Einschränkungen im vergangenen Jahr 2020 die GEMA Ausschüttungen durchführen. Diese waren noch weitgehend von den Auswirkungen der Corona­pandemie verschont, da sie zeitversetzt zu den Nutzungen erfolgen – in vielen Sparten wurden in der Ausschüttung sogar Rekordsummen erreicht. Dies hat die dramatischen wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie für viele GEMA Mitglieder sicherlich erleichtert. Besonders Betroffene konnten ihre individuellen Belastungen zudem durch das GEMA Hilfspaket abfedern, in dem über 8 Mil­lionen Euro an mehr als 4000 Mitglieder ausbezahlt werden konnten.

Im Jahr 2021 wird es in einigen Nutzungsbereichen allerdings zu deutlichen Einbrüchen bei den Ausschüttungen kommen, die viele Mitglieder der GEMA spürbar treffen werden. In den Live- und Wiedergabesparten werden wegen des monatelangen Veranstaltungsverbots nur ca. 20 bis 50 Prozent des Vorjahresergebnisses verteilt werden können; das vermeintlich krisenfeste jahrzehntelange Wachstum der Veranstaltungs- und Konzertbranche hat durch die Pandemie einen erschütternden Einbruch erlitten. Aber auch andere GEMA Ausschüttungssparten, beispielsweise der Bereich des Senderechts, sind von den Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie relevant betroffen.

Um den GEMA Mitgliedern frühzeitig eine Orientierung zu den Ausschüttungen zu ermöglichen, haben der Aufsichtsratsvorsitzende, Dr. Ralf Weigand, und der Vorstandsvorsitzende, Dr. Harald Heker, den GEMA Mitgliedern in einem Schreiben entsprechende Ausschüttungsprognosen zur Verfügung gestellt.

Sie haben die GEMA Mitglieder auch darüber informiert, dass unmittelbar nach den Ausschüttungen im Live- und Senderechtsbereich im Juli 2021 ein neuer und erweiterter „Schutzschirm 2021“ aufgespannt werden wird, denn auch im Ausschüttungsjahr 2021 zeigt die GEMA ihre Stärke als Solidargemeinschaft Kulturschaffender.

Der Ausblick auf das Ausschüttungsjahr 2022 fällt erneut verhalten aus; die anhaltenden gesetzlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus schränken Musikaufführungen und -wiedergaben erheblich ein. Als unmittelbare Folge zeigen sich in den aktuellen Erträgen bereits erneute Ausfälle in den betroffenen Spartenbereichen. Auch im Ausschüttungsjahr 2022 wird es für die GEMA Mitglieder daher zu spürbaren Einbrüchen kommen.

 

Die pandemiebedingten Ertragslücken des Jahres 2020 werden nun auch in den GEMA Ausschüttungen des Jahres 2021 sichtbar. Lichtblicke sind insbesondere der weiter deutlich wachsende Onlinebereich und die diesjährigen außerordentlich hohen GVA-Ausschüttungen. Wir werden bereichsübergreifend mit unseren GEMA Teams weiterhin alle Hebel in Bewegung setzen, damit Sie, unsere Mitglieder, zuverlässige und pünktliche Ausschüttungen erhalten.
Dr. Monika Staudt, Direktorin Vervielfältigung, Business Services & COE Verteilung (VBC)

  • Sparten: A, A VR
  • Ausschüttungstermine: 1. Januar, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober
  • Prognose für GEMA Mitglieder Vorjahresvergleich ø*: – 10 %
  • Bereits verteilt (Januar bis April 2021): 29,6 Mio. €

 

Einnahmen für die Nutzung von Werken von GEMA Mitgliedern im Ausland, die unsere ausländischen Schwestergesellschaften in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich erzielen und an die GEMA weiterleiten, führen zu Ausschüttungen in den Sparten A (Ausland) und A VR (Ausland Vervielfältigungsrecht). Grundlage sind i. d. R. gegenseitige Repräsentationsvereinbarungen innerhalb des internationalen Netzes der Verwertungsgesellschaften. Die pandemiebedingten Einbrüche werden – so die Prognose (prognostizierte Verteilungssumme für alle GEMA Mitglieder im Vergleich zum Vorjahr) – vergleichsweise moderat ausfallen (–10 Prozent). Hintergrund ist einerseits die teilweise zeitversetzte Tantiemenausschüttung aus dem Ausland und andererseits der üblicherweise hohe Anteil der Auslands-Tantiemen aus dem verhältnismäßig „krisenfesten“ Sendungsbereich.

 

#AusschüttungTrägermedien

  • Sparten: PHONO VR, BT VR
  • Ausschüttungstermine:
  • 1. Januar, 1. April (nur PHO VR), 1. Juli, 1. Oktober (nur PHO VR)
  • Prognose für GEMA Mitglieder Vorjahresvergleich ø*: – 20 %
  • Bereits verteilt (Januar bis April 2021): 14,1 Mio. €

 

Wenn Werke des GEMA Repertoires auf physischen Trägermedien wie CDs, DVDs und Vinyl-Schallplatten vervielfältigt und verbreitet werden, erfolgt die Ausschüttung entsprechender Lizenzeinnahmen an die GEMA Mitglieder in den Sparten Phono VR (Tonträger) und BT VR (Bildtonträger). Der Markt der physischen Trägermedien ist nach wie vor stark rückläufig. Mit einer prognostizierten Jahres-Ausschüttungssumme i. H. v. 32 Millionen Euro ist dieser Nutzungsbereich für GEMA Mitglieder jedoch – trotz der Dominanz der Streamingsangebote und der pandemiebedingten Ladenschließungen – nach wie vor relevant. Bemerkenswert ist der nachhaltige Trend der Vinyl-Schallplatte mit weiterhin steigenden Umsätzen.

Verteilungssummen Online in den Jahren 2018–2020 und die Prognose für 2021 (in Millionen €, GEMA und Schwester­gesellschaften)

Erstmalig schüttet die GEMA 2021 Tantiemen für transaktionale Downloads (Einzelabrufe) im Rahmen von Angeboten von z. B. Amazon, Apple iTunes und Maxdome in den Sparten VOD D aus. In den Sparten VOD S (Streaming) sind gleichermaßen erstmalig transaktionale VOD-Nutzungen enthalten. Die erste Ausschüttung erfolgte zum 01.04.2021. Zum 01.10.2021 wird es routinemäßig zu einer weiteren Ausschüttung in diesen Sparten kommen. Innerhalb der Sparten GOP, GOP VR erfolgten zum 01.04. die planmäßigen Ausschüttungen auf der Grundlage von Nutzungsmeldungen des Lizenznehmers YouTube für das 1. und 2. Quartal 2020. Auch die MOD-Sparten enthielten zum 01.04.2021 erfreulich hohe ­Ausschüttungen.

Verteilungssummen Online in den Jahren 2018–2020 und die Prognose für 2021 (in Millionen €, GEMA und Schwestergesellschaften).

Erstmalig schüttet die GEMA 2021 Tantiemen für transaktionale Downloads (Einzelabrufe) im Rahmen von Angeboten von z. B. Amazon, Apple iTunes und Maxdome in den Sparten VOD D aus. In den Sparten VOD S (Streaming) sind gleichermaßen erstmalig transaktionale VOD-Nutzungen enthalten. Die erste Ausschüttung erfolgte zum 01.04.2021. Zum 01.10.2021 wird es routinemäßig zu einer weiteren Ausschüttung in diesen Sparten kommen. Innerhalb der Sparten GOP, GOP VR erfolgten zum 01.04. die planmäßigen Ausschüttungen auf der Grundlage von Nutzungsmeldungen des Lizenznehmers YouTube für das 1. und 2. Quartal 2020. Auch die MOD-Sparten enthielten zum 01.04.2021 erfreulich hohe Ausschüttungen.

  • Sparten: MOD D, MOD D VR, MOD S, MOD S VR, VOD D, VOD D VR, VOD S, VOD S VR, GOP, GOP VR, WEB, WEB VR, KMOD, KMOD VR
  • Ausschüttungstermine: 1. April, 1. Juli, 1. Oktober, 1. Dezember
  • Prognose für GEMA Mitglieder Vorjahresvergleich ø*: + 13 %
  • Bereits verteilt (Januar bis April 2021): 67,2 Mio. €

 

Parallel zum Nutzungsverhalten in der Pandemie können die Mitglieder der GEMA im Onlinebereich im Jahr 2021 mit deutlich höheren Ausschüttungen rechnen als im Vorjahr (+ 13 Prozent). Damit setzt sich die erfolgreiche Rechtewahrnehmung der GEMA im Onlinebereich u. a. im Rahmen der ICE-Allianz fort. Unter Berücksichtigung der aktuellen Prognose wird die Verteilungssumme der GEMA an ihre Mitglieder und an das Netzwerk der Schwestergesellschaften in den letzten 4 Jahren um 96 Millionen Euro und damit um 165 Prozent angestiegen sein.

 Die für den 01.12. geplante Zuschlagsverteilung innerhalb der Sparten GOP und GOP VR wird in diesem Jahr voraussichtlich leicht verzögert zum 01.01.2022 erfolgen, soweit die Mitgliederversammlung 2021 eine Änderung der Zuschlagsverteilung u. a. anlässlich der coronabedingten Verzerrungen beschließen wird. Wir rechnen mit einer Verteilungssumme von rund 18 Millionen Euro. Mit dieser Ausschüttung werden insbesondere Nutzungen durch YouTube und Facebook vergütet, für die mangels verwertbarer Nutzungsmeldungen der Lizenznehmer keine nutzungsbezogene Verteilung möglich ist.

Voraussichtlich letztmalig führt die GEMA zum 01.07.2021 eine Jahresverteilung in den Sparten KMOD (Ruftonmelodien) und KMOD VR durch. Da diese Nutzungen wirtschaftlich nur noch eine geringe Rolle spielen, soll die Verteilung für entsprechende Nutzungen – auf der Basis eines beantragten Beschlusses der Mitgliederversammlung 2021 – in die Sparten MOD D und MOD D VR integriert werden.

#AusschüttungLive

  • Sparten: U, UD, M, E, ED, EM, BM, KI
  • Ausschüttungstermine: 1. Juni, 1. Juli (M-Zuschlag „Corona“), 1. November (Nachverteilung)
  • Prognose für GEMA Mitglieder Vorjahresvergleich ø*: Sparte M: – 36 %, E-Sparten: – 49 %, U-Sparten: – 65 %

 

Die Ausschüttung in den Live-Sparten zum 01.06.2021 wird coronabedingt sowohl hinsichtlich der absoluten Verteilungssummen als auch bezüglich der Anzahl der verarbeiteten Nutzungen deutlich reduziert sein. Gleichwohl wird die Ausschüttung von einem Rückstandsabbau über den gesamten Prozess hinweg (von der Lizenzierung bis zur Ausschüttung) profitieren. Dadurch wird der Rückgang in den Verteilungen der Live-Sparten im Verhältnis zu den massiven Betriebsschließungen und monatelangen Veranstaltungsverboten etwas moderater ausfallen als erwartet.

Auch die Einnahmen aus der Wiedergabe von Tonträgern und Sendungen, die in der Sparte M verteilt werden, sind durch die Schließungen von z. B. Restaurants, Hotels und Einzelhandel stark zurückgegangen. Um den Auswirkungen des großflächigen Ausfalls von Liveveranstaltungen aufgrund der Coronapandemie auf die Sparte M Rechnung zu tragen, hat die Mitgliederversammlung 2020 eine Anpassung der Verteilung in der Sparte M für das Geschäftsjahr 2020 beschlossen. Demnach findet zunächst zum 01.06.2021 eine M-Verteilung auf der Grundlage der (wenigen) Liveaufführungen des Jahres 2020 statt. In Abweichung vom üblichen Verfahren wird dabei der durchschnittliche Punktwert der Sparte M der Geschäftsjahre 2017 bis 2019 zugrunde gelegt. Zum 01.07.2021 wird dann der Restbetrag der M-Verteilungssumme als prozentualer Zuschlag auf die Ausschüttungen in der Sparte M der Geschäftsjahre 2018 und 2019 in einer außerordentlichen Ausschüttung verteilt („M-Zuschlag Corona“).“

Zum 01.11. werden in den Sparten U, UD, M, E, ED, EM, BM regelmäßig Nachverteilungen vorgenommen. Aufgrund der reduzierten Anzahl von Live-Veranstaltungen im Jahr 2020 erwarten wir für die Nachverteilungen in diesem Jahr ein geringes Volumen.

#AusschüttungDK

  • Sparten: DK, DK VR
  • Ausschüttungstermin: 1. Juni
  • Prognose für GEMA Mitglieder Vorjahresvergleich ø*: – 80%

 

In keinem Verteilungsbereich der GEMA sind die pandemiebedingten Einbußen so einschneidend wie in den Diskothekensparten. Die Clubs und Diskotheken wurden in Deutschland im März 2020 geschlossen, seitdem finden dort keine öffentlichen Musikwiedergaben mehr statt. Die Branche ist existenziell getroffen und entsprechend gering werden die GEMA Ausschüttungen zum 01.06.2021 ausfallen.

Gleichwohl konnte das für die Verteilung der Tantiemen im Diskothekenbereich vorgesehene statistische Hochrechnungsverfahren für das Rumpfjahr 2020 (Januar bis März) nach den üblichen Abläufen durchgeführt werden. Der von der GEMA eingesetzte Dienstleister YACAST hat im Rahmen einer sogenannten geschichteten Zufallsstichprobe bei ausgewählten Tanzflächen pro Woche je zwei zufällige Stunden während der Betriebszeit mitgeschnitten.

Diese Zufallsstichprobe, die durch geografische Schichten (Nord, Süd, Ost, West) und Schichten der Populationsdichte (mehr/weniger als 500 000 Einwohner) spezifiziert ist, wurde wie üblich von einem wissenschaftlichen Team der TU Dortmund gesteuert. Dort wurden auch die von YACAST identifizierten Werknutzungen statistisch hochgerechnet. Ergebnis ist eine repräsentative Abbildung des insgesamt auf deutschen Tanzflächen im Jahr 2020 wiedergegebenen Repertoires. Insofern sind die für 2020 vorliegenden Monitoring-Ergebnisse, die bis zur Schließung der Diskotheken im März 2020 erhoben wurden, eine valide und repräsentative Grundlage der Musiknutzungen, wie auch das Team der TU Dortmund bestätigt hat.

Auch im Jahr 2021 setzen sich Veranstaltungsverbote und Betriebsschließungen fort, ohne dass eine Rückkehr zur Normalität abzusehen ist. Uns steht daher leider auch für 2022 ein schwaches Ausschüttungsjahr bevor. Die GEMA erweist sich in dieser schwierigen Situation als Solidargemeinschaft und starker Partner ihrer Mitglieder
Peter Stingel, Abteilungsleiter COE Verteilung - Strategie & Kommunikation

#AusschüttungSendung

  • Sparten: FS, FS VR, TFS, TFS VR, R, R VR
  • Ausschüttungstermin: 1. Juli
  • Prognose für GEMA Mitglieder Vorjahresvergleich ø*: Fernseh-Sparten: – 10 %; Hörfunk-Sparten: – 25 %

 

Besonderes Augenmerk liegt in jedem Jahr auf der volumenstarken Ausschüttung in den Senderechtssparten zum 01.07. Im Jahr 2021 sind diese Tantiemenzahlungen für unsere Mitglieder wichtiger denn je, weil sie in den Sparten des Aufführungs- und Wiedergaberechts deutlich geringere Zahlungen erhalten werden als in den Jahren zuvor.

Zum Redaktionsschluss sind die Verteilungsarbeiten für den 01.07.2021 noch nicht abgeschlossen. Gleichwohl steht bereits fest, dass die Gesamt-Ausschüttungssummen für den Fernsehbereich gegenüber dem Vorjahr reduziert sein werden. Pandemiebedingt sind die Werbeeinnahmen insbesondere der privaten Fernsehsender deutlich zurückgegangen. Gleiches gilt für Einnahmen aus der Wiedergabe von Fernsehsendungen durch die Schließungen von Restaurants, Hotels und im Einzelhandel. Beides wirkt sich unmittelbar auf die Verteilungssumme im Fernsehbereich aus.

 Stärker trifft der Einnahmenrückgang den Nutzungsbereich Hörfunk, da ein großer Teil der zu verteilenden Gelder aus dem Bereich der öffentlichen Wiedergabe von Tonträgern und Hörfunksendungen herrührt. Damit werden die Ausschüttungen in den Sparten des Hörfunks deutlich geringer ausfallen als im Jahr 2020.

 Im Fokus steht der Ausschüttungstermin zum 01.07.2021 aber auch wegen der Einführung des elektronischen Meldeverfahrens auf Basis von Monitoring-Technologie durch die öffentlich-rechtlichen Sender im vergangenen Jahr. Seit der letztjährigen Ausschüttung findet ein intensiver Austausch zwischen der GEMA, den Berufsverbänden und den öffentlich-rechtlichen Sendern statt, um diesen großen Schritt in der Zusammenarbeit weiter zu begleiten und die in der Übergangsphase unvermeidbaren Mängel konstruktiv zu beheben. Auf dieser Grundlage haben die Sender in Zusammenhang mit ihrem Dienstleister BMAT inzwischen diverse Optimierungen umgesetzt bzw. in Angriff genommen. Im Ergebnis wird die Ausschüttung zum 01.07.2021 partielle, spezifische Meldelücken mit (Nach-)Meldungen insbesondere für Klassik- und Kulturwellen voraussichtlich ausgleichen.

Im Fernsehbereich hat sich die Meldequalität und -quantität der öffentlich-rechtlichen Sender gegenüber dem Vorjahr zwar verbessert, gleichwohl werden bei der Meldung von Auftragskompositionen die vorhandenen Defizite (u. a. teilweise unkorrekte Nutzungsdauern und Nutzungsartkennzeichnungen) im Rahmen der Ausschüttung noch spürbar sein. Selbstverständlich wird die GEMA nach der Ausschüttung zum 01.07.2021 die Auswirkungen weiterhin bestehender Meldedefizite auf die Verteilungsergebnisse analysieren und einer Bearbeitung in der Zusammenarbeit mit den öffentlich-rechtlichen Sendern zuführen. Die GEMA wird dann ggf. erneut abfedernde Maßnahmen, etwa weitere Vorauszahlungen auf Basis von Nachmeldungen (wie bereits im Februar dieses Jahres) anbieten.

 Insgesamt erwartet die GEMA im Bereich Fernsehen (öffentlich-rechtliche und private Sender) ein Meldevolumen auf Vorjahresniveau, im Hörfunk hingegen eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr.

In der Sparte T (Vorführung Kino) hingegen wird es pandemiebedingt ebenfalls zu einem deutlichen Einbruch der Ausschüttungssumme kommen (– 50 Prozent).

#AusschüttungGVA

Zuschlagsverteilung für gesetzliche Vergütungsan­sprüche (GVA)

  • Ausschüttungstermine: 1. April (regelmäßig) und 1. Juni (außerordentlich)
  • Bereits verteilt (Januar bis April 2021): 50,5 Mio. €

 

Für viele GEMA Mitglieder werden die pandemiebedingten Einbußen der Spartenverteilungen durch außergewöhnlich hohe Ausschüttungen der GEMA im Bereich der Zuschlagsverteilung für gesetzliche Vergütungsansprüche erfreulicherweise deutlich abgefedert werden können. Die in dieser Kategorie von der GEMA ausgeschütteten Zuschläge basieren auf Einnahmen für sogenannte gesetzliche Vergütungsansprüche, die von Zusammenschlüssen der deutschen Verwertungsgesellschaften (z. B. der ZPÜ) erhoben und an die einzelnen Gesellschaften weitergereicht werden. Das Gesetz regelt solche Ansprüche als Kompensation für gesetzlich erlaubte Eingriffe in das Urheberrecht (z. B. im Bereich der Privatkopie). Entsprechend der jeweils betroffenen Vergütungsansprüche ist die GVA-Zuschlags­ausschüttung der GEMA in drei Bereiche aufgegliedert:

1. ZPÜ-Zuschlagsverteilung

  • Inkasso der „Zentralstelle für private Überspielungsrechte“ (ZPÜ)
  • Zuschlag auf die Sparten FS, FS VR, TFS, TFS VR, R, R VR, MOD D, MOD D VR, MOD S, MOD S VR, PHO VR


2. ZBT/ZVV-Zuschlagsverteilung

  • Inkasso der „Zentralstelle für Bibliothekstantieme“ (ZBT) für das Verleihen durch Bibliotheken oder andere Einrichtungen sowie Inkasso der „Zentralstelle für Videovermietung“ (ZVV) für die Vermietung von Bildtonträgern
  • Zuschlag auf die Sparten FS VR, TFS VR, R VR, BT VR, PHO VR


3. UWI-Zuschlagsverteilung

  • Inkasso der „Zentralstelle für Biblio­theks­tantieme“ (ZBT) für gesetzlich erlaubte Nutzungen in Unterricht, ­Wissenschaft und Institutionen (UWI)
  • Zuschlag auf die Sparten MOD S, MOD S VR, VOD S, VOD S VR

 

Zum 01.04.2021 erfolgte die diesjährige reguläre GVA-Ausschüttung durch prozentuale Zuschläge auf die o. g. Sparten für den Nutzungszeitraum 2019. Das Volumen umfasste den erheblichen Betrag i. H. v. ca. 50,5 Millionen Euro. Zusätzlich wird die GEMA zum 01.06.2021 für außerordentliche Einnahmen der ZPÜ für bereits abgeschlossene Geschäftsjahre eine entsprechende außerordentliche GVA-Ausschüttung von weiteren ca. 49 Millionen Euro vornehmen können. Diese nachträglichen außergewöhnlich hohen Ausschüttungen werden für viele Mitglieder eine weitere Entlastung der pandemiebedingten Einbußen darstellen. Die Einnahmen werden geschäftsjahresspezifisch als gesonderter Zuschlag auf die Ausschüttungen für die Geschäftsjahre 2012-2018 in den relevanten Sparten verteilt werden.