Die GEMA setzt ihr Engagement zur Förderung des Ehrenamts mit den Landesregierungen von Bayern, Niedersachsen und Hessen fort. Ziel ist es, gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine und Organisationen bei der Nutzung von Musik finanziell zu entlasten.
Ehrenamtliches Engagement zu unterstützen und ein aktives Vereinsleben zu fördern – diese Anliegen stehen im Mittelpunkt von Pauschalverträgen, die die GEMA mit den Kultusministerien von Bayern im Jahr 2023 und seit diesem Jahr mit Thüringen, Niedersachsen und Hessen geschlossen hat. Auch das Saarland und Rheinland-Pfalz haben bereits Interesse an einem Pauschalvertrag bekundet.
Im Rahmen von Pauschalverträgen übernehmen die Länder die Lizenzkosten für bestimmte Musiknutzungen bei Vereinsfeiern und Veranstaltungen. Die zur Verfügung gestellten Budgets der Landesregierungen stehen für solche Vereine und Organisationen bereit, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwiegend ehrenamtlich arbeiten.
Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA, begrüßt das Engagement der Bundesländer: „Die Förderung von Musiknutzung in Vereinen ist ein starkes Zeichen der Wertschätzung für das Ehrenamt und gleichzeitig für die Künstlerinnen und Künstler. Wir freuen uns über die Unterstützung der Landesregierungen, die Musiknutzung bei Feiern und Veranstaltungen so großzügig zu übernehmen. Das hat Vorbildcharakter.“
Johannes Everding, Direktor Geschäftsentwicklung der GEMA: „Ehrenamtliches Vereinsleben ist das Herzstück des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Deutschland. Mit den Pauschalverträgen unterstützen wir den sozialen Beitrag engagierter Menschen zur Stärkung der Gemeinschaft. Dabei bereichert Musik die Vielfalt ehrenamtlicher Vereinsfeste und das soziale Miteinander. In unserem GEMA Onlineportal ist die Anmeldung der Veranstaltungen und damit die Nutzung der Förderung denkbar einfach.“
Bayern: Mit Pauschalvertrag bereits mehr als 14.000 Veranstaltungen gefördert
Wie bedeutsam die Ehrenamtsverträge für das kulturelle Leben in Deutschland sind, zeigen die beeindruckenden Zahlen im Land Bayern. Nach 18 Monaten Pauschalvertrag in Bayern hat das Land mit Erfolg mehr als 14.000 Veranstaltungen gefördert. Das zeigt die große Vielfalt an ehrenamtlichen Tätigkeiten in Bayern.
Besonders erfreulich ist, dass die Förderung nicht nur den großen Städten, sondern insbesondere dem ländlichen Bayern zugutekommt: 69 der 71 Landkreise Bayerns und 23 von 25 kreisfreien Städten nutzten das Angebot der kostenfreien Musiknutzung für ihre Veranstaltungen. 40 Prozent dieser Veranstaltungen fanden mit Live-Musik im Freien statt. Freiwillige Feuerwehren und Sport- und Schützenvereine haben das Angebot mit über der Hälfte aller Veranstaltungen besonders intensiv genutzt. Die restlichen Veranstaltungen wurden von einer Vielzahl unterschiedlicher Vereine durchgeführt, darunter Sozial- und Bildungseinrichtungen, Kultur- und Musikvereine sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen.
Voraussetzungen für die Förderung ehrenamtlicher Veranstaltungen
Um gefördert zu werden, melden ehrenamtliche Vereine ihre Veranstaltungen einfach im Onlineportal der GEMA an. Es werden die Kosten für bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr und ehrenamtlicher Verein oder Organisation übernommen. Voraussetzung ist der Sitz des Vereins oder der Organisation im jeweiligen Bundesland, eine Veranstaltungsfläche von maximal 500m2. Zudem muss die Veranstaltung ohne Eintrittsgeld stattfinden. Die Vereine selbst müssen gemeinnützige Zwecke (im Sinne des § 52, §53 und §54 der Abgabenordnung) verfolgen und entsprechende Freistellungsbescheide nachweisen können.
Vereine, die über ihren Verband bereits Pauschalverträge mit der GEMA abgeschlossen haben, profitieren ebenfalls, sofern die spezielle Musiknutzung dort nicht bereits geregelt ist.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 95.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.