Zum 01.07.2013 finden für die Hörfunk - Sparten (R, R VR) und Fernsehen - Sparten (FS, FS VR, T FS, T FS VR, TD, TD VR, T) die Abrechnungen für das Geschäftsjahr 2012 statt. Die Abrechnung in den beiden Bereichen erfolgt auf der Grundlage der durch die Rundfunkveranstalter, ggf. auch durch Dritte, gelieferten Programme.
Abrechnung für die Bereiche Hörfunk und Fernsehen für das Geschäftsjahr 2012
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