Angaben zum Sound Recording
Häufige Fragen und Antworten
Ein Sound Recording ist eine Tonaufnahme zu einem Werk. Zu den Angaben eines Sound Recordings gehören u. a. Interpreten und Interpretinnen sowie eindeutige Identifikatoren der Aufnahme wie z. B. der ISRC (International Standard Recording Code).
Mit den zusätzlichen Angaben (z. B. Interpretin/Interpret oder ISRC) können wir die Nutzungsmeldungen besser zuordnen, wenn diese unzureichende Copyright-Angaben enthalten. Das erhöht die Genauigkeit bei der Ausschüttung Ihrer Tantiemen.
Die Angaben werden an der GEMA Werkfassungsnummer gespeichert. Wir reichern damit die Metadaten an, wodurch wir die Nutzungsdaten besser matchen können. Das führt zu einer verbesserten Verteilung Ihrer Tantiemen.
Sie können folgende Angaben hinterlegen:
- Verschiedene Recording-Titel
- Version
- Interpretinnen und Interpreten inkl. deren Rollen
- Datum der Erstveröffentlichung
- ISRC
- Provider Track ID
- MPN-ID
Sie können beliebig viele Sound Recordings zu einer Werkfassung anlegen.
Es gibt ein Unterschied bei den Pflichtangaben. Bei Archivmusik sind die Angaben zu Interpreten optional.
Wenn kein ISRC vorhanden ist, reicht alternativ auch die Angabe zum Datum der Erstveröffentlichung.
Eine nochmalige Eingabe ist nicht notwendig. Die Migration der Angaben aus dem Soundfile Upload erfolgen zeitnah durch die GEMA.
Nein, aktuell ist es nicht möglich, die Angaben zu editieren. Allerdings können Sie Angaben zu einem Sound Recording erneut eingeben.
In den Werkinformationen der Werkfassung sind die Angaben zu ISRC, Recording-Titel (sonstige Titel) und Interpretin/Interpret zu finden. Bis die Angaben in der Werkfassung erscheinen, dauert es aktuell etwa 24 Stunden.
Die anmeldende Person erhält eine Benachrichtigung im Onlineportal-Postfach.
Alle am Werk beteiligten Personen und Verlage erhalten eine Mitteilung.
Die Angaben zu Sound Recordings können für Werkfassungen mit Status 1 und Status 2 angelegt werden.