Audiovisuelle Produktionen

Was wären viele Filme, Serien und Werbespots ohne Musik? Soviel steht fest: Ein Teil ihrer Wirkung ginge verloren. Deshalb erhalten Sie für audiovisuelle Produktionen selbstverständlich Tantiemen. 

Audiovisuelle Produktionen

Was wären viele Filme, Serien und Werbespots ohne Musik? Soviel steht fest: Ein Teil ihrer Wirkung ginge verloren. Deshalb erhalten Sie für audiovisuelle Produktionen selbstverständlich Tantiemen. 

Zwei Personen mit Equipment für Videoproduktionen

Filme, Serien & Co.

Ihre Musik wird in einem Film oder einer Serie verwendet? Hier erfahren Sie, wie Sie Fernseh-, Kino-, Internetproduktionen und Co. bei uns anmelden können.

Werbespots für TV, Kino und Internet

Auch Werbespots, die im Fernsehen, Kino oder online genutzt werden, können Sie bei uns anmelden.

Smartphone mit Livestream eines Sängers
Person mit Laptop und Kopfhörern

Soundfiles hochladen

Ihre Komposition wird in der Werbung, im TV, Hörfunk, in Clubs- und Diskotheken oder in Online-Inhalten verwendet? Dann laden Sie jetzt das Soundfile Ihres Werks für das Audiofingerprint-Monitoring hoch.

FAQ – häufige Fragen zu audiovisuellen Produktionen

GEMA Mitglieder melden eine audiovisuelle Produktion – wie einen Film oder eine Serie –, die Ihre Musik enthält, am einfachsten im GEMA Onlineportal unter dem Service AV-Anmeldung an.

Alternativ können Sie das Formular Filme und Serien ausfüllen und unterschrieben an produkte@gema.de senden.

  • Originaltitel des Films/der Serie
  • Produktionsland
  • Produktionsjahr
  • Produzent inkl. Kontaktdaten
  • Erstverwertung
  • Verwendete Musikwerke: Titel, Musikdauer, Rechteinhaber/in (Urheber/in, ggf. Verlag)
  • Informationen zum Filmherstellungsrecht
Das Filmherstellungsrecht findet Anwendung, wenn urheberrechtlich geschützte Musikwerke in einer audiovisuellen Produktion genutzt werden, z. B. in einem Kinofilm oder einer DVD-Produktion.

Sofern ein Lizenznehmer – wie beispielsweise eine Kinoproduzentin – einen Song in ihrem Kinofilm verwenden will, muss zuerst das so genannte Filmherstellungsrecht geklärt werden, also das Recht, das Filmwerk mit dem betreffenden Musikwerk zu verbinden und die Musik dadurch in einen neuen Kontext zu setzen (= audiovisuelle Produktion). Man nennt das Filmherstellungsrecht auch Herstellungsrecht (kurz "HR") oder Synchronisation right/Sync right.

Das Filmherstellungsrecht wird uns gemäß § 1 i) (1) des Berechtigungsvertrags vom GEMA Mitglied zur Wahrnehmung übertragen. Wir sind daher grundsätzlich dafür zuständig, das Filmherstellungsrecht an den Lizenznehmer bzw. die Lizenznehmerin zu vergeben. Allerdings hat der Rechteinhaber – d. h. die Urheber/innen oder der Verlag des Musikwerkes – auch die Möglichkeit, das Filmherstellungsrecht selbst gegenüber dem Lizenznehmer / der Lizenznehmerin wahrzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Mitglied das Filmherstellungsrecht gegenüber der GEMA innerhalb der in § 1 i) (1) des Berechtigungsvertrags geregelten Fristen zunächst zurückruft.

Ein Soundfile besteht aus:

  • der Audiodatei Ihres Musikwerks (nur 1 Werk pro Audiodatei, kein Voice-over – kein fertiger Spot)

  • den beschreibenden Metadaten zum Werk und zur Aufnahme (Werktitel, Werknummer, Urheber, Auftragskomposition?)

Das Soundfile muss im Format wav (PCM,16Bit/ 48 bzw. 44,1 kHz) oder mp3 (320kbps) hochgeladen werden.

Bitte melden Sie prinzipiell Ihr Werk bei uns an und laden das dazugehörige Soundfile im Onlineportal hoch. Ganz essenziell ist das Soundfile, sobald Sie erwarten, dass Ihre Komposition in den Bereichen Werbung, TV/Hörfunkprogramme, Clubs- und Diskotheken sowie online genutzt wird.

Für ein erfolgreiches Monitoring Ihres Werks benötigt der Monitoring-Dienstleister Ihre Audiodatei. Dadurch wird ein eindeutiger Fingerprint Ihrer Audiodatei erstellt und lässt ein Tracking in den von Ihnen gewählten Sparten zu. Dies sind Voraussetzungen, um die Nutzungsmeldung zu erstellen.

Ihre angemeldeten Werke in Filmen und Serien finden Sie im GEMA Onlineportal im Bereich "Mein Repertoire - Meine Werke in AV-Produktionen".  Der musikalische Inhalt einer Produktion wird dort erst angezeigt, wenn alle notwendigen Daten des Films / der Serie vollständig erfasst sind und wir eine Meldung bekommen haben, dass Ihr Werk genutzt wurde.

Sobald dies der Fall ist, finden Sie die AV-Produktion mit allen verwendeten Musikwerken auch im Onlineportal.

Filme und Serien können Sie auch dann bei uns anmelden, wenn Ihnen nicht alle Musiktitel der AV-Produktion bekannt sind.

Melden Sie sich dafür einfach in unserem Onlineportal an und nutzen den Service AV-Anmeldung. Im Anmeldeformular finden Sie im Bereich CueSheet die Frage: „Ist der gesamte Musikinhalt im CueSheet enthalten“? Klicken Sie hier auf Nein. In der AV-Anmeldung benennen Sie uns dann nur die Ihnen bekannten Titel.

Sobald  Ihnen die vollständige Musikaufstellung vorliegt, senden Sie diese bitte per E-Mail an produkte@gema.de.

Zur Anmeldung Ihrer Auftragsproduktion loggen Sie sich als erstes in unserem  Onlineportal ein und nutzen den Service "Werkanmeldung". Hier melden sie ein Werk an. Als Werktitel geben Sie den Film- bzw. Serientitel an.

Bitte laden Sie anschließend die einzelnen Soundfiles zu den Cues im Service Soundfile Upload hoch und weisen Sie allen Soundfiles das zuvor angemeldete Werk zu.

Nun melden Sie die AV-Produktion mit dem Service "AV-Anmeldung" an. Im Bereich "Cue sheet" addieren Sie die Spieldauer der Einzelcues und geben die neue Werknummer als ein Musikwerk an.

Ihre Werkanmeldung können Sie ganz einfach über unser Onlineportal abschließen, in dem Sie auf den Link in Ihrer AV-Anmeldebestätigung im Portalpostfach klicken. Dieser führt Sie direkt zur Werkanmeldung. Alle in der AV-Anmeldung bereits eingegebenen Daten wie Titel und Urheber/in werden direkt übernommen. Weitere Angaben können Sie anschließend ergänzen. 

Wenn Sie die Werkanmeldung abgeschickt haben, erhalten Sie wie gewohnt Ihre Werkanmeldebestätigung und die GEMA Werknummer.

Das hängt davon ab, ob es sich dabei um eine Privatperson handelt oder um einen gewerblichen und nicht privaten Nutzer. Bei Privatpersonen ist die Nutzung über entsprechende Lizenzverträge mit META (z. B. Instagram und Facebook) in der Regel abgegolten. Bei nicht privaten und gewerblichen Nutzerinnen ist das nicht der Fall. Mehr darüber erfahren Sie in unserem Hilfecenter-Artikel zu Instagrams Musikbibliothek.

FAQ – häufige Fragen zu audiovisuellen Produktionen

Um die Werkanmeldung vollständig über unser Onlineportal abzuschließen, betätigen Sie bitte den Link zur Werkanmeldung, der sich in Ihrer AV-Eingangsbestätigung befindet. Alle bereits eingegebenen Daten wie Titel und Urheber werden mit Betätigung des Links übernommen. Sie können nun noch Werkangaben hinzufügen und erhalten nach dem Absenden der Werkanmeldung wie gewohnt Ihre Werkanmeldebestätigung und die Werkdatenbanknummer.

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

Schematische Darstellung des Hilfecenters