Musik anmelden und lizenzieren
Drei verschiedene Arten, Musik zu nutzen
Wählen Sie den Bereich, wofür Sie Musik lizenzieren möchten.
Musik öffentlich nutzen
Konzerte, Partys, Feste, Feiern, Disco, Fasching, Umzüge, Messen, etc.
Dauerhafte MusiknutzungHintergrundmusik in Hotels, in der Gastronomie, im Handel oder an anderen öffentlichen Orten
Musiknutzung im Internet
Für alle, die Musik für einen Podcast, ein Webradio, Musik- oder Videoportal, eine private Website, Firmen- oder Vereinswebsite verwenden möchten.
Auch bei Musik für E-Mails, Apps, Gutscheine, QR-Codes oder eine GEMA Mitglieder-Website sind Sie hier richtig.
Musik auf Tonträgern, in Filmen und Videospielen
Musik auf (Ton)Trägern, CDs, LPs, Hörbücher, Multimedia-Datenträger oder Musikvideos.
Kinoproduktionen, Fernsehfilme, Werbespots, Videospiele, Games u.a.
Von Abschlussfeiern bis Zirkus, von Bowling bis Schützenvereine: Alle Infos auf einer Seite!
Wichtige Corona-Infos für Musiknutzer
Von wem ist das Werk? Wer hat es komponiert, getextet und verlegt?
Wenn Sie wissen möchten, wer die Komponistin, der Textdichter oder die Verlegerin eines musikalischen Werks ist, hilft Ihnen unsere Repertoiresuche weiter. Der Online Service erleichtert es Ihnen, Werke zu identifizieren. Anschließend können Sie Kontakt aufnehmen mit dem beteiligten Verlag, sofern dieser GEMA Mitglied ist.
Wichtig: Die angezeigten Daten stellen nur einen Auszug aus unserer Datenbank dar und sagen daher nichts über den Schutz des angezeigten Werkes oder den Status der angezeigten Beteiligten aus. Die GEMA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Daten und keinerlei Haftung für Schäden, die beim Nutzer entweder direkt oder indirekt aus Informationen resultieren, die durch die Nutzung des Online Service erlangt wurden.
Warum muss ich für Musik bezahlen?
Wer mit Komponieren, dem Schreiben von Liedtexten oder dem Verlegen von Musik seinen Lebensunterhalt bestreitet, möchte dafür fair entlohnt werden. So wie andere auch. Deshalb gibt es das Urheberrecht. Es schützt Musikschaffende mit einem gesetzlich verankerten Recht auf angemessene Vergütung, wenn ihre Werke öffentlich genutzt werden.
Das Urheberrecht gilt übrigens unabhängig von der GEMA. Ihr Vorteil mit uns: Statt jede Urheberin und jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu entlohnen, wenden Sie sich einfach an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte von über 90.000 GEMA Mitgliedern, sondern auch von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland.
Das passiert mit meinem Geld
Das Geld, das wir von Ihnen erhalten, zahlen wir an unsere Mitglieder aus, aber auch an die Urheberinnen und Urheber aus dem Ausland, deren Werke in Deutschland genutzt werden. Dabei gilt: Je häufiger ein Musikstück aufgeführt, wiedergegeben oder vervielfältigt wird, desto mehr Tantiemen bekommen die beteiligten Künstlerinnen und Künstler.
Auszahlung an Musikschaffende im Inland
Der überwiegende Teil unserer Auszahlungen geht an unsere Mitglieder: Musikschaffende sowie Musikverlegerinnen und -verleger in Deutschland.
Auszahlung an Musikschaffende im Ausland
Wir schütten auch Einnahmen an Künstlerinnen und Künstler im Ausland aus, da wir Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften geschlossen haben.
Auszahlung an soziale Zwecke
10 Prozent der Verteilungssumme im Aufführungs- und Senderechts stellen wir für soziale und kulturelle Zwecke bereit. Dazu haben wir auch die GEMA Sozialkasse ins Leben gerufen: Eine soziale Ausgleichskasse, die Leistungen im Alter, bei Krankheit, Unfall und Fällen der Not zahlt.
Alle GEMA Tarife im Überblick
Sie nutzen Musik öffentlich, im Internet oder auf Tonträgern? Dann sind wir die richtige Ansprechpartnerin für Sie. Wenn Sie Ihre Musik bei uns angemeldet und bezahlt haben, besitzen Sie mit der Lizenz der GEMA das Recht, diese Musik auch zu nutzen. Aus der Art der Nutzung ergibt sich Ihr persönlicher Tarif.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet es, Musik öffentlich zu nutzen?
Musik kann ganz unterschiedlich genutzt werden, z. B. als Livemusik, als Hintergrundmusik, auf Tonträgern oder im Internet. Es können viele ...
Woher weiß ich, welcher Tarif der richtige ist?
Ich benötige noch eine Rechnungskopie. Wie kann ich diese anfordern?
Muss ich im Nachgang noch etwas melden?
Veranstaltungen melden Sie immer mit konkreten Daten wie Ort, Datum ggf. Besucherzahl, etc. Bei bestimmten Veranstaltungsarten, z. B. bei einem ...
Warum muss ich eine Setlist (Musikfolge) einreichen?
Mit einer Setlist wird erfasst, welche Musikwerke bei einem Liveauftritt gespielt wurden. So können wir ermitteln, welche Komponisten, Textdichter ...
Wo finde ich das Formular, um eine Vollmacht zu erteilen?
Wir stellen Ihnen hier das entsprechende Formular zur Verfügung.