Video mit Musik
Tarif zur Lizenzierung von Onlinenutzungen (Music-on-Demand, Video-on-Demand, Hintergrundmusik, Lineares Streaming) in geringem Umfang (Tarif VR-OD 10).
Der Tarif VR-OD 10 gilt, wenn Sie Musik oder Videos mit Musik auf Ihrer Webseite oder von Ihrem Webserver in geringem Umfang zum Abruf per Download und/oder Streaming, als Hintergrundmusik oder mittels Linearem Streaming anbieten. Umfasst sind auch Eigen- und Produktwerbung.
Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der Abrufe und erfolgt bis zu maximalen Abrufgrenzen in bestimmten Nutzungskategorien pauschal, solange die Einnahmen, die Sie mit ihrem Angebot durch die Onlinenutzung von Musikinhalten pro Jahr erzielen, unter 24.000 € netto liegen. Informationen zu den Lizenzpaketen finden Sie im Tarif unter Punkt II. 2. Alle Pakete sind auch als Monatsangebote erhältlich.
Was kann ich mit diesem Tarif anmelden?
Folgende Nutzungsarten werden dabei unterschieden:
Music-on-Demand und Video-on-Demand zum Download: Nutzer können zu jeder Zeit Musikinhalte von Ihrer Internetseite herunterladen und speichern.
Music-on-Demand und Video-on-Demand zum Streamen: Nutzer können Musikinhalte jederzeit über ein Wiedergabemedium, z. B. Smartphone, von Ihrer Internetseite abspielen – ohne diese speichern zu können.
Hintergrundmusik: Öffnen Nutzer Ihre Internetseite, startet dort automatisch Hintergrundmusik.
Lineares Streaming: Sie geben auf Ihrer Internetseite Musikinhalte zu einem definierten Startzeitpunkt wieder und Nutzer können diese nur zu diesem Zeitpunkt empfangen.
Wenn Sie Konzertfilme/Musikformate, Spielfilme und Serien (ab 40 Minuten) anbieten, gilt der Tarif VR/OD 10 nicht. In diesem Fall findet der Tarif VR-OD 4 Anwendung.
Gemeinwohlnachlass: Soweit der Lizenznehmer ein ehrenamtlich geführter/betriebener Verein oder eine ehrenamtlich geführte/betriebene Institution ist und eine Bescheinigung seiner Gemeinnützigkeit im Sinne von § 52 AO vorlegt, wird ein Gemeinwohlnachlass in Höhe von 15 % auf die Vergütungen gemäß Ziffer II 2. eingeräumt. Voraussetzung ist, dass mit dem Online-Service keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt werden. Für eine Lizenzierung in diesem Fall wenden Sie sich bitte an online@gema.de.
So einfach melden Sie Ihre Videos mit Musik im GEMA Onlineportal an
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Video on Demand
Bieten Sie Videos mit Hintergrundmusik auf Ihrer Webseite oder von Ihrem Webserver an, gilt der Tarif VR-OD 4. Die Vergütung richtet sich nach Ihren Einnahmen und nach den Abrufen, so dass wir diese Informationen im Nachhinein von Ihnen benötigen.
Es gilt jeweils für Download und Streaming die Regelvergütung: ein Prozentsatz Ihrer Einnahmen (z. B. Netto-Endkundenpreis oder Werbeeinnahmen), der je nach Kategorie unterschiedlich hoch ist. Gibt es keine Einnahmen oder fallen diese sehr niedrig aus, gilt die Mindestvergütung. Auch die Höhe der Mindestvergütung ist je nach Kategorie angepasst. Durch die Unterteilung in verschiedene Kategorien wird ein unterschiedlicher Musikanteil abgebildet. Mehr Informationen entnehmen Sie bitte dem Tarif.