Weiterleitung
Weiterleitung in Krankenhäusern (Corint Media)
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Sendeunternehmen und Presseverlegern Corint Media (ehemals VG Media) haben sich auf einen neuen Gesamtvertrag geeinigt. Das von der DKG eingeleitete Schiedsstellenverfahren wurde zurückgenommen.
Im Gesamtvertrag wurden neue Vergütungen für die Weiterleitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen der privaten Sendeanstalten in Kranken- und Patientenzimmern vereinbart. Die Vergütungen und die gesamtvertraglichen Regelungen gelten rückwirkend zum 01.01.2018.
Die GEMA wurde – wie auch in der Vergangenheit – von der Corint Media beauftragt, diese Vergütungen zu erheben. Von der GEMA werden Ihnen daher auch weiterhin die notwendigen Rechte der Corint Media eingeräumt. Hierzu wird ein Lizenzvertrag zwischen GEMA und dem Krankenhausbetreiber abgeschlossen, in dem der Lizenzumfang, die Lizenzvergütung, die Laufzeit und Zahlungsweise sowie die Kündigungsfristen vereinbart werden.
Weitere Informationen
Tarif Corint Media für Krankenhäuser, Kliniken und ähnliche Einrichtungen
Frgebogen zur Anmeldung
Für die Erstellung eines Vertragsangebot benötigt die GEMA die Information über die Anzahl der Empfangsgeräte in Krankenhäusern, an die Programmsignale weitergeleitet werden. In Abstimmung mit der Corint Media und der DKG wurde dafür der folgende Fragebogen erstellt:
Fragebogen Corint Media – Weiterleitung von Programmsignalen
Technische Hinweise
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