Responsive Image

Musik im Internet nutzen

Wie auch immer Sie Musik im Internet nutzen möchten: Melden Sie diese bei der GEMA an und Sie erhalten die passende Lizenz. Das gilt, wenn Sie Musik deutschlandweit nutzen ebenso wie für länderübergreifende Online-Musikdienste. Sie können Ihren Podcast mit Musik und Ihr Webradio hier anmelden, Musik on Demand sowie Video on Demand (Download und Streaming). Auch bei Hintergrundmusik auf Websites, GEMA Mitglieder-Websites, Hörbüchern, Musik für E-Mails, Apps, Gutscheine und QR-Codes sind Sie hier richtig.

Responsive Image
Die Vergütung geht direkt an Musikschaffende

Rund um die Anmeldung von Musik im Internet

Wer Songs komponiert, Liedtexte schreibt oder Musik verlegt, möchte dafür fair entlohnt werden. So wie andere auch. Deshalb gibt es das Urheberrecht. Es schützt Urheberrinnen und Urheber per Gesetz und sorgt dafür, dass Sie angemessen entlohnt werden, wenn ihre Werke öffentlich genutzt werden. Das gilt selbstverständlich auch für die Musiknutzung im Internet. Mit Ihrem Beitrag an uns leisten Sie also einen wichtigen Beitrag.

Zugang zum musikalischen Weltrepertoire 

Wussten Sie, dass das Urheberrecht unabhängig von der GEMA gilt? Ihr Vorteil mit uns: Statt für Ihre Musik im Internet jede Urheberin und jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu entlohnen, wenden Sie sich einfach an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte von über 95.000 GEMA Mitgliedern, sondern auch von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland.

GEMA Onlineportal – für deutschlandweite Online-Nutzung

Ob Webradios, Podcasts, Websites, Portale, GEMA Mitglieder-Websites, E-Mails oder Apps: Musik im Internet melden Sie im GEMA Onlineportal an. Das geht ganz einfach und schnell. Gerade bei wiederholten Anmeldungen ist das Onlineportal eine große Erleichterung. Wichtig: Das Onlineportal ist ausschließlich für Musik, die deutschlandweit genutzt wird.

Hier gehts zum Onlineportal

Lizenzen für länderübergreifende Online-Musikdienste

Sie bieten Ihren Online-Musikdienst in mindestens 2 Ländern an? Dann nutzen Sie Licensr, die Self-Service-Plattform von ICE, um die Musik lizenzieren zu lassen. Beantworten Sie einfach ein paar Fragen und das Tool ermittelt die Lizenzgebühr. Berechnung, Bezahlung per Kreditkarte und Bestätigung per E-Mail – alles ist innerhalb von Minuten erledigt. Um Licensr für länderübergreifende Lizenzen nutzen zu können, müssen Sie einen Streaming- oder Download-Dienst betreiben oder Musik online B2B anbieten. Dabei erwarten Sie einen Jahresumsatz von höchstens 250.000 €.

Licensr nutzen

Livestreaming – etwa bei Konzerten, Messen oder Sportkursen

Unter Livestreaming (oder linearem Streaming) versteht man Videos oder Musikinhalte, die allen Zuschauern nur zu einem bestimmten Zeitpunkt gleichzeitig zur Verfügung gestellt werden, ähnlich wie bei einer Fernsehsendung. Dabei kann die Möglichkeit bestehen, den Stream zu stoppen und bis maximal zwei Stunden später weiterzuschauen.

Abgedeckt von der Lizenzierung ist auch, wenn der Livestream zu einem späteren Zeitpunkt wieder einmalig linear auf der Webseite gezeigt wird. Lediglich die zusätzlichen Zugriffe müssen anschließend miteinberechnet werden.

Responsive Image

Music on Demand (Download und Streaming)

Um Music on Demand (deutsch „Musik auf Nachfrage“) handelt es sich, wenn Musik von einem Internetanbieter oder -dienst heruntergeladen (Download) oder per Datenstrom direkt angehört (Streaming) werden kann.

Wichtig: Die Musik steht bei Music on Demand (MOD) klar im Vordergrund. Davon unterscheiden wir Video on Demand (VOD). Hierbei handelt es sich z. B. um Filme oder Serien, bei denen das Bild eine größere Rolle spielt.

Wie Sie Music on Demand anmelden, erfahren Sie auf der jeweiligen Tarifseite.

Video on Demand (Download und Streaming)

Musik ist ein elementarer Bestandteil von Filmen, Serien und auch vielen Shows. Zugleich ist der Markt für Video-Streaming rasant gewachsen. Wenn Sie z. B. Spielfilme, Serien oder Shows mit Musik auf Ihrer Webseite oder von Ihrem Webserver zum Abruf per Download oder Streaming anbieten, dann gelten unsere Video-on-Demand-Tarife.

Wie Sie die Musik in Videos on Demand anmelden, erfahren Sie auf der jeweiligen Tarifseite.

Webradio und Podcast

Podcasts haben einen festen Platz in der Medienlandschaft. Umso wichtiger ist es, mit der eigenen Produktion positiv aufzufallen und wiedererkannt zu werden. Mit Musik treffen Sie den richtigen Ton – noch bevor das erste Wort gefallen ist.

Auch Webradio-Angebote werden immer beliebter. Bei uns können Sie die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

Weitere Nutzungsarten und Tarife

Wenn Sie Hintergrundmusik auf einer Website nutzen, Hörbücher, Hörspiele oder Ruftonmelodien zum Download anbieten, melden Sie das ebenfalls bei uns. Wie das geht, erfahren Sie auf der jeweiligen Tarifseite. Gleiches gilt für alle weiteren Nutzungsarten (s. u.).

Häufige Fragen zu Social Media & Website

Sie möchten Musik auf einer Social-Media- Plattform wie YouTube, Twitch, TikTok Instagram oder Facebook nutzen? In unserem Hilfecenter beantworten wir die häufigsten Fragen.

Alle Fragen ansehen

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

Schematische Darstellung des Hilfecenters