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Hintergrundmusik bei der GEMA anmelden

Ob im Handel, in der Gastronomie, in der Spielhalle oder an anderen öffentlichen Orten: Melden Sie hier Ihre Hintergrundmusik an, die dauerhaft genutzt wird. Mit uns als Partnerin entscheiden Sie sich für Musik, die Ihre Gäste, Kundinnen, Mitarbeiter und Sie lieben.

  • Einfach und schnell den Preis ermitteln und anmelden
  • Erfahren Sie alles rund um Hintergrundmusik an öffentlichen Orten

  • Verwalten Sie Ihren Vertrag online
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Kleiner Beitrag für Sie. Große Hilfe für die Musikschaffenden.

Rund um die Anmeldung von Hintergrundmusik

Hinter der kreativen Leistung von Komponistinnen, Textdichtern und Musikverlagen steckt harte Arbeit. Dafür steht Ihnen eine faire Entlohnung zu, wenn ihre Werke öffentlich genutzt werden, z. B. als Hintergrundmusik an öffentlichen Orten. Schon für einen geringen monatlichen Beitrag erhalten Sie von uns die Lizenz, diese Werke zu nutzen. Die Einnahmen verteilen wir abzüglich unser Verwaltungsaufwendungen direkt an die Musikschaffenden, die damit ihren Lebensunterhalt bestreiten.   

Freie Musikauswahl mit dem Weltrepertoire

So wie das Patentrecht die Erfinderinnen schützt, so schützt das Urheberrecht die Urheber. Dieses Recht gilt dabei unabhängig von der GEMA. Ihr Vorteil mit uns: Statt für Ihre Hintergrundmusik Urheberinnen und Urheber einzeln zu kontaktieren und zu entlohnen, wenden Sie sich einfach an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten die Rechte von über 95.000 GEMA Mitgliedern und von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland.

Mit Hintergrundmusik die gewünschte Atmosphäre erzeugen

Oft ist uns gar nicht bewusst, wie sehr Musik unsere Stimmung und unser Verhalten beeinflusst, z. B. beim Einkaufen oder im Restaurant. Doch Musik wirkt nachweislich positiv auf das Konsumerlebnis und kann zum Kauf motivieren. Wichtig ist, dass die Musik zu Ihrer Örtlichkeit und Ihrem Unternehmen passt. Erzeugen Sie mit Hintergrundmusik von der GEMA die Atmosphäre, die Sie möchten.

Warum GEMA freie Musik keine echte Alternative ist

Ihre Hintergrundmusik soll eine angenehme Atmosphäre erzeugen. Vielleicht möchten Sie damit auch positive Gefühle hervorrufen und bestimmte Emotionen wecken. All das gelingt Ihnen mit Musik von der GEMA. Denn wir bieten Ihnen nahezu das gesamte Weltrepertoire mit rund 30 Mio. Songs – und damit musikalische Vielfalt, bekannte und persönliche Hits. Mit GEMA freier Musik verzichten Sie darauf.

Melden Sie Ihre Musiknutzung unter „dauerhaft“ an

Ob Schwimmbad, Spielhalle oder Museum: Hintergrundmusik wird an vielen öffentlichen Orten gespielt. Wir sprechen in dem Fall von dauerhafter Musiknutzung, da diese Musik regelmäßig und wiederkehrend an dem Nutzungsort zum Einsatz kommt. Unter „dauerhaft“ melden Sie diese Musik auch online bei uns an. Davon abgrenzen lassen sich Veranstaltungen und Hintergrundmusik in Videos.     

So melden Sie Ihre Hintergrundmusik im GEMA Onlineportal an

  1. Wählen Sie die Option "dauerhaft" und ermitteln Sie den Preis

  2. Im Onlineportal einloggen/registrieren 

  3. Daten eingeben und Anmeldung abschließen

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Behalten Sie den Überblick – mit dem GEMA Onlineportal

Das GEMA Onlineportal hält viele praktische Services für Sie bereit. Nehmen oder passen Sie Angebote an, ändern Sie Ihre Verträge oder bei Bedarf Ihre persönlichen Daten. Außerdem können Sie Ihre Kontobewegungen nachvollziehen, sämtliche Rechnungen verwalten sowie die gebündelte GEMA Korrespondenz einsehen. Das und noch mehr bietet das GEMA Onlineportal.

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Jetzt Hintergrundmusik bei der GEMA anmelden

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FAQ – häufige Fragen an die GEMA zu Hintergrundmusik

Die Musik sollte natürlich zu Ihrem Geschäft oder Lokal passen. Wer hippe Kleidung nach der neuesten Mode verkauft, sollte auch bei Musikauswahl modern sein.

Generell kann Musik zur Entspannung Ihrer Kundschaft beitragen. Und entspannte Kundinnen und Kunden nehmen sich mehr Zeit, sie stöbern und kaufen mehr. Ähnlich funktioniert das Genre der Barmusik. Hier sorgen langsame Tempi für den Genuss von mehr Getränken. Eine umsatzfördernde Wirkung von langsamer Musik wurde auch in Restaurants nachgewiesen. Im Fitnessstudio hingegen empfiehlt sich schnellere Musik; sie motiviert die Gäste, sich mehr anzustrengen.

Allgemein gilt, dass die Musik nicht zu laut sein soll. Das kann Stress erzeugen und sogar die Kundschaft vertreiben. Aber es gibt immer Ausnahmen. So mögen junge Menschen es gern lauter als ältere.

Weitere wissenschaftliche Erkenntnisse zur Wirkung von Hintergrundmusik finden Sie in unserer
Music-Impact Studie

Melden Sie Ihre Hintergrundmusik bitte rechtzeitig an, also bevor Sie diese bei sich abspielen. Eine feste Zeitspanne gibt es in der Regel nicht, aber je früher desto besser. So können wir bei Bedarf offene Punkte klären.

Die Ausnahme: Falls Sie Mitglied eines Verbandes sind, mit dem ein Gesamtvertrag oder ein Pauschalvertrag besteht, kann es sein, dass genau geregelt ist, wie viele Tage vorher Ihre Hintergrundmusik angemeldet werden muss. Von dieser Meldefrist müsste Sie aber der Verband bzw. die Vereinigung in Kenntnis setzen. 

Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater prüfen regelmäßig Geschäfte und Läden, Praxen, Freizeiteinrichtungen und andere öffentliche Orte. Wird dort Musik gespielt, die nicht davor bei uns angemeldet wurde, wird eine Nachzahlung fällig. Außerdem kommen zusätzliche Kosten auf Sie zu. Schließlich möchten wir die finanziellen Mehraufwände, die uns entstehen, weder unseren Mitgliedern noch unseren Kundinnen und Kunden anlasten, die korrekt ihren Beitrag zahlen.

Das hängt von mehreren Faktoren ab: Wo die Musik gespielt wird, ob z. B. im Einzelhandel, in einem gastronomischen Betrieb oder in einer Freizeiteinrichtung. Auch die Größe des Raums, in dem die Musik wiedergegeben wird, ist ein wichtiges Kriterium. Grundsätzlich lässt sich sagen: je mehr potenzielle Hörerinnen und Hörer es gibt, desto höher die GEMA Vergütung. Noch ein Beispiel als Anhaltspunkt: Im Einzelhandel wird bei der Wiedergabe von Hintergrundmusik bis zu 200 qm Verkaufsfläche eine Vergütung von ca. 25 Euro (netto) pro Monat fällig.

Um Ihre Kosten zu ermitteln, nutzen Sie unseren Preisrechner. Geben Sie dort die Daten zu Ihrer Hintergrundmusik ein und berechnen den Preis. Oder Sie werfen einen Blick auf unsere Tarife.

Jede Person, die für die öffentliche Nutzung von Musik verantwortlich ist – organisatorisch und wirtschaftlich. Das können sein: Gastronomen, Einzelhändlerinnen, Veranstalterinnen, Online-Anbieter, Labels, Ärztinnen, Vereine u. a.
Eine GEMA Vergütung wird grundsätzlich dann fällig, wenn Sie Musik öffentlich nutzen. Öffentlich ist Musik, wenn sie einer nicht ganz kleinen Zahl von Menschen zugänglich ist. Das ist beispielsweise auch dann der Fall, wenn die Personen nacheinander Zugang zu der Musik haben – wie etwa in einem Laden, in den im Laufe eines Tages mehrere Personen eintreten. Wichtig: Melden Sie die Musik an, bevor Sie diese öffentlich abspielen.

Ein Nutzungsort ist der Ort, an dem die öffentliche Musiknutzung stattfindet. Es ist nicht unüblich, dass die Adresse des Nutzungsortes und die des Lizenznehmers verschieden sind. Eine Lizenznehmerin kann mehrere Nutzungsorte haben, wenn sie beispielsweise an mehreren Standorten Einzelhandelsgeschäfte betreibt.

Ja, denn wir nehmen nicht nur die Rechte von deutschen Musikurhebern wahr. Auch die Rechte ausländischer Musikurheber vertreten wir. Die Basis dafür sind Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen Urheberrechtsgesellschaften. So wie wir z. B. die Song-Rechte US-amerikanischer, britischer oder schwedischer Komponistinnen in Deutschland wahrnehmen, so nehmen deren Urheberrechtsgesellschaften die Rechte von deutschen Künstlern in ihren Ländern wahr.

Wäre das nicht so, müssten Sie für Ihre Musiknutzung auch Beiträge an ausländische Urheberrechtsgesellschaften zahlen. Zum Glück ist das nicht der Fall. Denn das wäre für alle Beteiligten viel aufwändiger – und damit auch teurer.

Natürlich an uns! Alles, was Sie wissen müssen, erfahren Sie auf unsere Seite Musik in Videos.

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