Wie melde ich der GEMA, dass es sich bei einem Werk um eine verbundene Schutzfrist handelt?
Bei der Anmeldung eines neuen Werkes werden Sie gefragt, ob Musik und Text gemeinsam geschaffen wurden. Diese Frage beantworten Sie mit Ja, wenn mehrere Urheber an dieser gemeinsamen Musikkomposition mit Text beteiligt waren. Zum Beispiel: Sie haben die Musik komponiert und Ihr Textdichter hat für diese Musik den passenden Text geschrieben.
Für die Nachmeldung, dass ein Werk unter die verbundene Schutzfrist (Musikkomposition mit Text) fällt, verwenden Sie bitte das Formular Werkinformation zur verbundenen Schutzfrist.
Gut zu wissen: Werke, die unter die verbundene Schutzfrist fallen, werden erst dann urheberrechtlich frei, wenn alle Komponisten und Textdichter länger als 70 Jahre tot sind. Dieses Recht gilt in Deutschland seit dem 01.11.2013.
Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:
030 726215-61
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