Ich möchte, dass mein Verlag nicht mehr an der Ausschüttung auf meine Werke beteiligt wird, weil er keine verlegerische Leistung erbracht hat. Was kann ich tun?
Urheber und Urheberinnen, die ihren Verlag wegen der Nichterbringung verlegerischer Leistungen nicht mehr an der Ausschüttung auf ihre Werke beteiligen möchten, können sich an die Urheber-Verleger-Schlichtungsstelle (UVS) wenden.
Die UVS ist ein vereinsinternes Schlichtungsorgan, das mit Vertretern der drei Berufsgruppen und einem Vorsitzenden besetzt ist. Sie ist zuständig für Konflikte, bei denen es darum geht, ob ein Verleger verlegerische Leistungen erbracht hat und darum an den Ausschüttungen für die bei ihm verlegten Werke zu beteiligen ist. Detaillierte Informationen zu den Verfahren vor der UVS finden Sie hier auf unserer Seite zur Urheber-Verleger-Schlichtungsstelle. Hier sind auch wichtige Leitsätze aus den bisherigen Entscheidungen der UVS veröffentlicht.
Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:
030 726215-61
Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr