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Wie kann ich Musik anmelden?

Sofern es sich um
 

1) Musik in der Öffentlichkeit

a) Veranstaltungen

  • Konzert
  • Theateraufführung
  • Fest
  • Party/Feier/Tanz/Bälle
  • Disco
  • Fasching/Karneval
  • Fest-/Straßenumzüge
  • Messe
  • Selbst erstellte Kopien 
  • Filmvorführung/Diashow u. ä.
  • Sportveranstaltung
  • Wortkabarett, Comedy, Lesung u. ä.
  • Märkte im Freien

b) Dauerhafte Musiknutzungen

  • Handel, Dienstleistung, Arzt etc.
  • Gastronomie, Hotel etc.
  • Hotel-, Gästezimmer
  • Musik in Spielhallen
  • Schwimmbad, Saunabad, Kletterhalle etc.
  • Kopieren von Noten
  • Selbst erstellte Kopien
c) Musik im Internet

handelt, können Sie Ihre Musiknutzung am einfachsten und schnellsten im Onlineportal anmelden. Dabei ermitteln Sie zuerst den Preis mit dem Preisrechner.

d) Oder möchten Sie Tonträger lizenzieren lassen? Das geht am einfachsten mit dem Online Service Herstellungsmeldung.

e) Alle Tarife, die noch nicht in den genannten Tools integriert sind, können Sie via Formular anmelden. Eine Übersicht finden Sie unter Tarifübersicht.

Weitere Informationen zu Ihrer Musikanmeldung finden Sie in unserem Video.

GEMA Onlineportal Musik anmelden

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 1200210-53

Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr