Woher weiß ich, ob ein Lied urheberrechtlich geschützt ist?
Grundsätzlich muss man davon ausgehen, dass Musik urheberrechtlich geschützt ist. Voraussetzung ist lediglich die Schöpfung eines musikalischen Werks. Eine solche Schöpfung liegt vor, wenn die im Urheberrecht vorausgesetzte Schöpfungshöhe erreicht ist. Bei Musikwerken werden an die schöpferische Eigentümlichkeit jedoch keine hohen Anforderungen gestellt. Danach reicht bereits ein geringer Schöpfungsgrad aus.
Geschützt ist jedes Musikwerk bereits ab der Schöpfung – es muss sonst nichts unternommen werden. Erst mit Ablauf der Schutzfrist wird ein Werk urheberrechtlich frei.
Gut zu wissen: Sie können die Urheberinnen oder Urheber eines Werks mit der GEMA Repertoiresuche ermitteln, sofern deren Werke Teil des GEMA Repertoires sind.
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