Wie kann ich die Urheberschaft beweisen?
Indem Sie z. B. einen Brief an die eigene Adresse mit dem Tonträger oder den Notenblättern Ihres Werks versenden. Durch den Poststempel kann jeder nachprüfen, wann das Werk verschickt wurde. Wichtig: Öffnen Sie den Brief auf keinen Fall, weil sonst nicht klar ist, wie lange der Tonträger oder die Notenblätter bereits im Umschlag liegen.
Auch Zeugenaussagen, beispielsweise bei einer privaten Vorführung, können helfen, die Urheberschaft zu beweisen. Bestenfalls sind die Zeugen keine Freunde oder Verwandte. Zeugen müssen genau angeben können, wann Sie das Musikstück zum ersten Mal gehört haben.
Selbstverständlich können Sie Ihr Werk auch bei einem Rechtsanwalt oder einem Notar verwahren. Allerdings sind damit Kosten verbunden.
Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:
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