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Gilt bei einer Coverversion das Urheberrecht?
Ja. Daher müssen für die Nutzung einer Coverversion die notwendigen Rechte erworben werden. Meistens erfolgt das über uns, die GEMA. Ein Cover ist eine neue Einspielung eines bestehenden Musikstücks, möglicherweise auch mit anderen Instrumenten. Wenn Text oder Komposition aber bearbeitet, also verändert werden, kann es sein, dass noch weitere Rechte eingeholt werden müssen, z. B. direkt beim Urheber oder dessen Musikverlag. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Hilfecenter-Artikel zur Bearbeitung.