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Welche sind die wichtigsten Nutzungsarten?
- das Filmvorführungsrecht und (eingeschränkt) das Filmherstellungsrecht
- die gesetzlichen Vergütungsansprüche, wie die sog. Geräteabgabe und Leermedienabgabe (Leerkassettenvergütung)
- das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das heißt, Musik im Internet oder in ähnlicher Weise so bereitzustellen, dass sie Musiknutzern jederzeit und überall zugänglich ist
- das Recht, Musik als Ruftonmelodie zu nutzen
- das Aufführungsrecht
- das Senderecht für Hörfunk und Fernsehen
- das mechanische Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht für Ton-, Bildton- und Multimediaträger
- das Recht der öffentlichen Wiedergabe von Hörfunk- und Fernsehsendungen
- das Recht der öffentlichen Wiedergabe durch Ton- und Bildtonträger
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