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Welche sind die wichtigsten Nutzungsarten?

  • das Filmvorführungsrecht und (eingeschränkt) das Filmherstellungsrecht
  • die gesetzlichen Vergütungsansprüche, wie die sog. Geräteabgabe und Leermedienabgabe (Leerkassettenvergütung)
  • das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das heißt, Musik im Internet oder in ähnlicher Weise so bereitzustellen, dass sie Musiknutzern jederzeit und überall zugänglich ist
  • das Recht, Musik als Ruftonmelodie zu nutzen
  • das Aufführungsrecht
  • das Senderecht für Hörfunk und Fernsehen
  • das mechanische Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht für Ton-, Bildton- und Multimediaträger
  • das Recht der öffentlichen Wiedergabe von Hörfunk- und Fernsehsendungen
  • das Recht der öffentlichen Wiedergabe durch Ton- und Bildtonträger
     

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