Meldewege für Hinweise und Beschwerden
Die GEMA bekennt sich zu Compliance und zu einem rechtmäßigem, sozial und ethisch verantwortungsvollem sowie menschenrechts- und umweltrechtskonformen Handeln. Die Berücksichtigung von gesellschaftlichen Grundsätzen und Wertvorstellungen für das unternehmerische Handeln und die Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung ist für die GEMA selbstverständlich: „Musik ist uns was wert“.
Hinweise auf nicht gemeldete Musik-Veranstaltungen
Begründete Verdachtsfälle nicht lizenzierter Musiknutzungen nehmen wir per E-Mail an kontakt@gema.de entgegen.
Bitte schreiben Sie in die Betreffzeile das Schlagwort „Onlinemeldestelle“.
Korruption, Datenschutzverstöße, Diskriminierung und ethisches Fehlverhalten
Interne Meldestelle: Zentrales Compliance-Team der GEMA
Ansprechpersonen
- Dr. Kai Welp (Chief Compliance Officer)
- Ulrike Aigner (Compliance Officer und Menschenrechtsbeauftragte, GEMA Rechtsabteilung/ Compliance)
Telefon: +49 89 488003 273
Post:
Rechtsabteilung/Compliance (vertraulich/persönlich)
Rosenheimer Straße 11
81667 München
Gerne nehmen wir Hinweise schriftlich, telefonisch oder auch persönlich entgegen. Wir sind in von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr erreichbar. Gerne vereinbaren wir auch einen persönlichen Termin oder ein Videotelefonat zu einem anderen Zeitpunkt. Eingehende Hinweise werden stets vertraulich behandelt.
Hinweisgeberportal
Hinweisgebende können sich jederzeit über unser Hinweisgeberportal melden. Dort können Hinweise auch anonym abgeben werden. Gleichzeitig ist es für uns sehr hilfreich, wenn Hinweisgebende kontaktierbar sind, damit wir ihnen Fragen stellen können, die für die Untersuchung förderlich sein könnten. Mit der Einrichtung eines sog. Postkastens innerhalb des Hinweisgeberportals wird eine besonders geschützte und anonyme Kommunikation ermöglicht. Weitere Informationen finden Sie in den FAQ des Hinweisgeberportals.
Konkrete, begründete Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße bei der GEMA, einem Unternehmen der GEMA Gruppe oder in unseren Lieferketten sind für uns wichtig und können uns dabei helfen, mögliche Compliance Verstöße zu identifizieren und künftiges Fehlverhalten zu verhindern.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Verdacht oder konkreten Hinweisen auf Rechtsverstöße, insbesondere Wirtschaftsstraftaten (z. B. Betrug, Korruption, Untreue) und Meldungen in Bezug auf Verstöße gegen Menschenrechte (z. B. Diskriminierung, Verstöße gegen Arbeitsschutzmaßnahmen, Kinder- oder Zwangsarbeit) oder Umweltschädigungen, an die genannten Ansprechpersonen oder nutzen Sie unser Hinweisgeberportal. Eingehende Hinweise werden stets vertraulich behandelt. Das Hinweisgeberportal ermöglicht einen technisch abgesicherten vertraulichen Austausch zwischen der hinweisgebenden Person und Compliance über ein anonymisiertes Postfach.
Auch Verstöße bzw. der Verdacht über Verstöße gegen geltende Menschenrechte und Umweltrechte können über unsere interne Meldestelle sowie das Hinweisgeber-Portal gemeldet werden. Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit gelten auch für diese Fälle, die durch den bestellten Menschenrechtsbeauftragten bearbeitet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Beschwerdeverfahrensordnung (i.S. LkSG) und auf der Eingangsseite des Hinweisgebersystems unter www.bkms-system.com/gema.
Bei allgemeinen Fragen zur GEMA, zur GEMA Mitgliedschaft oder zur Lizenzierung von Musiknutzungen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpartner. Diese finden Sie in unserem Hilfecenter.
Unsere interne Meldestelle und unser Hinweiseberportal bieten Schutz, setzen auf Vertrauen und garantieren Fairness beim Umgang mit Informationen zu möglichen Unregelmäßigkeiten und Verstößen. Die GEMA ermutigt alle innerhalb und außerhalb des Unternehmens, die Regelverstöße im Zusammenhang mit der GEMA Gruppe beobachten oder aus konkretem Anlass vermuten, sich ohne Angst vor Repressalien an die interne Meldestelle der GEMA zu wenden und den Hinweis offen zu äußern.
Bitte helfen Sie uns, Verstöße rechtzeitig aufzudecken, damit wir Fehlverhalten entschlossen entgegentreten und Schäden für die GEMA, ihre Mitglieder und Mitarbeitenden sowie die Unternehmen der GEMA Gruppe vermeiden können.
Externe Meldestellen
- Bundesamt für Justiz
- BaFin – für Hinweise zum Thema Geldwäsche
- BKartA – für Hinweise zum Thema Kartellrecht