Verlegerbeteiligung: Musikverleger
Die Abgabe einer Freistellungserklärung ist weiterhin für jede Werke- oder Vereinbarungsliste zwingend erforderlich. Sie wird vom Verlag direkt online im EBV abgegeben. Dabei wird die Referenznummer der dazugehörigen Werke- oder Vereinbarungsliste übernommen.
Veränderte Freistellungserklärungen werden nicht akzeptiert. T