Pressemitteilungen
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GEMA erhebt Musterklage zur Klärung der Vergütungspflicht von KI-Anbietern in Europa
Die GEMA hat als erste Verwertungsgesellschaft weltweit eine Klage wegen unlizenzierter Nutzung von geschützten Musikwerken gegen einen Anbieter von Systemen generativer Künstlicher Intelligenz (KI) erhoben. Konkret geht es um das US-amerikanische Unternehmen OpenAI, den Betreiber autogenerativer Chatbot-Systeme. Die GEMA wirft OpenAI vor, geschützte Songtexte von deutschen Urheberinnen und Urhebern wiederzugeben, ohne dafür Lizenzen erworben beziehungsweise die Urheberinnen und Urheber der genutzten Werke vergütet zu haben. Das Verfahren dient dazu nachzuweisen, dass OpenAI systematisch das Repertoire der GEMA verwendet, um seine Systeme zu trainieren.
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GEMA veröffentlicht KI-Charta: Schutz und Förderung menschlicher Kreativität im Zeitalter generativer KI
Die GEMA hat heute ihre KI-Charta vorgestellt. Sie definiert zehn ethische und rechtliche Grund-sätze für ein faires und nachhaltiges Zusammenspiel von menschlicher Kreativität und generativer künstlicher Intelligenz. Die KI-Charta dient als Denkanstoß und Leitfaden für einen verantwortungsvollen Umgang mit generativer Kl und für den Respekt sowie den Schutz der Rechte von Kreativschaffenden.
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Weltweite Urheberrechtsabgaben steigen um 7,6 % auf einen neuen Höchststand von 13,1 Mrd. EUR im Jahr 2023
Die weltweiten Tantiemen für Urheberinnen und Urheber erreichten im Jahr 2023 ein neues Rekordhoch. Das zeigt der neue Global Collections Report, den die CISAC heute veröffentlicht hat. Treiber dieser Entwicklung waren die Sparten Digital und Live.
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KI und Musik: GEMA fordert Beteiligung von Musikschaffenden an Erträgen der KI-Anbieter und präsentiert erstes Lizenzmodell
Auf dem Reeperbahn Festival 2024 stellte die GEMA ein Lizenzmodell für KI-Anbieter vor. Ziel ist die faire Beteiligung der Musikschaffenden, wenn ihre Werke im Training und bei der Generierung neuer KI-Songs genutzt werden.
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Chancengleichheit in der Musikwirtschaft: Keychange-Studie diagnostiziert Fortschritte und dringenden Handlungsbedarf
Am 20. September präsentierte das Reeperbahn Festival im Rahmen einer Pressekonferenz im East Hotel die Ergebnisse der dritten Keychange Marktforschungsstudie zur Geschlechtervielfalt im deutschen Musikmarkt.
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Studie: Musikwirtschaft in Deutschland wächst und lässt andere wachsen
Die Musikwirtschaft in Deutschland ist ein erheblicher Wirtschaftsfaktor: Mit einem Gesamtumsatz von 17,4 Mrd. Euro im Jahr 2023 stärkt die Branche auch benachbarte Sektoren wie Tourismus und Rundfunk. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie mehrerer Verbände und Verwertungsgesellschaften, die am 18. September in Hamburg vorgestellt wurde.
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GEMA feiert mit Sommerfest die Eröffnung des neuen Berliner Hauptsitzes
Am 12. September feiert die GEMA nach dreijähriger Bauzeit die Eröffnung des neuen Bürogebäudes am Wittenbergplatz mit Mitarbeitenden sowie Partnerinnen und Partnern aus der Musikbranche. Nachhaltigkeitsaspekte sowie innovative Arbeitsplatzkonzepte wurden in diesem Bauvorhaben umfassend umgesetzt. Damit leistet der Berliner Standort einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung des ökologischen Fußabdrucks der GEMA.
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Weihnachtsmärkte 2024: So lizenzieren Marktbetreiber die Musiknutzung bei der GEMA richtig
Weihnachtsmärkte sind ohne Musik kaum vorstellbar. Sie trägt maßgeblich zur stimmungsvollen Atmosphäre bei. Damit der Einsatz von Musik auf den Weihnachtsmärkten 2024 korrekt geplant werden kann, informiert die GEMA über die entsprechenden Tarife und die anfallenden Lizenzvergütungen. Das Angebot umfasst einen gesonderten Info-Bereich auf der GEMA Webseite, Webinare und Anleitungen zur Nutzung des Onlineportals, um die Anmeldung so einfach wie möglich zu machen.
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Landesregierung schafft Entlastung für ehrenamtliche Vereine – GEMA Pauschalvertrag erfolgreich abgeschlossen
Mit der Unterzeichnung eines Pauschalvertrages mit der GEMA in der vergangenen Woche stärkt die Thüringer Landesregierung das ehrenamtliche Engagement im Freistaat und entlastet Thüringer Vereine von Gebühren für Musiknutzungen bei Veranstaltungen. Das betrifft das zweite Halbjahr 2024 und gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2024.