Tarifinformation // 27. März 2024

Einordnung zu Feierlichkeiten in Kindertagesstätten und der Lizenzierung 

In den letzten Monaten berichtete die Presse über die Lizenzierung der GEMA von Adventsfeiern sowie Osterfesten in Kindertagesstätten. Auf dieser Seite haben wir die Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengefasst.

Tarifinformation // 11. November 2024

 Singen und Musizieren in Kindertageseinrichtungen zur Weihnachtszeit 

Junge Kinder sitzen zusammen und freuen sich.

Für eine musikalische Adventszeit!

Liebe Erzieherinnen und Erzieher, 

die Weihnachtszeit steht vor der Tür und lädt dazu ein, gemeinsam mit den Kindern die Advents-zeit zu feiern. Das gemeinsame Singen und Musizieren spielen dabei eine große Rolle. Als wichtige Begleiter in der frühkindlichen Bildung ermöglichen Sie, liebe Erzieherinnen und Erzieher, den Jüngsten wertvolle musikalische Erfahrungen und schaffen Momente, die weit über den Kita-Alltag hinaus prägen. „Kinder müssen Musik erfahren, sie selbst singen, tanzen und spielen. Das Erleben der Kraft der Musik ist ein fundamentaler Bestandteil der Erziehungsarbeit in Kitas und darüber hinaus“, sagt Rolf Zuckowski, der seit drei Generationen Kinderlieder schreibt und vertont. 

Die GEMA möchte das Engagement für die Musikkultur schon bei den Kleinsten fördern. Wir haben Ihnen hier ein paar Informationen zusammengestellt, damit Sie das Musizieren und Feiern in Ihrer Einrichtung rechtssicher und unkompliziert gestalten können. 

Notenkopien und öffentliches Singen – Wie unterscheidet sich die Lizenzierung?

Zu den Notenkopien: Die Rechte für Notenkopien von urheberrechtlich geschützter Musik vertritt in Deutschland die VG Musikedition.
Wir als GEMA schließen hier lediglich im Auftrag der VG Musikedition Lizenzverträge ab. In Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg ist das über die entsprechenden Rahmenverträge abgegolten. In diesem Fall ist keine Einzelmeldung nötig. In allen anderen Bundesländern gilt für die einzelnen Einrichtungen der Tarif der VG Musikedition. Die Tarifgestaltung liegt bei der VG Musikedition. 

Zum Aufführungsrecht: Das Recht, ein Lied öffentlich zu singen oder abzuspielen, vertritt in Deutschland die GEMA. Für eine öffentliche Feier (mit Eltern oder weiteren Besuchern) eines Kindergartens mit Musik ist also eine entsprechende GEMA Lizenz erforderlich. Mit Bayern hat die GEMA einen Pauschalvertrag, über die Feierlichkeiten ehrenamtlicher Träger (zum Beispiel Elterninitiative) abgegolten werden können. Die GEMA und VG Musikedition vertreten jeweils die Rechte ihrer Mitglieder und aller Mitglieder ihrer Schwestergesellschaften weltweit.

Das bedeutet konkret: Mit einer entsprechenden GEMA Lizenz darf der Veranstalter das komplette musikalische Weltrepertoire bei seiner Veranstaltung spielen. 

Junge Kinder sitzen zusammen und freuen sich.

1. Gemeinsames Singen und Musizieren in der Kita – ganz ohne Lizenzpflicht

Das alltägliche Singen und Musizieren in der Kita, etwa im Morgenkreis oder während der Betreuung, ist lizenzfrei, da es sich dabei nicht um eine öffentliche Darbietung handelt. Sie müssen somit keine Veranstaltungslizenz erwerben. Es fallen lediglich die Kosten für Notenkopien an, also beispielsweise für Liedzettel. Was man unter Notenkopien versteht, erfahren Sie unter dem nächsten Punkt.

2. Notenkopien und Liedtexte – Vereinfachte Regelungen für den Kita-Alltag

Für das gemeinsame Singen wird häufig Notenmaterial benötigt. In Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg bestehen Pauschalverträge mit der GEMA, sodass Kindertagesstätten in diesen Bundesländern keine zusätzlichen Anmeldungen für Notenkopien vornehmen müssen. In allen anderen Bundesländern unterstützt die VG Musikedition Kitas mit Kopierlizenzen, um den Zugang zu Liedmaterial zu vereinfachen. Die GEMA hilft der Verwertungsgesellschaft Musikedition bei der Lizenzierung der Notenkopien. Die Lizenz hierfür kann noch bis zum Jahresende ganz unkompliziert mit wenigen Klicks im Onlineportal der GEMA erworben werden. Ab Januar 2025 ist alleine die VG Musikedition hierfür zuständig.

3. Soziale und ehrenamtliche Veranstaltungen wie Laternenumzüge oder Adventsfeiern

Die GEMA möchte das gemeinsame Musizieren fördern und engagiert sich sehr dafür, dass Veranstaltungen unter bestimmten Bedingungen lizenzfrei bleiben können. So können ehrenamtliche oder soziale Veranstaltungen der Kita unter bestimmten Voraussetzungen von der Lizenzpflicht befreit sein. Hierfür müssen folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Die Veranstaltung dient einem sozialen oder erzieherischen Zweck
  • Alle Teilnehmenden können die Veranstaltung kostenfrei besuchen
  • Die Veranstaltung ist nur einem festgelegten Kreis zugänglich, wie z. B. Familien der KitaKinder
  • Es wird keine besondere Vergütung an die auftretenden Künstlerinnen und Künstler gezahlt
  • Die Veranstaltung verfolgt keinen kommerziellen Zweck

4. Öffentliche Weihnachts- und Adventsfeiern mit Gästen

Sobald Eltern, Freunde und andere Gäste an den Weihnachts- oder Adventsfeiern in der Kindertagesstätte teilnehmen, gilt die Veranstaltung als öffentlich. Hierfür wird eine Lizenz der GEMA benötigt, damit die Musikschaffenden – die oft die Kinderlieder und Liedertexte geschrieben haben – angemessen für ihre kreative Arbeit entlohnt werden. So bleibt die Musik auch für zukünftige Generationen lebendig und verfügbar. Die Veranstaltungslizenz kann ebenfalls bequem über das GEMA Onlineportal erworben werden.

5. Geringe Lizenzkosten für öffentliche Feiern

Die Lizenzkosten für öffentliche Veranstaltungen richten sich nach der Größe des Veranstaltungsraums und liegen in der Regel im niedrigen bis mittleren zweistelligen Bereich. Beispielsweise belaufen sich die Kosten für eine Weihnachtsfeier in einem 100 m² großen Raum und bei freiem Eintritt bei rund 19–23 EUR.

6. Welche Liedtexte und Noten geschützt sind

Die Schutzfrist beträgt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. der Urheberin und erlischt zum Ende (31.12.) des 70. auf das Todesjahr folgenden Kalenderjahres. Für bereits freie Werke, die nicht bearbeitet wurden, ist keine Lizenz bei der GEMA notwendig. Jedoch sind Neubearbeitungen oder Arrangements bereits freier Werke urheberrechtlich geschützt. Bei vielen Kinder-, Weihnachts- und Volksliedern ist dies der Fall. Für diese Werke muss eine Lizenz bei der GEMA erworben werden.

Mit diesen Regelungen möchte die GEMA die musikalische Arbeit in den Kindertagesstätten unterstützen und die wichtige Rolle des Musizierens in der frühkindlichen Bildung fördern. Für weitere Informationen zu Lizenzfragen und zur Anmeldung Ihrer öffentlichen Veranstaltung in wenigen Schritten steht Ihnen das GEMA Onlineportal zur Verfügung.

 

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit und viel Freude bei Singen und Musizieren mit den Kindern!

Rechenbeispiel: GEMA Gebühren für eine Feier in einer Kindertagesstätte

Die GEMA Lizenzkosten am Beispiel eines Saals von 100 m² bei freiem Eintritt im Jahr 2023. 
Im Rechenbeispiel wird deutlich, dass für die Lizenzierung einer Adventsfeier mit einem Betrag zwischen 19 EUR und 23 EUR zu rechnen ist. 
Veranstaltungen mit Live-Musik
Veranstaltungen mit Live-Musik und Tonträgern
Veranstaltungen mit Tonträgern
Tarif
GEMA Betrag
26,70 EUR
26,70 EUR
26,70 EUR
GVL-Zuschlag*
-
2,27 EUR
4,54 EUR
15% Nachlass**
-4,01 EUR
-4,01 EUR
-4,01 EUR
20% GSVT-Nachlass***
-4,54 EUR
-4,99 EUR
-5,45 EUR
7% U-ST
1,27 EUR
1,40 EUR
1,52 EUR
Gesamtbetrag
19,42 EUR
21,37 EUR
23,30 EUR
* Zuschlag für die Nutzung von Tonträgern
** Nachlass für religiöse, kulturelle oder soziale Zweckbestimmung nach § 39 Absatz 3 VGG
*** Nachlass bei einer Mitgliedschaft in einem Gesamtvertragspartner der GEMA

Rechenbeispiel: GEMA Gebühren für eine Feier in einer Kindertagesstätte

Die GEMA Lizenzkosten am Beispiel eines Saals von 100 m² bei freiem Eintritt im Jahr 2023. 
Im Rechenbeispiel wird deutlich, dass für die Lizenzierung einer Feier (Adventsfeier, Osterfest, usw.) mit einem Betrag zwischen 19 EUR und 23 EUR zu rechnen ist. 
Veranstaltungen mit Live-Musik
Veranstaltungen mit Live-Musik und Tonträgern
Veranstaltungen mit Tonträgern
Tarif
GEMA Betrag
26,70 EUR
26,70 EUR
26,70 EUR
GVL-Zuschlag*
-
2,27 EUR
4,54 EUR
15% Nachlass**
-4,01 EUR
-4,01 EUR
-4,01 EUR
20% GSVT-Nachlass***
-4,54 EUR
-4,99 EUR
-5,45 EUR
7% U-ST
1,27 EUR
1,40 EUR
1,52 EUR
Gesamtbetrag
19,42 EUR
21,37 EUR
23,30 EUR
* Zuschlag für die Nutzung von Tonträgern
** Nachlass für religiöse, kulturelle oder soziale Zweckbestimmung nach § 39 Absatz 3 VGG
*** Nachlass bei einer Mitgliedschaft in einem Gesamtvertragspartner der GEMA

Häufige Fragen zur Lizenzierung von Feierlichkeiten in Kindertagesstätten

Presseanfragen richten Sie bitte an: kommunikation@gema.de.

Nein, diese Sorge können wir dem Kita-Personal nehmen. Mit einer entsprechenden GEMA Lizenz für die Veranstaltung und ggf. für die Notenkopien kann ein Fest (wie auch jede andere Feier mit Musik, beispielsweise ein Sommerfest) mit Musik stattfinden. Die Lizenzen können die Kitas unkompliziert in unserem GEMA Onlineportal erwerben. Die Kosten halten sich üblicherweise im niedrigen bis mittleren zweistelligen Rahmen. Singen Kinder beispielsweise im morgendlichen Sitzkreis ein Lied, ist keine GEMA Lizenz für Veranstaltungen notwendig, sondern lediglich eine Lizenz für Notenkopien, sollten die Kinder Zettel mit dem Liedtext in der Hand halten.

Die Rechte für Notenkopien von urheberrechtlich geschützter Musik vertritt in Deutschland die VG Musikedition.

Wir als GEMA schließen hier lediglich im Auftrag der VG Musikedition Lizenzverträge ab. Die Rahmenverträge mit Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg betreffen diese Notenkopien. Die Tarifgestaltung liegt bei der VG Musikedition. 

Das Recht, ein Lied öffentlich zu singen oder abzuspielen, vertritt in Deutschland die GEMA. Für die Adventsfeier eines Kindergartens mit Musik ist also eine entsprechende GEMA Lizenz erforderlich. 

GEMA und VG Musikedition vertreten dabei jeweils die Rechte ihrer Mitglieder und aller Mitglieder ihrer Schwestergesellschaften weltweit.

Das hängt vom Einzelfall ab. Für Notenkopien ist grundsätzlich eine Lizenz erforderlich. Das ist in Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg über die entsprechenden Rahmenverträge abgegolten. In allen anderen Bundesländern gilt für die einzelnen Einrichtungen der Tarif der VG Musikedition. 

Für die Aufführung von Musik, z. B. Singen bei einer Adventsfeier im Kindergarten, bei der Eltern oder weitere Personen anwesend sind, ist eine Veranstaltungslizenz der GEMA erforderlich, weil die Anwesenden nicht notwendigerweise eine persönliche Verbindung untereinander haben. Diese Lizenz kann einfach online erworben werden. Singen die Kinder hingegen im morgendlichen Sitzkreis ein Lied, benötigt die Kita dafür keine GEMA Lizenz. 

Für Notenkopien ist die Anzahl der Kopien pro Jahr entscheidend. Die Kosten können Sie im Preisrechner im GEMA Onlineportal ermitteln.

Für Veranstaltungen: Die Kosten hängen von der Raumgröße oder der Personenanzahl ab, siehe Rechenbeispiel.

Bitte beachten Sie, dass für Kindergärten Nachlässe gewährt werden (für Kinderveranstaltungen und aufgrund von Gesamtverträgen). Daher fällt der tatsächliche Rechnungsbetrag in der Regel oft geringer aus. 

Das hängt vom Einzelfall ab. Singen Kinder beispielsweise im morgendlichen Sitzkreis ein Lied und halten dafür Zettel mit dem Liedtext in der Hand, fällt lediglich die Lizenz für Notenkopien an. Das wäre in Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg über die entsprechenden Rahmenverträge abgegolten. In allen anderen Bundesländern gilt für die einzelnen Einrichtungen der Tarif der VG Musikedition. 

Für Feiern im Kindergarten, bei denen beispielsweise auch Eltern oder weitere Personen anwesend sind, ist eine Veranstaltungslizenz der GEMA erforderlich. Die Kosten hängen von der Raumgröße oder der Personenanzahl ab.

Im Rechenbeispiel wurde deutlich, dass für Kindergärten in der Regel Nachlässe gewährt werden (für Kinderveranstaltungen und aufgrund von Gesamtverträgen). Daher fällt der reale Preis in der Regel oft geringer aus. 

Nein, Sie müssen die Veranstaltung nur über das Onlineportal anmelden. Wenn im Rahmen der Veranstaltung Lieder gesungen werden, können diese ebenfalls Online gemeldet werden.

Warum ist das erforderlich? Bei live gesungener Musik ist es wichtig zu wissen, welche Lieder gesungen wurden, damit das Geld für die Musiklizenz auch bei den Komponistinnen und Textdichtern ankommt, deren Musik genutzt wurde. Daher sind diese Meldungen wichtig, aber es muss kein Titel im Vorfeld gemeldet werden, um dafür die „Erlaubnis“ zu haben, ihn zu singen. 

Die Schutzfrist beträgt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. der Urheberin und erlischt zum Ende (31.12.) des 70. auf das Todesjahr folgenden Kalenderjahres. Bei mehreren Miturhebern (z.B. mehrere Komponisten oder mehrere Textdichter) beträgt die Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers des betreffenden Werkes. Bei Musikkompositionen mit Text besteht eine einheitliche Schutzdauer für Komposition und Text nach dem längstlebenden Urheber der Komposition oder des Textes, soweit Komposition und Text eigens für diese geschaffen wurden.

Bitte beachten Sie jedoch, dass ein Werk durch eine aktuelle Bearbeitung wieder geschützt sein kann. So sind z. B. die Originalwerke von Beethoven und Mozart GEMA frei, nicht jedoch alle ihre Bearbeitungen, da auch für diese eine Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers bzw. der Urheberin der Bearbeitung gilt. Nach dem Tod des Urhebers liegen die Urheberrechte bis zum Ende der Schutzfrist bei dessen Erben.