FAQs zum Förderprogramm
Stand 19.11.2020
Übersicht zu häufigen Fragen (FAQ) zum Förderprogramm NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Die GEMA koordiniert die Förderung des Investitionsprogramms für Musikaufführungsstätten, Musikclubs und Festivals und wendet die Fördergrundsätze der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entsprechend an.
Die Bewilligung der Fördergelder für weitere Kultur- und Medienbereiche übernehmen verschiedene weitere Organisationen. Konkrete Informationen zu den Kontaktstellen finden Sie hier.
Was ist das Ziel des Förderprogramms NEUSTART KULTUR?
Das Programm NEUSTART KULTUR zielt auf einen Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland, das aufgrund der Corona-Pandemie bundesweit zum Erliegen kam. Durch konkrete Investitionshilfe sollen Kultureinrichtungen und -akteure auch in Zeiten der Krise dabei unterstützt werden ihre Häuser, Programme und Aktivitäten wieder zu eröffnen. Neben der dringend notwendigen Wiedergewinnung eines vielfältigen Kulturangebots soll dadurch gleichzeitig wieder eine Beschäftigungs- und Erwerbsperspektive für Kulturschaffende entstehen.
Die GEMA koordiniert die Förderung des Investitionsprogramms für Musikaufführungsstätten, Musikclubs und Festivals und wendet die Fördergrundsätze der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entsprechend an.
Die Bewilligung der Fördergelder für weitere Kultur- und Medienbereiche übernehmen verschiedene weitere Organisationen. Konkrete Informationen zu den Kontaktstellen finden Sie hier.
Was ist das Ziel des Förderprogramms NEUSTART KULTUR?
Das Programm NEUSTART KULTUR zielt auf einen Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland, das aufgrund der Corona-Pandemie bundesweit zum Erliegen kam. Durch konkrete Investitionshilfe sollen Kultureinrichtungen und -akteure auch in Zeiten der Krise dabei unterstützt werden ihre Häuser, Programme und Aktivitäten wieder zu eröffnen. Neben der dringend notwendigen Wiedergewinnung eines vielfältigen Kulturangebots soll dadurch gleichzeitig wieder eine Beschäftigungs- und Erwerbsperspektive für Kulturschaffende entstehen.
1. Fragen zur Antragsstellung
Musikclubs, die in Gemeinden und Städten mit bis zu 35.000 Einwohner*innen und einer Bevölkerungsdichte von bis zu 200 Einwohner*innen/km² liegen, sind dem ländlichen Raum zugeordnet. Diese Definition richtet sich nach den Formulierungen aus dem Raumordnungsbericht (2000) des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR).
2. Fragen zum Förderverfahren
Der Zuwendungsvertrag muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zusendung mit digitaler Unterschrift der GEMA vorliegen.
3. Fragen zur Umsetzung der Förderung
Nein, die GEMA kann Ihnen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Dienstleister nennen.
4. Fragen zur Abrechnung der Förderung
Die Einzelansätze des Kostenplanes dürfen – soweit notwendig – überschritten werden, falls die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann.
An wen kann ich mich wenden, wenn noch Fragen offen sind?
Bei Fragen erreichen Sie die GEMA als Partnerin des Investitionsprogramms NEUSTART Kultur von Montag bis Freitag von 07 bis 18 Uhr unter der Hotline 030 58991992. Oder senden Sie uns eine E-Mail an neustartkultur@gema.de.
Allgemeine Informationen zum Programm NEUSTART KULTUR finden Sie auf:
Allgemeine Informationen zum Programm NEUSTART KULTUR finden Sie auf: