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Ihre Stimme zählt!

Mitgliederversammlung

Die nächste Mitgliederversammlung findet vom 13. bis zum 15 Mai. 2025 im Werksviertel-Mitte, Atelierstraße 1, 81671 München statt. 

Wir laden unsere Mitglieder erneut zu einer hybriden Mitgliederversammlung mit den Möglichkeiten der Teilnahme vor Ort und der digitalen Teilnahme ein.  Wir freuen uns auf Ihre rege Teilnahme. 

Ihre Impulse sind uns wichtig: Welches Thema wünschen Sie sich für eine Keynote, einen Workshop oder ein Panel?  

Anträge

Mitgliederanträge für die Tagesordnung können gemäß den satzungsmäßigen Bestimmungen bis zum 18. März 2025, 24 Uhr bei der GEMA eingereicht werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Mitgliederanträge bis zum 21. Januar 2025 zur Prüfung einzureichen.  

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Sichern Sie sich Ihre digitale Einladung

Was muss ich als Urheber/Urheberin beachten, damit ich meine Einladung Digital in meinen Portalpostfach erhalte? 
 
Sie verfügen bereits über einen Onlinezugang: 
Als Urheber/-in erhalten Sie diese automatisch digital in ihrem Onlineportal-Postfach und werden über die von Ihnen hinterlegte Korrespondenz-E-Mail benachrichtigt, dass die Einladung für Sie bereitliegt. 

Sofern Sie noch nicht über einen Onlinezugang verfügen, registrieren Sie sich bitte hier

Urheberinnen und Urheber verfügen über einen eigenen persönlichen Zugang zum GEMA Onlineportal. Sie richten für sich selbst eine Login-E-Mail ein, die gleichzeitig automatisch als Korrespondenz-E-Mail angelegt wird. Die Korrespondenz-E-Mail dient der vollumfänglichen Kommunikation mit der GEMA . Hintergrund ist, Sie als Mitglied anhand einer eindeutigen E-Mail-Adresse sicher identifizieren zu können und gleichzeitig vollen Datenschutz zu gewährleisten.  

Damit Sie Ihre digitale Einladung zur Mitgliederversammlung 2025 direkt in Ihr Postfach im Onlineportal erhalten, ist es wichtig, dass Ihr Verlag eine Portal-Administrationsvollmacht einrichtet. 

Haben Sie Fragen? Unser Mitgliederservice hilft Ihnen gerne unter mitgliederservice@gema.de weiter. 

Sie sind Verleger bzw. Verlagsmitarbeiter? 
Dann benötigen Sie eine Portal-Administrationsvollmacht! 

Warum ist die Portal-Administrationsvollmacht wichtig? 

  • Mit einer Portal-Administrationsvollmacht stellen Sie sicher: 
  • Dass Sie und Ihre berechtigten Mitarbeitenden alle wichtigen und rechtlich relevanten GEMA-Mitteilungen (wie z.B. das jährliche VGG Schreiben), einschließlich der Einladung zur Mitgliederversammlung, erhalten. 
  • Einen sicheren Zugriff auf die Verwaltung der Berechtigungen. Der Portal-Administrator verwaltet und erteilt die Online-Berechtigungen der Verlagsmitarbeiter. 
  • Einen vollständigen Schutz Ihrer Daten und eine reibungslose Kommunikation. 
  • Ohne eine eingerichtete Portal-Administrationsvollmacht erhält Ihr Verlag die Einladung per Post – Das ist weniger effizient und nachhaltig. 
  • Vereinfachen Sie die Kommunikation und bleiben Sie organisiert mit digitalem Zugang! 

So richten Sie eine Portal-Administrationsvollmacht ein? 

1. Sofern Sie noch nicht über einen Online-Account verfügen, legen Sie sich diesen bitte zunächst hier an.

2. Wählen Sie in der Maske Online Services freischalten Ihre entsprechende Rolle aus.

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Daraufhin wird Ihnen ein Link zum Freischaltungsformular angezeigt.  

3. Kreuzen Sie die relevanten Felder für Verlage und ggf. für von Ihnen administrierte Verlage an. 

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4. Senden Sie das unterzeichnete Formular an mitgliederservice@gema.de

Wichtig: Sie können bis zu 3 Mitarbeitende für die Administrationsvollmacht benennen, um die Verwaltung effizient zu gestalten.

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Richten Sie Ihre Portal-Administrationsvollmacht noch heute ein! 

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Rahmenprogramm

In unserem Versammlungsbereich, der sich unter anderem über TonHalle, Technikum, Werk7 und Werk1 erstreckt, wird es ein reichhaltiges Rahmenprogramm mit musikalischen und gewinnbringenden Impulsen und Workshops sowie zahlreichen Netzwerkmöglichkeiten geben.

An zahlreichen Infoständen können Sie sich zu verschiedenen Themen aus dem GEMA Kosmos abholen lassen.  
Am Abend des erstem Versammlungstages findet darüber hinaus das Mitgliederfest inkl. der Verleihung des Fred Jay Preis in der Tonhalle statt. 

Dazu bauen wir eine auch für die Öffentlichkeit zugängliche #GEMAStage mit einem Programm aus Musik und Information auf. 

Schick uns deine Vorschläge für die #GEMAStage oder deine unverbindliche Anmeldung bis zum 15.01.2025 an mitgliederversammlung@gema.de 

Buchen Sie jetzt schon ihr Hotelzimmer

In diesem Jahr haben wir in mehreren Hotels Abrufkontigente für unsere Mitglieder geblockt.

Weitere Informationen

Hotelzimmer 
In diesem Jahr hatten wir in mehreren Hotels Abrufkontingente für unsere Mitglieder geblockt. Die Fristen zur Buchung sind abgelaufen. 
Persönliche Erklärungen 
Die gemäß §§ 21, 22 VGG abzugebenden persönlichen Erklärungen von Aufsichtsrat und Vorstand liegen auf Anfrage zur Einsicht vor.
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Gremien- und Delegiertenwahlen

Die Mitgliederversammlung 2024 wählt turnusgemäß einen neuen Aufsichtsrat und verschiedene Gremien. Außerdem wählen die Berufsgruppen der außerordentlichen Mitglieder neue Delegierte.

Weitere Informationen

Anträge

Mitglieder können Anträge für die Tagesordnung können gemäß den satzungsmäßigen Bestimmungen bis zum 19. März 2023, 24 Uhr bei der GEMA eingereicht werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Mitgliederanträge bis zum 23. Januar 2023, 24 Uhr zur Prüfung einzureichen.

Bitte schicken Sie Mitgliederanträge per Post an GEMA, Rechtsabteilung, Rosenheimer Straße 11, 81667 München, oder per E-Mail als PDF an antrag.mitgliederversammlung@gema.de.

Wichtig: Bitte beachten Sie für die Einreichung der Mitgliederanträge die Informationen in der Druckausgabe der virtuos 2023/4 und hier.

Wahlen

In der Mitgliederversammlung 2024 werden die Gremien und Delegierten neu gewählt.
Ordentliche Mitglieder und Delegierte der außerordentlichen Mitglieder können ihre Wahlvorschläge für die Wahl des Wahlausschusses ihrer Berufsgruppe bis Dienstag, den 14. März 2023 einreichen.
Bitte verwenden Sie hierfür das Formular, das wir Ihnen rechtzeitig im Vorfeld hier zur Verfügung stellen werden.

Informationen zur Tätigkeit des Wahlausschusses und den geltenden Wählbarkeitsvoraus­setzun­gen finden Sie in der Druckausgabe der virtuos 2023/4 und hier.

So können Sie teilnehmen und mitwirken

Wie bereits im letzten Jahr hatten Sie wieder die Möglichkeit der Teilnahme vor Ort oder der digitalen Teilnahme per Live-Stream, Online-Live-Voting, Videobeiträgen und schriftlichen Beiträgen. Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme mittels Stellvertretung bzw. Verlagsvertretung und die digitale Teilnahme eine vorherige Online-Registrierung innerhalb der unten angegebenen Fristen erforderlich ist. 

Die Frist zur Online-Registrierung ist seit dem 11.05.24 abgelaufen.

Die Registrierung zur Teilnahme an der GEMA Mitgliederversammlung erfolgt NICHT über das Onlineportal der GEMA, sondern ausschließlich über den obenstehenden Link

Registrierung  
Bitte registrieren Sie sich online vom 10. April bis zum 10. Mai 2024. Sie benötigen dazu das persönliche Passwort aus Ihrer Einladung und Ihre Mitgliedsnummer. Die Registrierung ist freiwillig, erleichtert uns die Planung jedoch erheblich. 

Einlass mit Registrierung 
Für den Einlass und die Teilnahme am Tag der Versammlung benötigen Sie den QR-Code aus der abschließenden Bestätigungs-E-Mail zur Registrierung (ausgedruckt oder digital) sowie ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis). Die E-Mail erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung. Der Versand erfolgt mit etwas zeitlichem Versatz, um sicherzustellen, dass alle Ihre Registrierungen enthalten sind. 

Einlass ohne Registrierung 
Einlass und Teilnahme vor Ort sind auch ohne vorherige Registrierung möglich. Hierfür benötigen Sie Ihr persönliches Passwort aus der Einladung bzw. aus der im Onlineportal-Postfach hinterlegten Nachricht und Ihre Mitgliedsnummer. 

Wortmeldungen und Voting 
Mit Ihrem Passwort aus der Einladung und Ihrer Mitgliedsnummer können Sie sich zudem im Eventsystem einloggen, über welches Wortmeldungen angemeldet und abgegeben werden können und in welchem das Live-Voting stattfindet. Den Link zum Eventsystem finden Sie am Veranstaltungstag auf dieser Seite. 

Registrierung (Pflicht) 
Bitte registrieren Sie sich online vom 10. April bis zum 10. Mai 2024. Sie benötigen dazu das persönliche Passwort aus Ihrer Einladung und Ihre Mitgliedsnummer. Ohne eine vorherige Online-Registrierung ist eine digitale Teilnahme nicht möglich.

Login für die digitale Teilnahme 
Für die digitale Teilnahme an den Versammlungstagen ist jeweils ein Login zu untenstehenden Zeiten erforderlich. Den Link zum Login finden Sie an den Versammlungstagen auf dieser Seite. 

Sie benötigen dafür Ihre Mitgliedsnummer und das persönliche Passwort aus der Einladung bzw. aus der im Onlineportal-Postfach hinterlegten Nachricht. Bitte halten Sie diese Daten während der gesamten Versammlung griffbereit. 

Login für außerordentliche Mitglieder am Dienstag, 14. Mai: 

  • ab 13.30 Uhr für die persönliche Aussprache inkl. Neu- und Nachwahl von Delegierten in getrennten Berufsgruppenversammlungen 
  • ab 16.30 Uhr für die hybride Versammlung der außerordentlichen Mitglieder 

Login für ordentliche Mitglieder und Delegierte:
 
  • Mittwoch, 15. Mai: ab 9 Uhr für die Berufsgruppenversammlungen der ordentlichen Mitglieder und Delegierten 
  • Donnerstag, 16. Mai: ab 9 Uhr für die Hauptversammlung der ordentlichen Mitglieder und Delegierten 

Ordentliche Urhebermitglieder können in die Mitgliederversammlung auch eine Vertretungsperson entsenden, die für sie vor Ort das Stimm-, Rede- und Antragsrecht ausübt. 

Voraussetzung ist, dass sich die Vertretungsperson vom 10. April bis 10. Mai 2024 über das Online-Registrierungssystem der GEMA für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung anmeldet. 

Wichtig: Vertretung muss sich selbst online registrieren 

Bitte informieren Sie Ihre Vertretungsperson hierüber und stellen ihr für die Anmeldung das Passwort für die Stellvertretung aus Ihrer Einladung, Ihre Mitgliedsnummer und den Link zum Online-Registrierungssystem zur Verfügung. Den Link finden Sie ab 10. April auf dieser Seite. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur durch die Vertretungsperson selbst erfolgen kann. 

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Mitteilung über Ihre Registrierung. Sollte die Stellvertretung nicht zulässig sein (etwa, weil ein Interessenkonflikt vorliegt), wird die GEMA Sie hierüber rechtzeitig informieren. Sie können dann innerhalb der geltenden Frist einer anderen Vertretungsperson die Zugangsdaten für eine Anmeldung zur Verfügung stellen. Im Anschluss an Ihre Registrierung erhalten Sie eine abschließende Bestätigungsmail. Der Versand erfolgt mit etwas zeitlichem Versatz, um sicherzustellen, dass alle Ihre Registrierungen enthalten sind. 

Wer kann als Vertretungsperson an der Versammlung teilnehmen? 

Ein ordentliches Urhebermitglied kann z.B. durch ein anderes ordentliches Urhebermitglied der eigenen Berufsgruppe, ein Familienmitglied oder eine andere Vertrauensperson vertreten werden. 

Die Stellvertretung ist dagegen nicht zulässig, wenn in der Vertretungsperson ein Interessenkonflikt zu befürchten ist. Ein solcher Interessenkonflikt ist in der Regel anzunehmen bei der Bevollmächtigung von 

  • ordentlichen Mitgliedern anderer Berufsgruppen, 

  • außerordentlichen Mitgliedern, 

  • Nutzerinnen und Nutzern (z.B. Veranstalter/innen, Tonträgerhersteller/innen, Sendeunternehmen) oder mit diesen wirtschaftlich verflochtenen Personen (z.B. deren Mitarbeiter/innen), 

Personen, die Interessen von Nutzerinnen oder Nutzern oder Mitgliedern anderer Berufsgruppen vertreten. 

Wie viele Mitglieder kann eine Vertretungsperson vertreten? 

Eine Vertretungsperson kann maximal zehn ordentliche Mitglieder vertreten. 
Die Vertretungsperson ist weisungsgebunden, d.h. sie muss entsprechend den Anweisungen der durch sie vertretenen Mitglieder abstimmen. Die Anmeldung einer Vertretungsperson gilt jeweils nur für eine Mitgliederversammlung und ist unwiderruflich. 

Einlass und Login am Versammlungstag 

Für den Einlass am Versammlungstag benötigt Ihre Stellvertretung 

  1. den QR-Code aus der Bestätigungsmail zur Stellvertretung (ausgedruckt oder digital) sowie 

  2. ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis). 

Die Bestätigungsmail erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung. 

Für den Login im Eventsystem für Wortmeldungen und Live-Voting benötigt Ihre Vertretungsperson, wenn Sie GEMA Mitglied ist: 

  1. das persönliche Passwort aus Ihrer Einladung und 
  2. ihre (eigene) Mitgliedsnummer;  

wenn sie kein GEMA Mitglied ist: 

  1. das im Registrierungsprozess selbst gewählte Passwort und 
  2. ihre (eigene) E-Mail-Adresse. 

Wer kann den Verlag in der Versammlung vertreten? 

Ein ordentliches Verlagsmitglied kann z. B. durch eine im eigenen Verlag tätige Person vertreten werden oder durch ein anderes ordentliches Verlagsmitglied. In letzterem Fall ist zu beachten, dass sich diejenige natürliche Person im Online-Registrierungssystem für die Vertretung anmelden muss, die auch für das bevollmächtigte ordentliche Verlagsmitglied an der Mitgliederversammlung teilnimmt. Bitte stimmen Sie sich mit dem von Ihnen bevollmächtigten Verlag und dessen Vertretungsperson diesbezüglich ab. 

Die Stellvertretung ist dagegen nicht zulässig, wenn in der Vertretungsperson ein Interessenskonflikt zu befürchten ist. Ein solcher Interessenkonflikt ist in der Regel anzunehmen bei der Bevollmächtigung von

  • ordentlichen Mitgliedern anderer Berufsgruppen, 
  • außerordentlichen Mitgliedern, 
  • Nutzerinnen und Nutzern (z.B. Veranstalter/innen, Tonträgerhersteller/innen, Sendeunternehmen) oder mit diesen wirtschaftlich verflochtenen Personen (z.B. deren Mitarbeiter/innen), 
  • Personen, die Interessen von Nutzerinnen oder Nutzern oder Mitgliedern anderer Berufsgruppen vertreten.  

Eine Vertretungsperson kann maximal zehn ordentliche Mitglieder vertreten. Sie ist weisungsgebunden, d. h. sie muss entsprechend den Anweisungen der durch sie vertretenen Mitglieder abstimmen. Die Anmeldung einer Vertretungsperson gilt jeweils nur für eine Mitgliederversammlung und ist unwiderruflich.

Registrierung (Pflicht) 

Bitte registrieren Sie sich online vom 10. April bis zum 10. Mai 2024. Ohne eine vorherige Online-Registrierung ist eine Teilnahme vor Ort für Verlage nicht möglich.  

Wichtig: Bitte teilen Sie Ihrer Vertretungsperson das Passwort für die Stellvertretung aus Ihrer Einladung, Ihre Mitgliedsnummer und den Link für die Registrierung mit. Die Vertretungsperson kann sich dann komfortabel selbst registrieren und im nächsten Schritt als Vertretung für Ihren Verlag anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur durch die Vertretungsperson selbst erfolgen kann. 

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Mitteilung über Ihre Registrierung. Sollte die Stellvertretung nicht zulässig sein (etwa, weil ein Interessenkonflikt vorliegt), wird die GEMA Sie hierüber rechtzeitig informieren. Sie können dann innerhalb der geltenden Frist einer anderen Vertretungsperson die Zugangsdaten für eine Anmeldung zur Verfügung stellen. Im Anschluss an Ihre Registrierung erhalten Sie eine abschließende Bestätigungsmail. 

Einlass und Login für die Teilnahme vor Ort 

Für den Einlass vor Ort benötigt Ihre Vertretungsperson: 

Den QR-Code aus der abschließenden Bestätigungsmail zur Stellvertretung (ausgedruckt oder digital) sowie 

  1. ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis etc.). 
  2. Die Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung. 

Für den Login im Eventsystem für Wortmeldungen und Live-Voting benötigt Ihre Vertretungsperson 

  1. das im Registrierungsprozess selbst gewählte Passwort und 

  2. die Login E-Mailadresse aus dem Registrierungsaccount.

Login für die digitale Teilnahme 

Für die Teilnahme an den Versammlungstagen ist jeweils ein Login zu untenstehenden Zeiten erforderlich. Den Link zum Login finden Sie an den Versammlungstagen auf dieser Seite. Für den Login benötigt Ihre Vertretungsperson das im Registrierungsprozess selbst gewählte Passwort und ihre (eigene) E-Mail-Adresse. 

  • Mittwoch, 15. Mai: ab 9 Uhr für die Berufsgruppenversammlungen der ordentlichen Mitglieder und Delegierten 
  • Donnerstag, 16. Mai: ab 9 Uhr für die Hauptversammlung der ordentlichen Mitglieder und Delegierten 

Wer kann den Verlag in der Versammlung vertreten? 

Außerordentliche Musikverlage können nur durch eine Verlagsvertreterin oder einen Verlagsvertreter teilnehmen. Eine Vertretungsperson kann das Stimmrecht für maximal fünf Verlage ausüben. Dies gilt sowohl für die Teilnahme vor Ort als auch für die digitale Teilnahme.  

Folgende Personen können sich über das Online-Registrierungssystem für die Vertretung anmelden:  

  • Bei Musikverlagen, deren Inhaber/-in Einzelkauffrau/-mann ist, kann sich diese/-r anmelden.  
  • Bei Musikverlagen, die Gesellschaften sind, kann sich eine verfassungsmäßig oder gesellschaftsvertraglich berufene Vertretungsperson anmelden.  
Falls diese Personen rechtlich oder tatsächlich an der Ausübung des Stimmrechts gehindert sind, kann sich auch eine im Handelsregister eingetragene Vertretungsperson oder ein/-e Handlungsbevollmächtigte/-r im Sinne von § 54 HGB anmelden. Diese Vertretungsperson muss ständig in dem Musikverlag verlegerisch oder kaufmännisch tätig sein. 


Ist ein Mitglied, das zur Berufsgruppe der Komponisten oder der Textdichter gehört, gleichzeitig verfassungsmäßig oder gesellschaftsvertraglich berufene Vertretungsperson eines Musikverlages, so steht auch diesem Mitglied die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte nur in einer Berufsgruppe zu.  

Ist bei einem als Gesellschaft organisierten Musikverlag nur Gesamtvertretung zulässig, so wird das Stimmrecht von einer der Gesamtvertretungspersonen ausgeübt; für die weiteren Vertretungspersonen besteht lediglich das Teilnahmerecht. Betreibt ein/-e Verleger-/in mehrere Musikverlage als Einzelkauffrau bzw. Einzelkaufmann, so steht ihr bzw. ihm nur ein Stimmrecht zu.

Registrierung (Pflicht) 

Bitte registrieren Sie sich online vom 10. April bis zum 10. Mai 2024. Ohne eine vorherige Online-Registrierung ist eine Teilnahme vor Ort für Verlage nicht möglich. 

Wichtig: Bitte teilen Sie Ihrer Vertretungsperson das Passwort für die Stellvertretung aus Ihrer Einladung, Ihre Mitgliedsnummer und den Link für die Registrierung mit. Den Link finden Sie ab 10. April auf dieser Seite. Die Vertretungsperson kann sich dann komfortabel selbst registrieren und  im nächsten Schritt als Vertretung für Ihren Verlag anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur durch die Vertretungsperson selbst erfolgen kann. 

Einlass und Login für die Teilnahme vor Ort 

Für den Einlass vor Ort benötigt Ihre Vertretungsperson: 

  1. Den QR-Code aus der abschließenden Bestätigungsmail zur Stellvertretung (ausgedruckt oder digital) sowie 
  2. ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis etc.). 

Die Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung. 

Für den Login im Eventsystem für Wortmeldungen und Live-Voting benötigt Ihre Vertretungsperson 

  1. das im Registrierungsprozess selbst gewählte Passwort und 
  2. die Login E-Mailadresse aus dem Registrierungsaccount. 

Login für die digitale Teilnahme 


Für die Teilnahme an den Versammlungstagen ist jeweils ein Login zu untenstehenden Zeiten erforderlich. Den Link zum Login finden Sie an den Versammlungstagen auf dieser Seite. Für den Login benötigt Ihre Vertretungsperson das im Registrierungsprozess selbst gewählte Passwort und ihre (eigene) E-Mail-Adresse. 

  • Dienstag, 14. Mai, ab 13.30 Uhr für die persönlichen Aussprachen inkl. Neu- und Nachwahl von Delegierten in getrennten Berufsgruppenversammlungen 
  • Dienstag, 14. Mai, ab 16.30 Uhr für die hybride Versammlung der außerordentlichen Mitglieder 
Schwerbehinderte Mitglieder mit einem behördlich rechtskräftig festgestellten Grad der Behinderung von 50 und mehr, die aufgrund von damit verbundenen Mobilitätsbeeinträchtigungen an der persönlichen Teilnahme gehindert sind, können sich von einem anderen Mitglied ihrer Berufsgruppe vertreten lassen. Bitte teilen Sie uns Vertretung und Übertragung des Stimmrechts bis zum 10. Mai 2024 per E-Mail an mitgliederversammlung@gema.de mit. Hängen Sie an diese E-Mail die Dokumente an, mit denen wir die vorgenannten Voraussetzungen prüfen können. Ein Mitglied kann jeweils nur ein schwerbehindertes Mitglied vertreten.