Die GEMA klagt für eine faire Vergütung
Die GEMA hat als erste Verwertungsgesellschaft weltweit Klagen gegen Anbieter von Systemen generativer Künstlicher Intelligenz (KI) erhoben, die urheberrechlich geschützte Musikwerke zum Training ihrer Systeme genutzt haben, ohne dafür eine Lizenz zu erwerben:
Januar 2025: Klage gegen Suno AI
Suno AI generiert Songs (Audiodateien) mittels generativer KI. Die Ergebnisse, die Suno AI liefert, sind bekannten Songs mitunter so ähnlich, dass damit das Urheberrecht der Autorinnen und Autoren der Originalwerke verletzt wird.
November 2024: Klage gegen Open AI (ChatGPT)
Die GEMA wirft Open AI vor, in seinem Tool ChatGPT geschützte Songtexte von deutschen Urheberinnen und Urhebern wiederzugeben, ohne dafür die Urheberinnen und Urheber der genutzten Werke vergütet zu haben.
GEMA klagt gegen Suno AI
Suno AI ermöglicht es, durch einfache Befehle (Prompts) abspielbare Audioinhalte zu erzeugen. Die GEMA konnte dokumentieren, dass das System Inhalte ausgibt, die offensichtlich Urheberrechte verletzen. Diese stimmen in Melodie, Harmonie und Rhythmus weitgehend mit weltbekannten Werken überein, deren Urheberinnen und Urheber die GEMA vertritt. Betroffen sind unter anderem Songs von Alphaville (Forever Young), Kristina Bach (Atemlos), Lou Bega (Mambo No. 5), Frank Farian (Daddy Cool) und Modern Talking (Cheri Cheri Lady).
Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass Suno Inc. das Repertoire der GEMA systematisch für das Training ihres Musiktools genutzt hat und dieses nun kommerziell verwertet, ohne die Urheberinnen und Urheber der Werke finanziell zu beteiligen.
So klingen die KI-Plagiate von Suno AI
Julia Blum, Musikwissenschaftlerin beim GEMA Musikdienst, zeigt anhand des Notentextes die Ähnlichkeit zwischen dem Originalsong „Daddy Cool" (Boney M.) und dem KI-Plagiat von Suno AI. Klicken Sie sich durch die Hörbeispiele und überzeugen Sie sich selbst!
„Daddy Cool“ – Boney M.
KI-Version
Originalsong (1976)
„Forever Young“ – Alphaville
KI-Version
Originalsong (1984)
GEMA klagt gegen Open AI
OpenAI hat sich zum weltweit führenden Anbieter im Bereich generativer KI entwickelt und erwirtschaftet mittlerweile Umsätze in Höhe von mehr als 2 Milliarden Dollar jährlich. Das KI-gestützte Sprachsystem ChatGPT wurde unter anderem auch mit urheberrechtlich geschützten Texten trainiert, darunter Songtexte aus dem Repertoire der rund 95.000 GEMA Mitglieder. Vergütet werden sie für die Nutzung ihrer Werke bislang nicht.
Die GEMA hat daher beim Landgericht München eine Klage gegen die amerikanische Muttergesellschaft, OpenAI, L.L.C., sowie gegen OpenAI Ireland Ltd., die Betreiberin des Chatbots in Europa, eingereicht. Gegenstand der Klage ist die unlizenzierte Wiedergabe der Songtexte. Bei der Eingabe einfacher Prompts gibt ChatGPT die Originaltexte der Songs wieder, mit denen das System offensichtlich trainiert worden ist.
FAQ zu den KI-Klagen
Ja, das ist richtig. Die GEMA führt aktuell zwei Klageverfahren gegen Anbieter von Systemen der generativen Künstlichen Intelligenz. Zum einen klagt die GEMA gegen den amerikanischen Musiktool-Anbieter Suno. Mit diesem können durch einfache Prompts abspielbare Audioinhalte erstellt werden. Das Verfahren wird vor dem Landgericht München geführt.
Im November 2024 hatte die GEMA zum anderen bereits vor dem Landgericht München Klage gegen OpenAI Ireland ltd., die Betreiberin des KI-Tools ChatGPT in Europa und deren Muttergesellschaft OpenAI L.L.C. erhoben. In diesem Verfahren geht es um die Erstellung von Songtexten durch ChatGPT.
Die GEMA wird prüfen, ob sie künftig noch gegen weitere KI-Anbieter Klagen einleiten wird. Ziel dieser Klagen ist es, eine Lizenzvergütung für die Urheberinnen und Urheber sowie die Musikverlage, auf deren Werken die KI-Modelle und Systeme beruhen, zu erwirken. Der Erfolg von KI-Modellen und Systemen, beruht auf den Inhalten, mit denen sie trainiert wurden. Dann ist es nur fair, wenn diejenigen, die diese Inhalte geschaffen haben an den erzielten Erlösen beteiligt werden.
Durch die technologischen Entwicklungen im KI-Sektor gibt es völlig neue Möglichkeiten, Musik zu generieren. Die GEMA befürwortet dies generell. Sie sieht in KI-Systemen ein wichtiges Hilfsmittel im kreativen Prozess. Soweit jedoch Inhalte von ihren Mitgliedern zum Training der Modelle und Systeme genutzt werden, müssen diese dafür fair entlohnt werden.
Die GEMA hat herausgefunden, dass mit dem Musiktool Suno Audioinhalte erzeugt werden können, die Originalwerken aus dem GEMA Repertoire sehr ähnlich sind. Durch die Erstellung der Aufnahmen in den Systemen wird einerseits das Vervielfältigungsrecht der Originalurheberinnen und -urheber verletzt, andererseits. verletzt die Wiedergabe der Aufnahmen das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Darüber hinaus beweisen die erstellten Aufnahmen, dass das Musiktool mit GEMA Werken trainiert wurde. Obwohl die GEMA nicht die Rechte der ausübenden Künstler wahrnimmt, bildet die Ähnlichkeit der Stimmfarbe zu den bekanntesten Interpreten hierfür ein starkes Indiz. Zudem sind diese Aufnahmen in Melodie und Rhythmus den Originalwerken sehr ähnlich.
Bei ChatGPT konnte die GEMA feststellen, dass Songtexte von Werken (Lyrics), deren Rechte sie wahrnimmt, der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das ist nur möglich, weil dieses Tool zuvor mit diesen Texten trainiert wurde. Weder für das Training der KI noch für die Wiedergabe der Songtexte wurde jemals eine Vergütung seitens OpenAI gezahlt. Die öffentliche Zugänglichmachung von geschützten Werken ist aber bereits nach geltendem Recht lizenzpflichtig. Diesen Standpunkt möchte die GEMA zugunsten der Kreativen gegenüber OpenAI durchsetzen und hat daher Klage erhoben.
Mit den Klagen strebt die GEMA eine faire Beteiligung der Urheber und Urheberinnen an der Nutzung ihrer Werke durch entsprechende KI-Tools an. Die GEMA bezweckt dagegen nicht, die Nutzung von Werken der GEMA durch KI-Systeme generell zu unterbinden.
Ja, das ist rechtlich so vorgesehen. Der Gesetzgeber erlaubt zwar das so genannte Text- und Data-Mining, also das systematische Absuchen des Internets, um Informationen über Muster, Trends und Korrelationen zu gewinnen. Ob allein auf dieser Basis das Training von KI-Modellen und Systemen zulässig ist, ist jedoch höchst umstritten. Die Urheberinnen und Urheber haben zudem das Recht, einen so genannten Opt-out zu erklären. D. h. sie können erklären, dass ihre Werke nur nach Erwerb einer Lizenz zum Training von KI-Systemen verwendet werden dürfen. Die GEMA hat stellvertretend für ihre Mitglieder diesen Opt-out erklärt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Urheberinnen und Urheber an den Einnahmen, die durch KI-Systeme erzielt werden, angemessen beteiligt werden. Die Modelle und Systeme können Musikaufnahmen nur deshalb produzieren, weil sie mit geschützten Werken trainiert wurden. Die Mitglieder der GEMA finanzieren durch die Lizenzierung ihren Lebensunterhalt. Die GEMA möchte verhindern, dass allein die großen Tech-Giganten von der neuen Technologie profitieren. Es steht zu befürchten, dass vereinnahmte Gelder, die bisher den Urheberinnen und Urhebern zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts dienen, in der Zukunft an die Aktionäre dieser großen Unternehmen fließen. Damit entfiele der Anreiz zum kreativen Schaffen. Menschliche Schöpfung ist aber auch im KI-Zeitalter weiterhin erforderlich. KI-Modelle und Systeme arbeiten nicht kreativ. Ihr Output beruht auf Wahrscheinlichkeitsberechnungen. Die hierfür erforderlichen Parameter müssen sie von menschlich geschaffenen Werken erlernen.
Ja, das ist eindeutig der Fall. Suno hat sich so ziemlich an allem bedient, was im Internet an Musikfiles vorhanden ist. Darauf deuten Aussagen des Unternehmens in einem in den USA geführten Gerichtsverfahren selbst hin. Die GEMA kann dies an zahlreichen Beispielen belegen. Beim Prompten ist es ihr gelungen, Audioaufnahmen zu erzeugen, die den Originalen zum Verwechseln ähnlich sind. Sie stimmen nicht nur in Rhythmus, Harmonien und Melodien mit den Originalen weitgehend überein. Ebenso entspricht die Stimmfarbe in hohem Maße der Stimmfarbe der bekanntesten Interpreten dieser Songs. Einige Beispiele der von Suno generieten Audioaufnahmen können Sie hier hören: Hörbeispiele und Leadsheets.
Ja, seit einigen Jahren haben die Mitglieder der GEMA die Möglichkeit, ihr auch die so genannten grafischen Rechte, also die Rechte am geschriebenen Textbild einzuräumen. Die GEMA lizenziert z.B. über ihre Tochtergesellschaften große Musikdienste, wenn diese beim Streamen der Musik auch die Lyrics einblenden. Alle an der Klage beteiligten Urheberinnen, Urheber und Musikverlage haben der GEMA ihre gesonderte Zustimmung erteilt, die grafischen Rechte im Klageverfahren zu verwenden.
Pressematerialien
Pressefotos der Zitatgeber
Grafiken mit Zitaten zur Klage gegen Suno AI
Künstliche Intelligenz und Musik: Infos, Artikel, Hintergründe
KI-Lizenzmodell der GEMA
KI Charta
Analyse zu den Auswirkungen von KI auf die Musikbranche
KI-Rubrik im GEMA Newsletter
Die GEMA klagt für eine faire Entlohnung.
Ist es richtig, dass die GEMA gegen Anbieter von KI-Systemen Klage eingereicht hat?
Ja, das ist richtig. Die GEMA hat Klage gegen OpenAI Ireland ltd., die Betreiberin des KI-Tools „ChatGPT“ in Europa und deren Muttergesellschaft OpenAI L.L.C. vor dem Landgericht München erhoben. Die GEMA wird prüfen, ob sie künftig noch gegen weitere KI-Anbieter Klagen einleiten wird. Ziel dieser Klagen ist es, eine Lizenzvergütung für die Urheberinnen und Urheber sowie die Musikverlage, auf deren Werken die KI-Systeme beruhen, zu erwirken. Der Erfolg von KI-Systemen, beruht auf den Inhalten, mit denen sie trainiert wurden. Dann ist es nur fair, wenn diejenigen, die diese Inhalte geschaffen haben an den durch KI-Systeme erzielten Erlösen beteiligt werden.
Warum geht die GEMA gerichtlich gegen Open AI vor?
Durch die technologischen Entwicklungen im KI-Sektor gibt es völlig neue Möglichkeiten, Musik zu generieren. Die GEMA befürwortet dies generell. Sie sieht in KI-Systemen ein wichtiges Hilfsmittel im kreativen Prozess. Soweit jedoch Inhalte von ihren Mitgliedern zum Training der Systeme genutzt werden, müssen diese dafür fair entlohnt werden. Die GEMA konnte feststellen, dass bei „ChatGPT“ Songtexte von Werken (Lyrics), deren Rechte sie wahrnimmt, der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das ist nur möglich, weil dieses Tool zuvor mit diesen Texten trainiert wurde. Weder für das Training der KI noch für die Wiedergabe der Songtexte wurde jemals eine Vergütung seitens OpenAI gezahlt. Die öffentliche Zugänglichmachung von geschützten Werken ist aber bereits nach geltendem Recht lizenzpflichtig. Diesen Standpunkt möchte die GEMA zugunsten der Kreativen gegenüber Open AI durchsetzen und hat daher Klage erhoben. Damit ist nicht bezweckt, die Nutzung von Werken der GEMA durch KI-Systeme zu unterbinden. Mit der Klage wird eine faire Beteiligung der Urheber und Urheberinnen an der Nutzung ihrer Werke durch entsprechende KI-Tools angestrebt.