Die GEMA klagt für eine faire Vergütung
Die GEMA hat als erste Verwertungsgesellschaft weltweit eine Klage wegen unlizenzierter Nutzung von geschützten Musikwerken gegen einen Anbieter von Systemen generativer Künstlicher Intelligenz (KI) erhoben.
Konkret geht es um das US-amerikanische Unternehmen OpenAI, den Betreiber autogenerativer Chatbot-Systeme. Die GEMA wirft OpenAI vor, geschützte Songtexte von deutschen Urheberinnen und Urhebern wiederzugeben, ohne dafür Lizenzen erworben beziehungsweise die Urheberinnen und Urheber der genutzten Werke vergütet zu haben.
FAQ zur KI Klage
Ja, das ist richtig. Die GEMA hat Klage gegen OpenAI Ireland ltd., die Betreiberin des KI-Tools ChatGPT in Europa und deren Muttergesellschaft OpenAI L.L.C. vor dem Landgericht München erhoben. Die GEMA wird prüfen, ob sie künftig noch gegen weitere KI-Anbieter Klagen einleiten wird. Ziel dieser Klagen ist es, eine Lizenzvergütung für die Urheberinnen und Urheber sowie die Musikverlage, auf deren Werken die KI-Systeme beruhen, zu erwirken. Der Erfolg von KI-Systemen, beruht auf den Inhalten, mit denen sie trainiert wurden. Dann ist es nur fair, wenn diejenigen, die diese Inhalte geschaffen haben an den durch KI-Systeme erzielten Erlösen beteiligt werden.
Durch die technologischen Entwicklungen im KI-Sektor gibt es völlig neue Möglichkeiten, Musik zu generieren. Die GEMA befürwortet dies generell. Sie sieht in KI-Systemen ein wichtiges Hilfsmittel im kreativen Prozess. Soweit jedoch Inhalte von ihren Mitgliedern zum Training der Systeme genutzt werden, müssen diese dafür fair entlohnt werden. Die GEMA konnte feststellen, dass bei ChatGPT Songtexte von Werken (Lyrics), deren Rechte sie wahrnimmt, der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das ist nur möglich, weil dieses Tool zuvor mit diesen Texten trainiert wurde. Weder für das Training der KI noch für die Wiedergabe der Songtexte wurde jemals eine Vergütung seitens OpenAI gezahlt. Die öffentliche Zugänglichmachung von geschützten Werken ist aber bereits nach geltendem Recht lizenzpflichtig. Diesen Standpunkt möchte die GEMA zugunsten der Kreativen gegenüber Open AI durchsetzen und hat daher Klage erhoben. Damit ist nicht bezweckt, die Nutzung von Werken der GEMA durch KI-Systeme generell zu unterbinden. Mit der Klage wird eine faire Beteiligung der Urheber und Urheberinnen an der Nutzung ihrer Werke durch entsprechende KI-Tools angestrebt.
Ja, das ist rechtlich so vorgesehen. Der Gesetzgeber erlaubt zwar das so genannte Text- und Datamining, also das systematische Absuchen des Internets, um Informationen über Muster, Trends und Korrelationen zu gewinnen. Ob allein auf dieser Basis das Training von KI-Modellen und Systemen aber zulässig ist, ist jedoch höchst umstritten. Dazu kommt, dass die Urheberinnen und Urheber die Möglichkeit haben, einen so genannten Opt-out zu erklären. D.h. sie können erklären, dass ihre Werke nur nach Erwerb einer Lizenz zum Training von KI-Systemen verwendet werden dürfen. Die GEMA hat stellvertretend für ihre Mitglieder diesen Opt-out erklärt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Urheberinnen und Urheber an den Einnahmen, die durch KI-Systeme erzielt werden, angemessen beteiligt werden. Die Systeme können Musikaufnahmen nur deshalb produzieren, weil sie mit geschützten Werken trainiert wurden. Die Mitglieder der GEMA finanzieren durch die Lizenzierung ihren Lebensunterhalt. Die GEMA möchte verhindern, dass allein die großen Tech-Giganten von der neuen Technologie profitieren. Es steht zu befürchten, dass vereinnahmte Gelder, die bisher den Urheberinnen und Urhebern zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts dienen, in der Zukunft an die Aktionäre dieser großen Unternehmen fließen. Damit entfiele der Anreiz zum kreativen Schaffen. Menschliche Schöpfung ist aber auch im KI-Zeitalter weiterhin erforderlich. KI-Systeme arbeiten nicht kreativ. Ihr Output beruht auf Wahrscheinlichkeitsberechnungen. Die hierfür erforderlichen Parameter müssen sie von menschlich geschaffenen Werken erlernen.
Ja, seit einigen Jahren haben die Mitglieder der GEMA die Möglichkeit, ihr auch die so genannten grafischen Rechte, also die Rechte am geschriebenen Textbild einzuräumen. Die GEMA lizenziert z.B. über ihre Tochtergesellschaften große Musikdienste, wenn diese beim Streamen der Musik auch die Lyrics einblenden. Alle an der Klage beteiligten Urheberinnen, Urheber und Musikverlage haben der GEMA aber auch ihre gesonderte Zustimmung erteilt, die grafischen Rechte im Klageverfahren zu verwenden.
Noch Fragen?
Am 19.11. von 10:00 - 11:00 Uhr steht Dr. Tobias Holzmüller, CEO der GEMA, neben weiteren Teilnehmenden und Andere zu einem digitalen Hintergrundgespräch zur Verfügung. Bitte melden Sie sich über den unten angegebenene für die Veranstaltung an. Der Zugangslink wird Ihnen kurz vor der Veranstaltung zugeschickt.
Pressematerialien
Pressefotos der Zitatgeber
KI Charta
KI-Lizenzmodell der GEMA
Analyse zu den Auswirkungen von KI auf die Musikbranche
Künstliche Intelligenz und Musik: Infos, Artikel, Hintergründe
Nimmt die GEMA die Rechte an Songtexten (Lyrics) wahr?
Ja, seit einigen Jahren haben die Mitglieder der GEMA die Möglichkeit, ihr auch die so genannten grafischen Rechte, also die Rechte am geschriebenen Textbild einzuräumen. Die GEMA lizenziert z.B. über ihre Tochtergesellschaften große Musikdienste, wenn diese beim Streamen der Musik auch die Lyrics einblenden.
KI-Rubrik im GEMA Newsletter
Die GEMA klagt für eine faire Entlohnung.
Ist es richtig, dass die GEMA gegen Anbieter von KI-Systemen Klage eingereicht hat?
Ja, das ist richtig. Die GEMA hat Klage gegen OpenAI Ireland ltd., die Betreiberin des KI-Tools „ChatGPT“ in Europa und deren Muttergesellschaft OpenAI L.L.C. vor dem Landgericht München erhoben. Die GEMA wird prüfen, ob sie künftig noch gegen weitere KI-Anbieter Klagen einleiten wird. Ziel dieser Klagen ist es, eine Lizenzvergütung für die Urheberinnen und Urheber sowie die Musikverlage, auf deren Werken die KI-Systeme beruhen, zu erwirken. Der Erfolg von KI-Systemen, beruht auf den Inhalten, mit denen sie trainiert wurden. Dann ist es nur fair, wenn diejenigen, die diese Inhalte geschaffen haben an den durch KI-Systeme erzielten Erlösen beteiligt werden.
Warum geht die GEMA gerichtlich gegen Open AI vor?
Durch die technologischen Entwicklungen im KI-Sektor gibt es völlig neue Möglichkeiten, Musik zu generieren. Die GEMA befürwortet dies generell. Sie sieht in KI-Systemen ein wichtiges Hilfsmittel im kreativen Prozess. Soweit jedoch Inhalte von ihren Mitgliedern zum Training der Systeme genutzt werden, müssen diese dafür fair entlohnt werden. Die GEMA konnte feststellen, dass bei „ChatGPT“ Songtexte von Werken (Lyrics), deren Rechte sie wahrnimmt, der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das ist nur möglich, weil dieses Tool zuvor mit diesen Texten trainiert wurde. Weder für das Training der KI noch für die Wiedergabe der Songtexte wurde jemals eine Vergütung seitens OpenAI gezahlt. Die öffentliche Zugänglichmachung von geschützten Werken ist aber bereits nach geltendem Recht lizenzpflichtig. Diesen Standpunkt möchte die GEMA zugunsten der Kreativen gegenüber Open AI durchsetzen und hat daher Klage erhoben. Damit ist nicht bezweckt, die Nutzung von Werken der GEMA durch KI-Systeme zu unterbinden. Mit der Klage wird eine faire Beteiligung der Urheber und Urheberinnen an der Nutzung ihrer Werke durch entsprechende KI-Tools angestrebt.